WEG Recht, Eigentum, Teilungserklärung und weiteres wo es rund hergeht.

17. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
alrise
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG Recht, Eigentum, Teilungserklärung und weiteres wo es rund hergeht.

Hallo Zusammen,

Nehmen wir an, es gibt jemanden (Guni) der 2/3 als sein Eigentum hat und 1/3 gehört jemand anderen (Faxe), der (Faxe) dort schon seit 25 Jahren lebt.
Ein Haus, 3 Parteien, Keller, Dachspitz unausgebaut, Anbau, Garage.

Vor 10 Jahren hat Guni die 2/3 erworben.
2 Jahre davor hat Faxe eine Teilungserklärung mit den vorherigen Besitzern Notariell ausgemacht.

Nun zu den Problematik.

Es hat sich herausgestellt, bis jetzt mal, dass der Anbau nur vorläufig genehmigt ist und von der Gemeinde jederzeit zum Abriss verfügt werden kann.
Weiterhin nutzt Faxe das Dach des Anbaus als Terrasse, komplett, bis zur Grundstücksgrenze.
Dahingehen konnte Guni keine Genehmigung sehen, auch liegt der Gemeinde nichts vor.
Das Dach des Anbaus als solches ist Gemeinschaftseigentum, die Terrasse darauf solle mit Sondernutzungsrechten bei Faxe liegen.
Fragen: Kann Guni den Abriss mit seinen Rechten auch erstreiten?
Gilt die Terrasse als "Schwarzbau"?
Ist die Teilungserklärung unwirksam?

Guni möchte Umbauen, unter anderem auch aufstocken bzw. bauliche Veränderungen, Balkone anbringen, etc.
Natürlich, möchte Guni konform umbauen, so dass alle zufrieden sind, jedoch...
Faxe stellt sich schon alleine bei dem Vorschlag quer und hat einen Beistand, auch der will "sptätestens" klagen.
Fragen: Müssen alle Eigentümer einem solchen Umbau zustimmen?
Sind nur Modernisierungsmaßnahmen alle möglich, ohne Aufstocken, also ohne bauliche Veränderung.
Wenn Faxe eine Terrasse nutzt, kann doch ein Balkon legitim gewünscht sein, sofern diese genehmigt wird?

Faxe hat einiges umgebaut und den "Schutt" lagert dieser auf dem gemeinschaftlichen Hof,
trotz Aufforderung von Guni dieses zu entfernen, liegt diese noch da.
Frage: Wie ist die Handhabe von Guni?

Gemeinschaftliche Durchgänge nutzt Faxe als Lager, auch hier tut sich Faxe schwer tätig zu werden.
Unter anderem nutzt Faxe ein Sondereigtumsraum von Guni, dass jedoch für Faxe als Durchgang genutzt werden darf, als Lager.
Frage: Wie ist die Handhabe von Guni?

Ein Verwalter gibt es bisweilen nicht und sei Laut Faxe´s Beistand auch nicht zu finden (im ersten Schreiben)
Im letzten Schreiben wird auf "Bestellung bei Gericht" hingewiesen.
Guni wurde hellhörig, erst würde sich keiner finden lassen und dann kann man einen bei Gericht bestellen...
Fragen: Guni war derjenige, der bisweilen einen Verwalter wollte, was kann bei Gericht herauskommen?
Kosten und wer trägt diese?
Ist nur Guni angehlaten einen Verwalter zu finden und ist es auch Guni´s Recht zu sagen, dass auch Faxe einen zu suchen hat?

Da nun Faxe einen Beistand zu haben scheint und die Kommunikation nur über diese zu laufen ist, hat auch Guni diesem geschrieben und gefordert, dass ein Komposter aufzustellen ist oder ein Biomülleimer aufzustellen ist, sämtliches aufzuräumen und das gemeinschaftliche Eigentum frei zu bleiben hat, die Terrasse als solches nicht erwünscht ist und zurück zu bauen ist, das Dach des Anbaus nicht schwer zu belasten ist, ...
Dieses wurde lediglich als "größtenteils unsubstantiiert" zurückgewiesen.
Frage: Ist es Guni nun möglich, rechtlich gegen Faxe vorzugehen und welche handhabe ist zu halten?

