WEG Konto - Wie kommt Puffer für Zahlungen zustande

12. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
SmokeyBear
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG Konto - Wie kommt Puffer für Zahlungen zustande

Guten Tag,

ich habe eine recht banale Frage, für die ich leider keine Antwort finde.

WEG Konten müssen ja wie normale Girokonten von Privatpersonen auch über einen gewissen finanziellen Puffer verfügen um laufende Kosten während des Jahres zu bezahlen. Unser WEG Konto hat auch diesen "Zahlungspuffer", der ca. 4000 Euro beträgt.

Aber wie ist dieser "Bestand" zustande gekommen? Denn eigentlich sollte ja am Jahresende - bzw. spätestens dann wenn Hausgeldnachzahlungen eingegangen sind - wieder alles bei 0 sein.

Ich kann mir einfach nicht erklären woher das Guthaben kommt. Kurzfristiges Guthaben während des Jahres ist klar durch eingehende Hausgelder und noch nicht verbuchte Rücklagen. Aber woher kommt das angehäufte Guthaben? (Wir bekommen keine Zinsen auf das Rücklagen- oder Girokonto).

Danke für eure Antworten.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128592 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von SmokeyBear):
Denn eigentlich sollte ja am Jahresende - bzw. spätestens dann wenn Hausgeldnachzahlungen eingegangen sind - wieder alles bei 0 sein.

Nö.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49207 Beiträge, 17318x hilfreich)

Zitat (von SmokeyBear):
Denn eigentlich sollte ja am Jahresende - bzw. spätestens dann wenn Hausgeldnachzahlungen eingegangen sind - wieder alles bei 0 sein.

Richtig, wenn die Rücklage vollständig auf einem separaten Konto liegt.

Zitat (von SmokeyBear):
Aber woher kommt das angehäufte Guthaben?

Leider bin ich kein Hellseher.

Zitat (von SmokeyBear):
(Wir bekommen keine Zinsen auf das Rücklagen- oder Girokonto).

Und wenn es sie gäbe, dann müssten sie auch abgerechnet werden.



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#3
 Von 
altmar
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)

Moin,

Zitat (von SmokeyBear):
Aber wie ist dieser "Bestand" zustande gekommen?

eine mögliche Erjklärung:: Bei einer guten Planung stellt man im Haushaltsplan ja einen kleinen Puffer für kleinere Reperaturen oder Kostensteigerungen ein - damit nicht alles unterjährig nachgefordert werden muss.
Wenn nun in dem Jahr weniger von diesem Puffer verbraucht wurde, bleibt halt mehr übrig.
Vielleicht wurde auch weniger Heizöl/Gas verbraucht oder andere Kosten (Kabelanschluß) wurden günstiger).

Viele Grüße
Martin

-- Editiert von User am 13. April 2025 12:19

-- Editiert von User am 13. April 2025 12:19

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128592 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von hh):
Leider bin ich kein Hellseher.

Jeder einigermaßen fähige Verwalter wird da einen entsprechenden Puffer einbauen. Das zählt zum kleinen 1x1 des Verwaltens.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3948 Beiträge, 2408x hilfreich)

Zitat (von SmokeyBear):
Unser WEG Konto hat auch diesen "Zahlungspuffer", der ca. 4000 Euro beträgt.

Keine Ahnung wie groß Deine WEG ist, daher kann ich nicht einschätzen, ob das viel oder wenig ist.

Zitat (von SmokeyBear):
Denn eigentlich sollte ja am Jahresende - bzw. spätestens dann wenn Hausgeldnachzahlungen eingegangen sind - wieder alles bei 0 sein.
Soweit die Theorie. In der Praxis gelingt das nie, dazu müsste man so perfekt planen, dass entweder die tatsächlich angefallenen Kosten exakt den geplanten Kosten entsprechen oder gleich am Jahresanfang innerhalb weniger Tage die Abrechnung erstellt, diese beschließen lässt und die Nachzahlungen und Überschüsse sofort zur Zahlung veranlasst.

