WEG-Recht: Türen kein Gemeinschaftseigentum, WEG zahle trotzdem für Renovierung

26. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 7x hilfreich)
WEG-Recht: Türen kein Gemeinschaftseigentum, WEG zahle trotzdem für Renovierung

Liebes Forum,

der Beitrag bezieht sich eher auf WEG-Recht, dazu hab ich aber kein Subforum gefunden.

In der letzten WEG-Versammlung wurde beschlossen, dass Fenster und Türen ab sofort selbst von den EIgentümer*innen instand gehalten werden müssen.
Außerdem wurde die Renovierung des Treppenhauses inkl. Streichen der Türen (und Abbeizen, ggf. Einsetzen neuer Teile) beschlossen.
Meiner Auffassung nach müssen die Arbeiten an den Türen nun nicht mehr von der Gemeinschaft getragen werden, der Verwalter scheint das aber bisher nicht kommuniziert oder nicht so geplant zu haben.
Wie ist die Sachlage juristisch zu bewerten und worauf kann ich mich beziehen?

Vielen Dank für alle freundlichen Antworten! :)


-- Editiert von Moderator topic am 1. Oktober 2024 13:00

-- Thema wurde verschoben am 1. Oktober 2024 13:00

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5364 Beiträge, 663x hilfreich)

1. :forum: Hier gibt es auch eine Abteilung für WEG

Zitat (von dramat):
In der letzten WEG-Versammlung wurde beschlossen, dass Fenster und Türen ab sofort selbst von den EIgentümer*innen instand gehalten werden müssen.


Also müsst ihr selber ölen etc. leuchtet ein.

Zitat (von dramat):
Außerdem wurde die Renovierung des Treppenhauses inkl. Streichen der Türen (und Abbeizen, ggf. Einsetzen neuer Teile) beschlossen.


Renovierung ist ungleich Instandhaltung deshalb liegst du hiermit

Zitat (von dramat):
Meiner Auffassung nach müssen die Arbeiten an den Türen nun nicht mehr von der Gemeinschaft getragen werden,


falsch. Leuchtet auch ein, da die GEMEINSCHAFT in der VERSAMMLUNG die RENOVIERUNG BESCHLOSSEN hat. M

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von dramat):
In der letzten WEG-Versammlung wurde beschlossen, dass Fenster und Türen ab sofort selbst von den EIgentümer*innen instand gehalten werden müssen.

Da wäre mal der Wortlaut des Beschlusses interessant.



Zitat (von dramat):
Meiner Auffassung nach müssen die Arbeiten an den Türen nun nicht mehr von der Gemeinschaft getragen werden

Doch, denn genau das wurde ja so beschlossen.
Zitat (von dramat):
Außerdem wurde die Renovierung des Treppenhauses inkl. Streichen der Türen (und Abbeizen, ggf. Einsetzen neuer Teile) beschlossen.




Zitat (von dramat):
der Verwalter scheint das aber bisher nicht kommuniziert oder nicht so geplant zu haben.

Das umsetzen gefasster Beschlüsse gehört zu seinen Aufgaben.



Zitat (von dramat):
dazu hab ich aber kein Subforum gefunden.

Ja, die Benennung mit "WEG, Wohnungseigentum, Immobilien" kann durchaus als missverständlich empfunden werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antworten!
Ich hatte einen Beitrag im richtigen Forum geschrieben, der aber dann leider nicht kommentiert wurde.

Daher füge ich hier unten nochmal die Passagen aus dem Protokoll ein, damit die Sachlage noch deutlicher wird.

Meiner Auffassung nach müssen die Arbeiten an den Türen nun nicht mehr von der Gemeinschaft getragen werden, der Verwalter scheint das aber bisher nicht kommuniziert zu haben; jedenfalls haben alle Eigentümer*innen bei der Planung danach so gesprochen als würden diese Kosten von allen getragen werden.

Wie ist die Sachlage juristisch zu bewerten und worauf kann ich mich beziehen?

