WEG-Verwalter bezahlt nicht erbrachte Serviceleistungen

14. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)
WEG-Verwalter bezahlt nicht erbrachte Serviceleistungen

WEG-Verwalter bezahlt nicht erbrachte Serviceleistungen, kann und wie kann man von Ihn Schadenersatz verlangen und durchsetzen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Wie wäre es denn wenn du zuerst ein mal erläuterst um was es denn überhaupt geht?
Welche Serviceleistungen?
Wer hat diese beauftragt?
Mit welcher Begründung verweigert die HV die Zahlung?

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Mit welcher Begründung verweigert die HV die Zahlung?


Deutsche Sprache schwere Sprache:
so: "WEG-Verwalter bezahlt nicht [erbrachte] Serviceleistungen" oder
so: "WEG-Verwalter bezahlt nicht erbrachte Serviceleistungen"

Signatur:

lg.
R.M.

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
WEG-Verwalter bezahlt nicht erbrachte Serviceleistungen, kann und wie kann man von Ihn Schadenersatz verlangen und durchsetzen?


Immer die gleiche Antwort:
Durch einen Beschluss.

Ist der nicht wuschgemäß, bleibt die Anfechtung des Beschlusses.

Durchsetzen: Im Beschluss gleich festlegen, wie der Schadenersatz eingetrieben werden soll.

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#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Zitat (von Tobias F):
Mit welcher Begründung verweigert die HV die Zahlung?


Deutsche Sprache schwere Sprache:
so: "WEG-Verwalter bezahlt nicht [erbrachte] Serviceleistungen" oder
so: "WEG-Verwalter bezahlt nicht erbrachte Serviceleistungen"

JA, da hast Du 100% Recht - mein Fehler, hervorgerufen durch das hier inzwischen weit verbreitete "xyz-deitch".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis auf die nicht eindeutige Formulierung.
Also es wurde eine Servicefirma mit der Probenahme für die Untersuchung auf Legionellen, vom WEG-Verwalter, beauftragt. Als Entnahmestelle wurde unteranderen die Küche in einer Wohnung ausgewählt. Bereits bei ersten Versuch wurde festgestellt, dass in der vorgesehenen Räumlich kein Warmwasseranschluß (Wasserhahn) vorhanden ist. Trotzdem wurde die Servicefirma immer wieder beauftragt in dieser Räumlichkeit die Beprobung durchzuführen. Die Rechnungen, welche auch die nicht erbrachten Serviceleistungen enthielte, wurden vom Verwalter ungeprüft aus dem Vermögen der WEG beglichen. Ein Beschluss der WEG kommt nicht zustande. Die Frage ist also, ob der einzelne Miteigentümer der WEG eine Schadenersatz gegen den Verwalter durchsetzen kann und wie?

Signatur:

Gruß Investmentclub

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#6
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Frage ist also, ob der einzelne Miteigentümer der WEG eine Schadenersatz gegen den Verwalter durchsetzen kann und wie?

N E I N, kann der einzelne Eigentümer nicht (siehe # 3).

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#7
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Nur mit Hilfe des Gerichts, indem der Negativbeschluss erfolgreich angefochten wird.

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#8
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Die Rechtslage wurde soweit klargestellt. In der Sachfrage finde ich noch einiges unklar:

Zitat (von investmentclub):
Als Entnahmestelle wurde unteranderen die Küche in einer Wohnung ausgewählt.
Wer hat die Entnahmestelle ausgewählt?

Zitat:
Bereits bei ersten Versuch wurde festgestellt, dass in der vorgesehenen Räumlich kein Warmwasseranschluß (Wasserhahn) vorhanden ist.
Wer hat das festgestellt? Wer hat dies wem wann und unter welchen Umständen mitgeteilt? Wurde dies schriftlich dokumentiert?
Und warum gibt es eigentlich in dieser Wohnung in der Küche keinen Warmwasseranschluss? Schon allein das erscheint mir seltsam, wenn es doch eine zentrale Warmwasserversorgung im Objekt zu geben scheint.
Wurde denn alternativ zum vorgesehenen (nicht vorhandenen) Anschluss ein anderer geeigneter Anschluss ausgewählt und beprobt? (das wäre ich von den von mir beauftragten Serviceanbietern so gewohnt.)

Zitat:
Trotzdem wurde die Servicefirma immer wieder beauftragt in dieser Räumlichkeit die Beprobung durchzuführen.
Wer hat beauftragt? Wann wurde beauftragt und in welchen Zeitabständen ("immer wieder")?

Zitat:
Die Rechnungen, welche auch die nicht erbrachten Serviceleistungen enthielte, wurden vom Verwalter ungeprüft aus dem Vermögen der WEG beglichen.
Welche und wieviel Rechnungen in welchen Zeiträumen? Hatte der Verwalter überhaupt Kenntnis von der nicht vorhandenen Entnahmestelle?

Zitat:
Ein Beschluss der WEG kommt nicht zustande.
Wurde das schon versucht? Warum wurde der Beschlussantrag abgelehnt? Wurde der abgelehnte Beschluss angefochten?

Signatur:

lg.
R.M.

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