WEG Bezahlung der Verwalterschaft

10. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Anneken!
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG Bezahlung der Verwalterschaft

Hallo, ich habe eine neue WEG unter Vertrag genommen. Normal erhalte ich meine Vergütung mtl. komplett vom Umlagekonto. Hier wollen nun alle einzeln an mich überweisen...ist das erlaubt? Das wurde einfach so on der letzten Sitzung beschlossen. Ich bin da etwas überrumpelt worden....bzw. nicht informiert worden. Vielen Dank schon vorab

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126906 Beiträge, 40729x hilfreich)

Zitat (von Anneken!):
Hallo, ich habe eine neue WEG unter Vertrag genommen.

Und und als was bist Du von denen unter Vertrag genommen worden?



Zitat (von Anneken!):
Das wurde einfach so on der letzten Sitzung beschlossen

Und das war was für eine Sitzung?




-- Editiert von User am 10. Januar 2025 19:43

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Blutswente
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Anneken!):
Hallo, ich habe eine neue WEG unter Vertrag genommen.


Falls Du zum Verwalter bestellt worden bist, so steht es Dir frei, die Bestellung abzulehnen, wenn Dir die Konditionen nicht zusagen.

Das Girokonto der WEG enthält das Gemeinschaftsgeldvermögen der WEG.
Und aus diesem Gemeinschaftsvermögen wird "normal" auch der Verwalter bezahlt.

Will nun jeder Sondereigentümer seinen Anteil an der Verwaltervergütung an der WEG vorbei bezahlen, ist der Charakter eines Verwaltervertrages pervertiert.

Als Verwalter würde ich eine solche Verwaltung ablehnen.

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#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2671 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat (von Anneken!):
Hallo, ich habe eine neue WEG unter Vertrag genommen.
Als was? Wurdest Du als Verwalter bestellt?

Zitat (von Anneken!):
Hier wollen nun alle einzeln an mich überweisen.
Na ja, immerhin "wollen" sie überweisen..... Das mag ein gangbarer Weg sein, wenn es der Vertrag her gibt. "Normal" ist es nicht. Wie wollen die Eigentümer denn den "Rest" (mtl. Vorauszahlung auf den beschlossenen Wirtschaftsplan) bezahlen?

Zitat (von Anneken!):
Das wurde einfach so on der letzten Sitzung beschlossen
:???:

Zitat (von Anneken!):
Ich bin da etwas überrumpelt worden....bzw. nicht informiert worden.
Warst Du bei dieser Sitzung nicht anwesend? Wie stellt Du Dir bei diesen Ungereimtheiten Deine künftige Tätigkeit als (Verwalter??) vor?


Fragen über Fragen
VG Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3914 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Anneken!):
Hallo, ich habe eine neue WEG unter Vertrag genommen

Diesen wieder kündigen oder nachbessern.
Zitat (von Anneken!):
Hier wollen nun alle einzeln an mich überweisen...ist das erlaubt?

Mag erlaubt sein, kann sich allerdings als schlecht für Sie herausstellen.
Erfüllen Sie nicht die Wünsche der WEG, dann könnten mal einige nichts überweisen oder nur wenig und Sie müssten das restliche Geld evtl. per Gericht einfordern.
Entweder über das Umlagenkonto oder gar nicht.
Waren Sie bei der Sitzung nicht dabei? Wenn nicht, können die Eigentümer schon etwas beschließen, Sie müssen das aber nicht akzeptieren.

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