Hallo ,
ich bin Eigentümer einer ETW in einem 8-Familienhaus.
Bei der Eigentümerversammlung
liest unser Hausverwalter immer die detaillierten Verbrauchsdaten (Heizung ,Wasser) der einzelnen Mieter vor und diskutiert deren Höhe mit den Eigentümern.
Ist diese "öffentliche " Diskussion der Verbrauchsdaten überhaupt zulässig? Verstoß gegen den Datenschutz?
Hintergrund: Stimmungsmache des Hausverwalters gegen einzelne Mieter, die nach seiner Auffassung zu wenig /zuviel verbrauchen. Mich stört die Diskussion der einzelnen Verbrauchsdaten mit Nennung der Namen einzelner Mieter!
WEG Eigentümerversammlung- Verbrauchsdaten
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Was hat den der Hausmeister in der Eigentümerversammlung zu suchen?
ZitatIst diese "öffentliche " Diskussion der Verbrauchsdaten überhaupt zulässig? :
Warum öffentlich, in der Regel sind auf einer ETV nur die betroffenen Eigentümer und die Verwaltung anwesend?
Zu wenig Verbrauch ist für die Gemeinschaft wohl kein Problem, jedoch wenn es gerade beim Warmwasser extreme Abweichungen geht, muss man auch über die Ressourcen der Heizung nachdenken. Da kann es schon innerhalb der Hausgemeinschaft dann für Verstimmung sorgen wenn eine Partei 10 mal hintereinander die Badewanne voll laufen lässt und andere dann kaltes Wasser haben. Müsste dann ein größerer Warmwasserspeicher angeschafft werden, betrifft so was dann auch auch die Gemeinschaft.
Das nur als eines von einigen möglichen Grünen, weshalb man schon darüber reden darf und sollte.
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hallo ,
natürlich sind bei der Eigentümerversammlung nur die Wohnungseigentümer anwesend.
Mich stört, dass der Hausverwalter die einzelnen Verbrauchswerte der Mieter namentlich vorliest und
entsprechend kommentiert.
Nochmals meine Frage: ist diese namentliche Bekanntgabe der Verbrauchswerte überhaupt zulässig ?
(Datenschutz)
ZitatWas hat den der Hausmeister in der Eigentümerversammlung zu suchen? :
Mit einer neuen Brille von Fielmann o.a. wäre das sicher nicht passiert.
Wo in der Frage des TS steht etwas von einem Hausmeister.
-- Editiert von Tobias F am 05.06.2017 21:05
ZitatNochmals meine Frage: ist diese namentliche Bekanntgabe der Verbrauchswerte überhaupt zulässig ? :
Ob man das nun vorgelesen bekommt oder in den Unterlagen nachliest ist egal. Von daher ist das zulässig.
Wenn man das nicht wünscht, sollte man beschließen das dieser Punkt künftig nicht mehr Inhalt der Tageordnung sein soll.
Es sind keine höchstpersönlichen Rechte verletzt. jeder Miteigentümer kann Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nehmen. Daher macht es auch keinen Unterschied, die verbrauchswerte zu benennen. Zwar könnte sich der Verwalter auch auf die Nennung der Wohnungsnummer und des Eigentümers beschränken, aber bei 8 Wohnungen weiß auch so jeder, welcher Mieter darin wohnt.
Und wie schon geschrieben: wenn jemand weit überdurchschnittlich viel Heizung und/oder Warmwasser verbraucht, treibt er damit auch die Grundkosten hoch, an denen alle beteiligt sind.
Kritisch wird es erst, wenn die Diskussion über die Verbräuche mit unsachlichen Kommentaren versehen werden ("Die Frau X verbraucht so wenig Wasser, die wäscht sich wohl nie. Da weiß man, warum die immer so unangenehm riecht"). Da sind dann eindeutig Persönlichkeitsrechte verletzt.
Vielen Dank für die Antwort;
der springende Punkt sind die unsachlichen Kommentare und Mutmaßungen zu den Verbrauchsdaten.
Zitatder springende Punkt sind die unsachlichen Kommentare und Mutmaßungen zu den Verbrauchsdaten. :
Dann muss man das dem Verwelter halt abegewöhnen...
Dann gib doch mal den einen oder anderen Kommentar als Zitat wieder und vielleicht erhältst Du hier eine Einschätzung, ob sich dies noch im zulässigen Rahmen bewegt oder unangemessene/unzulässige Kommentare sind, die möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzen.Zitat:der springende Punkt sind die unsachlichen Kommentare und Mutmaßungen zu den Verbrauchsdaten.
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