Vielen Dank für alle freundlichen Antworten! :)



Auszug aus dem Protokoll: Beschlussfassung über die eigenverantwortliche Instandhaltung und alleinige Kostentragung von Sondereigentümerinnen bezüglich aller Fenstern & Eingangstüren in den Wohnungen / Einheiten
Der Verwalter regt an, die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Beschlussfassung zu nutzen, um etwaige finanziellen Risiken für die WEG zu minimieren. Auch § 7 Abs 2 (S. 10 Mitte) der vorliegenden Teilungserklärung sieht bereits eine Instandhaltungsplicht für die jeweilige Sondereigentümerin vor.
Beschlussfassung Antrag, dass die Fenster (einschließlich Balkontüren) aller Wohnungen & Schaufenster aller Läden (einschließlich etwaiger Jalousien / Rollläden) und alle Wohnungseingangstüren / Laden- / Büroeingangstüren ab jetzt (27. Juni 2024) von den jeweiligen Sondereigentümerinnen auf vollständig eigene Kosten optisch angepasst und fachlich einwandfrei instandgehalten werden. Die WEG wird ab jetzt keinerlei Reparatur- und/oder Austauschkosten für diese Eigentumsteile mehr übernehmen. Es ist Sondereigentümerinnen weiter ausdrücklich gestattet, optisch angepasst (u.a. Material, Farbe & gleiche Aufteilung etc.), fachlich einwandfrei einen eigenverantwortlichen Austausch vorzunehmen. Insbesondere die Wohnungseingangstüren müssen sich auch künftig wie zuvor in die Nachbarschaft einfügen.

...
Im Vorderhaus sind die äußeren Wohnungseingangstüren größtenteils farblich individuell gestaltet. Es wäre im Rahmen des künftigen Farbkonzepts zu klären, ob und wie dies so bleiben soll.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5364 Beiträge, 663x hilfreich)

Irgendwie fehlt in dem Beschluss dies hier:

Zitat (von dramat):
Außerdem wurde die Renovierung des Treppenhauses inkl. Streichen der Türen (und Abbeizen, ggf. Einsetzen neuer Teile) beschlossen.


Wurde denn überhaupt wirksam beschlossen? Gibt es da evtl. einen Eigentümer der hiergegen klagt? Es gibt hier nur

Zitat (von dramat):
Beschlussfassung Antrag


Und mehr kann ich derzeit nicht erkennen.

@ Admin: Bitte wieder ins WEG umsiedeln. Danke

:forum:

-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 11:13

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#5
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wurde denn überhaupt wirksam beschlossen?

der Antrag wurde einstimmig von den Anwesenden angenommen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5364 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von dramat):
der Antrag wurde einstimmig von den Anwesenden angenommen


Das solltest du dann auch so kommunizieren. Und ab wann soll das dann gelten? Wurde das auch beschlossen, oder habt ihr nur beschlossen, dass das zukünftig so laufen soll und nicht ab wann?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wurde das auch beschlossen, oder habt ihr nur beschlossen, dass das zukünftig so laufen soll und nicht ab wann?


ab jetzt (27. Juni 2024) - s.o.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5364 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von dramat):
ab jetzt (27. Juni 2024) - s.o.


das steht so im Beschluss?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5364 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von dramat):
Meiner Auffassung nach müssen die Arbeiten an den Türen nun nicht mehr von der Gemeinschaft getragen werden, der Verwalter scheint das aber bisher nicht kommuniziert oder nicht so geplant zu haben.


Was macht denn der Verwalter, dass du darauf schließt?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Was macht denn der Verwalter, dass du darauf schließt?


Vom Verwalter habe ich explizit nichts gehört bisher - alle Eigentümer*innen, die aktuell planen scheinen davon auszugehen, dass alles (auch die Arbeit an den Türen) von allen getragen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
das steht so im Beschluss?

ja, die Zitate oben sind aus dem Protokoll (Beschluss ist da)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5364 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von dramat):
alle Eigentümer*innen, die aktuell planen scheinen davon auszugehen, dass alles (auch die Arbeit an den Türen) von allen getragen werden.


Das ist doch deren Problem, die waren doch auch auf der Versammlung?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das ist doch deren Problem, die waren doch auch auf der Versammlung?


Gut, das heißt meine Auffassung, dass die Allgemeinheit nicht für die Arbeiten an den Türen zahlt ist korrekt.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5364 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von dramat):
Gut, das heißt meine Auffassung, dass die Allgemeinheit nicht für die Arbeiten an den Türen zahlt ist korrekt.


Davon ausgehend, dass der Beschluss WIRKSAM erfolgte, ja. Ob er WIRKSAM ist, das kann ich nicht beurteilen, zumal alle - außer du - ja der Meinung sind, dass gerade dies nicht beschlossen wurde.

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