WEG-Verwalter bezahlt nicht erbrachte Serviceleistungen, kann und wie kann man von Ihn Schadenersatz verlangen und durchsetzen?
WEG-Verwalter bezahlt nicht erbrachte Serviceleistungen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Wie wäre es denn wenn du zuerst ein mal erläuterst um was es denn überhaupt geht?
Welche Serviceleistungen?
Wer hat diese beauftragt?
Mit welcher Begründung verweigert die HV die Zahlung?
ZitatMit welcher Begründung verweigert die HV die Zahlung? :
Deutsche Sprache schwere Sprache:
so: "WEG-Verwalter bezahlt nicht [erbrachte] Serviceleistungen" oder
so: "WEG-Verwalter bezahlt nicht erbrachte Serviceleistungen"
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ZitatWEG-Verwalter bezahlt nicht erbrachte Serviceleistungen, kann und wie kann man von Ihn Schadenersatz verlangen und durchsetzen? :
Immer die gleiche Antwort:
Durch einen Beschluss.
Ist der nicht wuschgemäß, bleibt die Anfechtung des Beschlusses.
Durchsetzen: Im Beschluss gleich festlegen, wie der Schadenersatz eingetrieben werden soll.
Zitat:ZitatMit welcher Begründung verweigert die HV die Zahlung? :
Deutsche Sprache schwere Sprache:
so: "WEG-Verwalter bezahlt nicht [erbrachte] Serviceleistungen" oder
so: "WEG-Verwalter bezahlt nicht erbrachte Serviceleistungen"
JA, da hast Du 100% Recht - mein Fehler, hervorgerufen durch das hier inzwischen weit verbreitete "xyz-deitch".
Vielen Dank für den Hinweis auf die nicht eindeutige Formulierung.
Also es wurde eine Servicefirma mit der Probenahme für die Untersuchung auf Legionellen, vom WEG-Verwalter, beauftragt. Als Entnahmestelle wurde unteranderen die Küche in einer Wohnung ausgewählt. Bereits bei ersten Versuch wurde festgestellt, dass in der vorgesehenen Räumlich kein Warmwasseranschluß (Wasserhahn) vorhanden ist. Trotzdem wurde die Servicefirma immer wieder beauftragt in dieser Räumlichkeit die Beprobung durchzuführen. Die Rechnungen, welche auch die nicht erbrachten Serviceleistungen enthielte, wurden vom Verwalter ungeprüft aus dem Vermögen der WEG beglichen. Ein Beschluss der WEG kommt nicht zustande. Die Frage ist also, ob der einzelne Miteigentümer der WEG eine Schadenersatz gegen den Verwalter durchsetzen kann und wie?
ZitatFrage ist also, ob der einzelne Miteigentümer der WEG eine Schadenersatz gegen den Verwalter durchsetzen kann und wie? :
N E I N, kann der einzelne Eigentümer nicht (siehe # 3).
Nur mit Hilfe des Gerichts, indem der Negativbeschluss erfolgreich angefochten wird.
Die Rechtslage wurde soweit klargestellt. In der Sachfrage finde ich noch einiges unklar:
Wer hat die Entnahmestelle ausgewählt?ZitatAls Entnahmestelle wurde unteranderen die Küche in einer Wohnung ausgewählt. :
Wer hat das festgestellt? Wer hat dies wem wann und unter welchen Umständen mitgeteilt? Wurde dies schriftlich dokumentiert?Zitat:Bereits bei ersten Versuch wurde festgestellt, dass in der vorgesehenen Räumlich kein Warmwasseranschluß (Wasserhahn) vorhanden ist.
Und warum gibt es eigentlich in dieser Wohnung in der Küche keinen Warmwasseranschluss? Schon allein das erscheint mir seltsam, wenn es doch eine zentrale Warmwasserversorgung im Objekt zu geben scheint.
Wurde denn alternativ zum vorgesehenen (nicht vorhandenen) Anschluss ein anderer geeigneter Anschluss ausgewählt und beprobt? (das wäre ich von den von mir beauftragten Serviceanbietern so gewohnt.)
Wer hat beauftragt? Wann wurde beauftragt und in welchen Zeitabständen ("immer wieder")?Zitat:Trotzdem wurde die Servicefirma immer wieder beauftragt in dieser Räumlichkeit die Beprobung durchzuführen.
Welche und wieviel Rechnungen in welchen Zeiträumen? Hatte der Verwalter überhaupt Kenntnis von der nicht vorhandenen Entnahmestelle?Zitat:Die Rechnungen, welche auch die nicht erbrachten Serviceleistungen enthielte, wurden vom Verwalter ungeprüft aus dem Vermögen der WEG beglichen.
Wurde das schon versucht? Warum wurde der Beschlussantrag abgelehnt? Wurde der abgelehnte Beschluss angefochten?Zitat:Ein Beschluss der WEG kommt nicht zustande.
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