Einen solchen Puffer erwirtschaftet man:
- indem man im Wirtschaftsplan immer etwas mehr Finanzbedarf einplant, als man tatsächlich Kosten erwartet - um damit auch unerwartete Kosten ohne Nachschüsse finanziell tragen zu können. Meist macht man das dadurch, indem man die einzelnen Kostenpositionen mehr oder weniger aufrundet.
- vorgenanntes kann man auch durch einen expliziten Betrag bei den "geplanten" Kosten unter der Position "laufende Instandhaltung" oder "sonstige Ausgaben" machen
- seit dem Heizöl teuer geworden ist, die abzugrenzenden Heizölrestbestände nicht im Voraus planbar sind, das Heizöl im Tank aber teilweise nicht unerhebliche finanzielle Mittel bindet - gibt es zu nehmend Gemeinschaften, die eine sogenannte Heizölrückstellung bilden, deren Gelder, wenn sie nicht als Öl im Tank gebunden sind, auf dem Girokonto verbleiben. Denkbar ist dieses Vorgehen auch für andere Kosten, insbesondere wenn Jahresrechnungen im Voraus gezahlt werden müssen, im Januar aber gerade mal 1/12el der Vorauszahlungen fällig ist.

Was per Stichtag 31.12. d.J. tatsächlich Null sein muss ist der Saldo im Status der Eigentümergemeinschaft.

Signatur:

lg.
R.M.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49207 Beiträge, 17318x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Jeder einigermaßen fähige Verwalter wird da einen entsprechenden Puffer einbauen. Das zählt zum kleinen 1x1 des Verwaltens.

Im Wirtschaftsplan sollte ein Puffer vorhanden sein. Darum geht es hier aber nicht.

Über Einnahmen und Ausgaben muss vollständig abgerechnet werden, d.h. es bleibt nach der Abrechnung nur die Instandhaltungsrücklage übrig. Daher darf man durchaus die Frage stellen, woher die 4.000€ stammen.

Zitat (von R.M.):
Was per Stichtag 31.12. d.J. tatsächlich Null sein muss ist der Saldo im Status der Eigentümergemeinschaft.

Richtig und genau darum geht es hier doch.

Wenn das Vermögen dann mit 4.000€ im Haben steht, dann ist das allerdings ein positives Problem.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128592 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von hh):
Im Wirtschaftsplan sollte ein Puffer vorhanden sein. Darum geht es hier aber nicht.

Nicht nur da, der muss doch auch auf dem Bankkonto sein.
Versicherungen etc. werden zwar nicht zum 01.01 abgebucht, aber ab dem 02.01 geht es wieder los. Da muss Deckung / Puffer da sein, auch wenn dann wieder Hausgelder rein kommen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49207 Beiträge, 17318x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Versicherungen etc. werden zwar nicht zum 01.01 abgebucht, aber ab dem 02.01 geht es wieder los. Da muss Deckung / Puffer da sein, auch wenn dann wieder Hausgelder rein kommen.

Und welches Problem sollte am 02.01. bestehen? Dann ist ja über das Vorjahr noch gar nicht abgerechnet worden, d.h. der volle Puffer des Wirtschaftsplanes des Vorjahres befindet sich noch auf dem Konto.

Ein Puffer in dem Sinne, dass sich auf dem Konto 4.000€ befinden, die sich weder der Instandhaltungsrücklage zuordenen lassen noch dem aktuellen oder dem noch nicht abgerechneten Wirtschaftsplan des Vorjahres zuordnen lassen, darf es dagen nicht geben.

So etwas deutet auf massive Fehler in der Buchhaltung hin, die aber auch bereits in der (längeren) Vergangenheit passiert sein können.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128592 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ein Puffer in dem Sinne, dass sich auf dem Konto 4.000€ befinden, die sich weder der Instandhaltungsrücklage zuordenen lassen noch dem aktuellen oder dem noch nicht abgerechneten Wirtschaftsplan des Vorjahres zuordnen lassen, darf es dagen nicht geben.

