WEG Verwalter erstellt Jahresabrechnung mit Fehlern und Unklarheiten - Was tun?

14. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Xtourist
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG Verwalter erstellt Jahresabrechnung mit Fehlern und Unklarheiten - Was tun?

Guten Tag WEG Expertinnen und Experten,

Sachverhalt: WEG Verwalter erstellt seine erste (als Entwurf) Jahresabrechnung für 2018, die WEG Jahres-Versammlung ist geplant Ende November. Diese Abrechnung habe ich erhalten und hier folgende Problemfelder festgestellt:

1. Inst.Rücklagen sind doppelt ausgewiesen (Formelfehler); dies führt überdimensionalen Nachzahlungen bei allen Einheiten.
2. Kabelanschluss ist nicht ausgewiesen in der Abrechnung, obwohl es im Plan war.
3. Fehlende Transparenz zu den Sonderumlagen, die wir als WEG im Frühling 2019 gesammelt haben.
4. Drei Positionen über 50k Euro, die die Planwerte signifikant übersteigen.

Ich habe diese Punkte an WEG Verwalter gesendet - er möchte keine Erklärung geben und bietet einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen. Mein Problem ist, dass ich in einer anderen Stadt lebe und es ist schwierig hin und her zu fahren...

Frage: Was wäre hier eine pragmatische Vorgehensweise? Soll ich die Beiräte informieren bzw. habe ich einen Anspruch auf eine schriftliche Klärung?

Vorab vielen Dank!

LG
Anna

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Xtourist):
Was wäre hier eine pragmatische Vorgehensweise? Soll ich die Beiräte informieren
Kontaktaufnahme mit dem Beirat, und wenn nicht eh in Personalunion, dem Rechnungsprüfer halte ich im Vorfeld der ET für eine gute Idee.


Zitat (von Xtourist):
bzw. habe ich einen Anspruch auf eine schriftliche Klärung?
Nein, das hast Du nicht.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Xtourist):
1. Inst.Rücklagen sind doppelt ausgewiesen (Formelfehler); dies führt überdimensionalen Nachzahlungen bei allen Einheiten.

Das kann man der HV mitteilen. Wenn dann keine korrigierte Abrechnung erfolgt wird "die Falsche" eben nicht beschlossen.


Zitat (von Xtourist):
2. Kabelanschluss ist nicht ausgewiesen in der Abrechnung, obwohl es im Plan war.

Das eine Ausgabe im Wirtschaftsplan stand bedeutet nicht das diese auch stattfand (in 2018 hierfür Geld geflossen ist).
Auch dies kann man der HV natürlich mitteilen.


Zitat (von Xtourist):
3. Fehlende Transparenz zu den Sonderumlagen, die wir als WEG im Frühling 2019 gesammelt haben.

Einfach hierzu die HV auf der Eigentümerversammlung befragen.


Zitat (von Xtourist):
4. Drei Positionen über 50k Euro, die die Planwerte signifikant übersteigen.

Ohne auch nur ahnen zu können "wie/wo/was" kann man nur sagen: so etwas kann u.U. vorkommen. Weshalb ein Plan ja auch Plan heißt.


Zitat (von Xtourist):
er möchte keine Erklärung geben und bietet einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen. Mein Problem ist, dass ich in einer anderen Stadt lebe und es ist schwierig hin und her zu fahren...

Evtl. sind gewisse Dinge am Telefon oder per Mail schlecht zu erklären. Kann man dahingestellt lassen. Wenn dir der Weg ins Büro der HV zu weit ist so ist das aber einzig dein Problem.


Zitat (von Xtourist):
Frage: Was wäre hier eine pragmatische Vorgehensweise? Soll ich die Beiräte informieren bzw. habe ich einen Anspruch auf eine schriftliche Klärung?

Wie schon richtig gesagt wurde:
- informieren kannst jeden anderen Eigentümer/Beirat ganz wie du willst.
- einen Anspruch auf eine schriftliche Erläuterung hast du jedoch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

In welcher Form sollen Sonderumlagen in der Abrechnung des Vorjahres auftauchen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.12.2019 09:33:43
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von Xtourist):
Frage: Was wäre hier eine pragmatische Vorgehensweise? Soll ich die Beiräte informieren bzw. habe ich einen Anspruch auf eine schriftliche Klärung?

