WEG-Verwalter unterlässt Instandhaltung

11. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
lanciatore
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
WEG-Verwalter unterlässt Instandhaltung

Guten Abend,

am Wochenende 15./16.10.11 drang Regenwasser durch eine undichte Stelle des Treppenhausdaches (Metalldach) unseres 6-WE-Hauses in Freiburg ein.

Hierdurch entstanden viele Wasserränder an der Decke und eine Pfütze im Treppenhaus, so daß sogar Wasser das Treppenhaus hinuntertropfte.

-Mo., 17.10. Schaden telefonisch der Hausverwaltung (HV) mitgeteilt
-Do., 20.10. kam Brief von HV mit der Bitte, mit Dachdeckerfirma Termin zu vereinbaren
-Do., 27.10. kam Dachdecker und schaute sich das Dach an; teilte mit, man würde von außen, d.h. mit Leiter o.ä. die Reparatur durchführen.
-der November war trocken, es hat kaum Niederschlag gegeben - perfektes Dachdeckwetter
-Fr., 09.12. tropfte es wieder nach lang andauerndem Regen, Tapete hängt teilw. v.d.Decke, das Wasser stand wieder im Treppenhaus

Leider ist meine Freundin (im 6.Mon.schwanger) ausgerutscht und hingefallen. Sie ist zum Glück mit dem Schrecken davongekommen.

Wir gehen davon aus, daß die Tapete temporär naß war/ist und das Mauerwerk nachhaltig geschädigt ist (für Pilz/Schwammbildung ist der Herbst ja optimal).

Auf Grund der Verletzungsgefahr und evtl. nachhaltigen Bausubstanzschädigung, nun meine Frage:

Ist es möglich, den Verwalter für eine eingehende Sachverständigenprüfung des Mauerwerks+ggf. Beseitigung des durch die unterlassene Instandhaltung entstandenen Schadens (im Mauerwerk) in Regress zu nehmen, da das Mauerwerk nun schon seit zwei Monaten durchnässt ist und evtl. schon von Schimmel/Pilz befallen sein könnte?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Grüße aus dem Südwesten




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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Da müssten Sie ihm nachweisen können, dass er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Was Sie wohl eher nicht können, da

1. Sie nicht wissen, wie die Auftragslage bei den Dachdeckern ist.

2. evtl. die WEG erst den Reparaturen zustimmen muss.

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
der November war trocken, es hat kaum Niederschlag gegeben ...
da das Mauerwerk nun schon seit zwei Monaten durchnässt

Das ist ja schon mal ein Widerspruch. 2x Durchnässt heißt nich 2 Monate durchgehend durchnässt.

ich würde nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, das könnte zum Rohrkrepierer werden. Erkundige Dich doch einfach mal bei der Verwaltung nach dem Stand der Dinge. Fordere nochmals schriftlich unter Fristsetzung zur Schadensbeseitigung auf und weise auf die Unfallgefahr bei Nässe hin. Das Mauerwerk selbst ist zwar durch die Durchfeuchtung geschätigt, aber das trocknet nach Abdichtung wieder aus. Eine nachhaltige Bausubstanzschädigung ist in der kurzen Zeit nicht zu erwarten, damit wäre eher nach Jahren zu rechnen.

Je nach Umfang der erforderlichen Arbeiten halte ich eine Beschlussfassung nicht für zwingend erforderlich, da hier die Verkehrssicherungspflicht (Unfallgefahr durch nasse Treppe!) Vorrang haben dürfte. Wenn nicht gerade ein Sturm die Dachundichtigkeit verursacht hat, dürfte auch keine Versicherung greifen.

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"lg.
R.M. "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lanciatore
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Ratschläge.

Wünsche noch eine gute Zeit.

Grüße

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