Ok, du stellst auf "Phantomgeld" das "einfach so" da ist? Das darf es natürlich nicht geben.


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#10
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3948 Beiträge, 2408x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn das Vermögen dann mit 4.000€ im Haben steht, dann ist das allerdings ein positives Problem.


noch nicht ausgezahltes Hausgeldguthaben?
Sicherheitseinbehalt aus einer größeren Instandhaltungsmaßnahme?
...?

Ohne die Abrechnung selbst ansehen zu können kann die Herkunft nicht beurteilt werden. Klar: bei korrekter Verbuchung/Darstellung darf es keine Differenz im Status geben. Aus Erfahrung: i.d.R. hat derjenige, der auf die (vermeintliche) Differenz gestoßen ist, einen Aspekt übersehen. Allerdings habe ich gut reden - unser Verwaltungsprogramm erstellt keine fertige Abrechnung ohne entsprechend deutlichem Hinweis solange im Status noch eine Differenz ist. Bei ins gibt es daher nie Differenzen.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49207 Beiträge, 17318x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ok, du stellst auf "Phantomgeld" das "einfach so" da ist? Das darf es natürlich nicht geben.

Richtig, so hatte ich die Fragestellung verstanden.

Zitat (von R.M.):
Aus Erfahrung: i.d.R. hat derjenige, der auf die (vermeintliche) Differenz gestoßen ist, einen Aspekt übersehen.

Das ist auch denkbar. Allerdings habe ich auch schon gruselige Abrechnungen gesehen, bei denen so etwas passieren kann.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128592 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von hh):
Richtig, so hatte ich die Fragestellung verstanden.

Ok, ich hatte die Fragestellung anders verstanden.


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#13
 Von 
Blutswente
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von SmokeyBear):
Aber wie ist dieser "Bestand" zustande gekommen? Denn eigentlich sollte ja am Jahresende - bzw. spätestens dann wenn Hausgeldnachzahlungen eingegangen sind - wieder alles bei 0 sein.


Der Aktivposition Bankguthaben über x € stehen auf der Passivseite x € Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern gegenüber.

Das sind also Guthaben von Eigentümern, die erst nach der ETV ausgezahlt werden.

Der Banksaldo könnte natürlich auch negativ sein.
Dann hätte die GdWE Forderungen gegen Eigentümer.

Deshalb ist natürlich ein höheres Guthaben als Gemeinschsfteigentum zu empfehlen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3948 Beiträge, 2408x hilfreich)

Besser ist es, das Soll-Vermögen und das Ist-Vermögen per 31.12. des Abrechnungsjahres gegenüberzustellen:

Sollvermögen:
Rücklage zum 1.1. d.J.
+ Zuführung gem WP
+ Sonderzuführung
+ Zinsen netto
+ Erlöse
- Entnahmen aus Rücklage (buchhalterisch, nicht der Geldabruf vom Konto)

Ist-Vermögen:
Summe Geldbestände aller Konten der WEG
- Guthaben aus Abrechnung (Verbindlichkeiten)
+ Nachschüsse aus Abrechnung (Forderungen)
- evtl. Hausgeld-Guthaben (Überzahlungen=Verbindlichkeiten)
+ evtl. Hausgeldrückstände (Forderungen ggü. Eigentümern)
- Verbindlichkeiten aus Garantieeinbehalten für Baukosten (Sicherheitseinbehalte)
- Verbindlichkeiten aus Abgrenzung (gem. HKVO Nachzahlungen auf Brennstoffkosten)
+ Forderungen aus Abgrenzung (Guthaben Brennstoffkosten)
(sonstige Ford./Verbindl. aus Lieferungen und Leistungen sollte es WEG-rechtl. nicht geben)

Beide Endebestände sollten gleich sein.
Verbleibt da immer noch eine Differenz, ist etwas falsch verbucht.

Signatur:

lg.
R.M.

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