Bin zwar kein Experte nur ein aufmerksamer Leser.
Nein. Zur schriftlichen Auskunft ist er nicht verpflichtet, wurde schon geschrieben. Er hat einen Termin angeboten und somit sein Soll erfüllt. Obwohl eigentlich du die Terminvorschläge vorgeben kannst und er sich danach richten muss. Würde ich als Verwalter aber auch machen. So kann ich die Eigentümer von ihren eigenen Geschäftsunterlagen fern halten.
§ Pflicht Verwalter: Er braucht keine Belegkopien zusenden oder weiter Unterlagen.
§ Wenn es einem Eigentümer zuzumuten ist das er Einsicht im Verwalterbüro nehmen kann, muss er eine gewisse Anfahrt in Kauf nehmen. Gibt es auch ein BGH Urteil. Wurde auch schon geschrieben.

§ Dazu hat der Gesetzgeber eindeutig geklärt, dass jeder Eigentümer das Recht zur Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen hat u. es in einer WEG keinen Datenschutz gibt.
Als Verwalter würde ich allerdings gegenteiliges behaupten und den neuen Datenschutz vorschieben. Stimmt aber nicht, der neue Datenschutz gilt innerhalb einer WEG im Punkt Akteneinsicht nicht.

Den Beirat würde ich auf jeden Fall sofort informieren u. um Klärung noch vor der Versammlung bitten. Ist ja nicht mehr viel Zeit. Gibt er seinen Jahresbericht ab u. wird nicht entlastet, ist er bei grober Fahrlässigkeit haftbar. Der Verwalter lässt sich erfahrungsgemäß im ersten oder zweien TOP durch einstimmiges Nicken entlasten u. ist aus dem Schneider. Komme danach was wolle.

§ WEG oberstes Organ u. jeder einzelne Eigentümer als Teil davon hat mehr Rechte, als ein Verwalter (Verwalte ist ein: gewinnorientierter Geschäftsmann). Aber es gibt WEG die im Verwaltervertrag sämtliche Rechte an ihn übertragen, obwohl jeder Laie Verwalter sein kann. Pech für solcher WEGs, sie haben sich dadurch selbst entmündigt.

Warum Eigentümer einer WEG so wenig von ihren Rechten Gebrauch machen wird mir immer ein Rätsel bleiben. Zumal es um ihr Vermögen geht. Meist aus Dessinteresse weil jeder nur auf seine Einzelabrechnung starrt u. vergisst, dass der größte Kostenfaktor Gemeinschaftseigentum ist. Dem Geschäftsmann mit Verwalteraufgaben ist klar dass das meiste Geld nur am Gemeinschaftseigentum bzw. Sonderhororar zu verdienen ist. Beispiel Instandhaltung/Setzung. Sie können als Laien ein Honorar abrechnen wie ein Fachmann. Nur sind sie es in den seltensten Fällen.

Vorsorglich:
Nein Tobias F, ich bin kein Verwalter-Hasser wenn sie gut sind. Obwohl ? ich es werden könnte wenn ich mich weiter hier durch die Beiträge der Eigentümer lese. Sie können sich also einen Kommentar ersparen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Contredit):
Bin zwar kein Experte...
Eine gewisse Selbsterkenntnis schadet nie...


Zitat (von Contredit):
...nur ein aufmerksamer Leser.
...der gerne viel schreibt. Was natürlich nicht verboten ist. Allerdingst wenn mutige angelesene Erkenntnisse recht bestimmt vorgetragen werden, ist das nicht immer hilfreich.


Zitat (von Contredit):
ich es werden könnte wenn ich mich weiter hier durch die Beiträge der Eigentümer lese.
Nun, an so mancher Eigeneinschätzung verlieren Verwalter, aber auch WEGs früher oder später ihren Optimismus. Nix für ungut.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Contredit):
Obwohl eigentlich du die Terminvorschläge vorgeben kannst und er sich danach richten muss.