Guni geht davon aus, dass dieser nicht für "voll" genommen wird, merkt jedoch, dass Faxe mit Beistand wohl gemerkt haben, dass die Terrasse als solche nicht haltbar sein wird, denn auch die geforderten Nachweise (Genehmigung, Statiknachweis,...) sind diese Schuldig geblieben (größtenteils unsubstantiiert).
Frage: Guni wird bei der Gemeinde wohl viel Wirbel verursachen und auch die Nachbarschaft, sofern betroffen, wird einiges Rückauen müssen, sofern dass bereits gefundene stimmig sein sollte.
Was sollte also Guni tun, wenn alles bisherige so zu sein scheint, um es Faxe mit Beistand die Ernsthaftigkeit zu verdeutlichen?
Sollte Guni alles einzeln auflisten, den zusammen sei alles "größtenteils unsubstaniiert"?

Falls noch etwas zu dem vorerst fiktiven Fall wäre, wird dieses Gemeinsam diskutiert werden.
Guni freut sich jedenfalls über rege Beteiligung.
Guni hofft jedenfalls, dass nichts vergessen wurde, jedoch um Klarheit bemüht ist.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von alrise):
...jedoch um Klarheit bemüht ist.
Ganz fiktiv halte ich es für notwendig, wenn Guni kärt was genau er gekauft hat - mit welchen Rechten (auch Stimmrechten) und welchen Pflichten. Als Quellen fallen mir da ein die Teilungserklärung, die Kaufverträge, die Eintragungen im Grundbuch...
Etwas Studium des Wohnungseigentumsrechts kann IMO auch nicht schaden. Informativ und unterhaltsam z.B. in diesem "Lexikon".

Wenn es sich bei dem Objekt um eine Eigentümergemeinschaft nach WEG handelt, hätte man grundsätzlich den Anspruch einen Verwalter zu bestellen - bestellen zu lassen. Nach meinem ersten Eindruck würden sich Verwalter nicht umbedingt um die Bestellung ein einer so verzwickten WEG reißen. Wie lief das denn bisher so?


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#2
 Von 
alrise
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zitat (von alrise):
...jedoch um Klarheit bemüht ist.
Ganz fiktiv halte ich es für notwendig, wenn Guni kärt was genau er gekauft hat - mit welchen Rechten (auch Stimmrechten) und welchen Pflichten. Als Quellen fallen mir da ein die Teilungserklärung, die Kaufverträge, die Eintragungen im Grundbuch...
Etwas Studium des Wohnungseigentumsrechts kann IMO auch nicht schaden. Informativ und unterhaltsam z.B. in diesem "Lexikon".

Wenn es sich bei dem Objekt um eine Eigentümergemeinschaft nach WEG handelt, hätte man grundsätzlich den Anspruch einen Verwalter zu bestellen - bestellen zu lassen. Nach meinem ersten Eindruck würden sich Verwalter nicht umbedingt um die Bestellung ein einer so verzwickten WEG reißen. Wie lief das denn bisher so?


VG
Roland


Es geht, wie in der Überschrift zu lesen, um eine WEG.
Insgesamt 3 Wohnungen, wovon Guni 2 besitzt und Faxe eine, Also Eigentümergemeinschaft.
Stimmrechte, sind wohl 2/3 zu 1/3.
Zu den Quellen wurde Stellung genommen, was daran war nicht so verständlich?
Danke für das Lexikon @Roland, hab ich mal grob überflogen, jedoch hilft das bei den Fakten wenig.
Bisher ging das mehr oder weniger miteinander, bis Guni auffiel, dass Faxe alles machen darf oder Narrenfreiheit besitzt und Guni bei dem Vorschlag, alleine beim Vorschlag, sämtliche Sirenen bei Faxe ins jämmerliche fielen.
Da Guni nun Fakten hat, will dieser auch reinen Tisch machen und auf Reset gehen, jedoch funkt ein Beistand dazwischen und wird immer kleinlauter, wobei dieses nun irgendwie unter den Tisch gekehrt werden soll, allem Anschein nach und Guni soll bloß nicht noch mehr Wind in die Segel bekommen.
Danke @Roland, hoffe damit ist einiges erklärt und Guni wird irgendwann noch schlauer...