Wo steht das geschrieben? Gibt es dazu ein Urteil das besagt der Verwalter müsse sich nach den Terminwünschen von xy richten?


Zitat (von Contredit):
Würde ich als Verwalter aber auch machen. So kann ich die Eigentümer von ihren eigenen Geschäftsunterlagen fern halten.

Und wieder ein "Beitrag" aus der Rubrik: "Die sind ja alle soooooo böse".
Übrigens: Wie geht es der Oma und Oliver?


Zitat (von Contredit):
Dazu hat der Gesetzgeber eindeutig geklärt, dass jeder Eigentümer das Recht zur Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen hat u. es in einer WEG keinen Datenschutz gibt.
Als Verwalter würde ich allerdings gegenteiliges behaupten und den neuen Datenschutz vorschieben. Stimmt aber nicht, der neue Datenschutz gilt innerhalb einer WEG im Punkt Akteneinsicht nicht.

Die HV bieten einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen.
Hast du die Frage des TS nicht gelesen oder nicht verstanden?


Zitat (von Contredit):
§ WEG oberstes Organ u. jeder einzelne Eigentümer als Teil davon hat mehr Rechte, als ein Verwalter (Verwalte ist ein: gewinnorientierter Geschäftsmann). Aber es gibt WEG die im Verwaltervertrag sämtliche Rechte an ihn übertragen, obwohl jeder Laie Verwalter sein kann. Pech für solcher WEGs, sie haben sich dadurch selbst entmündigt.

Kein Verwalter arbeitet aus Gutmütigkeit für fremde Menschen (du sicher auch nicht). Der Rest deiner alt bekannten Hetze zeigt wieder nur wie wenig Wissen du hiervon hast.


Zitat (von Contredit):
Dem Geschäftsmann mit Verwalteraufgaben ist klar dass das meiste Geld nur am Gemeinschaftseigentum bzw. Sonderhororar zu verdienen ist. Beispiel Instandhaltung/Setzung. Sie können als Laien ein Honorar abrechnen wie ein Fachmann. Nur sind sie es in den seltensten Fällen.

Ach das wäre ja so schön. Doch leider ist die Welt eine andere.


Zitat (von Contredit):
Vorsorglich:
Nein Tobias F, ich bin kein Verwalter-Hasser wenn sie gut sind. Obwohl ? ich es werden könnte wenn ich mich weiter hier durch die Beiträge der Eigentümer lese. Sie können sich also einen Kommentar ersparen.

Wieso sollte ich mir zu diesen, unter anderen Namen schon oft veröffentlichten "Beiträge" verkneifen?


Ach ja, Gruß an die Oma und an Oliver.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.12.2019 09:33:43
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
..der gerne viel schreibt. Was natürlich nicht verboten ist. Allerdingst wenn mutige angelesene Erkenntnisse recht bestimmt vorgetragen werden, ist das nicht immer hilfreich.


Die Bestimmtheit beruht darauf, dass ich mich nicht mit angelesenen zufrieden gebe sondern die rechtlichen Komponenten und Urteile dabei berücksichtige. Wir kommen vom Thema ab, hilft den TE nicht weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Xtourist):
Jahresabrechnung für 2018,
....
3. Fehlende Transparenz zu den Sonderumlagen, die wir als WEG im Frühling 2019 gesammelt haben.
Dann hat die Sonderumlage offensichtlich so gar nichts in der Jahresabrechnung 2018 zu suchen.

Alles andere wurde schon gesagt.

Ach so, Xtourist: Contredit ist ein Troll, der mit gefährlichem Halbwissen um sich wirft. Für ihn ist in diesem Beitrag schon überdurchschnittlich viel Richtiges enthalten gewesen. Gerne werden auch Dinge geschrieben zu Sachverhalten, die gar nicht gefragt waren und die tendenziös gegen Verwalter gerichtet sind. Es macht aber manchmal Spaß, das von ihm geschriebene zu widerlegen ;-)

Signatur:

lg.
R.M.

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