Signatur:

Akzeptieren kann man, wenn es auch Recht ist.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von alrise):
Was sollte also Guni tun, wenn alles bisherige so zu sein scheint, um es Faxe mit Beistand die Ernsthaftigkeit zu verdeutlichen?

1. Sich selber einen Beistand suchen, idealerweise einen Fachanwalt der sich mit der Materie auskennt.
2. Jedes einzelne Problem einzeln beschreiben (separate Akte machen) und mit Beweisfotos den Zustand sichern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Fakt ist, die Teilungserklärung enthält i.d.R. die genauen Rechte und Pflichten.
Das kann von sehr unglücklich bis hin zu klarer Trennung gehen. Des um eine WEG geht, klärt noch lange nicht die genaue Situation. Wenn man sich in seinen Rechte wesentlich beschnitten fühlt, dann übergibt man das am besten direkt an einen Rechtsanwalt um Klarheit zu schaffen, wie auch immer.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Also Eigentümergemeinschaft.
Stimmrechte, sind wohl 2/3 zu 1/3.


Das steht so in der Teilungserklärung?

Gesetzlich hätten Guni und Faxe jeweils eine Stimme.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Also Eigentümergemeinschaft.
Stimmrechte, sind wohl 2/3 zu 1/3.


Das steht so in der Teilungserklärung?

Gesetzlich hätten Guni und Faxe jeweils eine Stimme.

Das ist zwar richtig, bei einem Objekt mit 3 Eigentumseinheiten kann das Stimmrecht aber auch wie vom TS geschildert sein = Objektprinzip.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von alrise):
Insgesamt 3 Wohnungen, wovon Guni 2 besitzt und Faxe eine, Also Eigentümergemeinschaft.
Stimmrechte, sind wohl 2/3 zu 1/3.
Bitte kläre diesen Punkt!


Zitat (von alrise):
... was daran war nicht so verständlich?
Es ist die pure Anzahl der "Baustellen" die das (für mich) schwer zu erfassen macht.


Zitat (von alrise):
Danke für das Lexikon @Roland, hab ich mal grob überflogen, jedoch hilft das bei den Fakten wenig.
IMO hilft es aber sehr viel um ein "Gefühl" für das komplexe Thema WEG zu bekommen. Daher meine Rat/Wunsch/Bitte, flieg ruhig tiefer und feiner, gerne auch öfter darüber...


Zitat (von alrise):
Bisher ging das mehr oder weniger miteinander,
Gab, gibt es einmal im Jahr eine Versammlung bzw. ein Treffen mit Tagesordnung und Beschlüssen?


Zitat (von alrise):
... bis Guni auffiel, dass Faxe alles machen darf oder Narrenfreiheit besitzt
Ganz so ist es nicht. Der Faxe darf nur machen, was er machen darf. Aber wenn er "faxen" macht und keiner beanstandet das, läuft das auf die Narrenfreiheit hinaus.
Da muss man nach 10 Jahren übrigens damit rechnen, dass mit der Verwirkung des Unterlassungsbegehrens argumentiert wird - manchmal in manchen Punkten sogar erfolgreich.



Zitat (von alrise):
und Guni bei dem Vorschlag, alleine beim Vorschlag, sämtliche Sirenen bei Faxe ins jämmerliche fielen.
Das ist nicht schön, bei baulichen Veränderungen vielleicht sogar berechtigt und erfolgreich.


Zitat (von alrise):
Da Guni nun Fakten hat, will dieser auch reinen Tisch machen und auf Reset gehen,
Welche Fakten? Aber o.k. Guni hat die Faxen dicke und will den Faxe in die Schranken (des WEG?) weisen?


Zitat (von alrise):
jedoch funkt ein Beistand dazwischen und wird immer kleinlauter,
Was meinst Du mit diesem "Beistand" - der, wenn ich es richtig deute einsichtiger wird?


Fragen über Fragen....


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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