WEG Verwaltung durch Miteigentümer

10. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
schda_677
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)
WEG Verwaltung durch Miteigentümer

Hallo, 3 von 4 Parteien in unser WEG haben sich dazu entschieden die Kosten für die externe Verwaltung zu sparen und besser in die Rücklagen einfließen zu lassen. Ich würde als Miteigentümer die Verwaltung kostenlos übernehmen. Die 3 Parteien die dafür sind wohnen auch selbst in dem Haus, die eine Gegenstimme hat vermietet und ist gegen einen internen Verwalter.
Laut § 20 II WEG kann ein Verwalter nicht ausgeschlossen werden, wenn nur einer das möchte.
Aber es ist nirgendwo definiert das es ein externer Verwalter sein muß.
Wie seht ihr das? Der Vertrag mit der jetztigen Verwaltung läuft Mitte des Jahres ab und ist auch bei der letzten Versammlung bereits zu dem Zeitpunkt abberufen worden. Kann ich mich nun bei einer nächsten Versammlung als Verwalter aufstellen und durch Mehrheit wählen lassen?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Ja, Du kannst Dich aufstellen und wählen lassen. Kannst Du auch eine Verwaltung, die den Anforderungen des WEG entspricht sicher stellen?

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schda_677
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)

Ja, ich habe eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung. Das nötige Know How mit Abrechnung erstellen und Beschlüsse und Protokolle schreiben, Versammlungen halten usw. Ich würde mich aber auch für den Anfang von einem Wohnungseigentümer e. V. unterstützen lassen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Wenn es sich um eine friedliche Gemeinschaft handelt, mag das gut gehen.

Eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung sollte dennoch abgeschlossen werden.

Außerdem sollten die Konten gesetzgemäß auf die Gemeinschaft lauten und nicht auf den Hobbyverwalter.

Signatur:

MfG
Wohni

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schda_677
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Wohni.
Es besteht bereits ein WEG Konto bei der Sparkasse.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)

Ich habe auch mal die Verwaltung für unsere WEG gemacht. Ist meiner Meinung nach besser gelaufen, als mit dem jetzigen externen Verwalter.
Das Problem ist nur, das man sich nicht immer einig ist innerhalb einer WEG und das kann Ärger geben, wenn du die Verwaltung machst. Außerdem stehst du rein rechtlich immer mit einem Fuß im Gefängnis. Unentgeltlich würde ich das auch nicht machen. Wir hatten damals die Regelung, ich mach die Verwaltung, die anderen Parteien die Gartenpflege usw. Unterschätze die Arbeit nicht. Wegen jedem ****** wird man angesprochen.
Ich habe die Verwaltungsarbeit dann bei einem Eigentümerwechsel beendet, da es mit den neuen Eigentümer nur zu Problemen kam und ich mich da zu viel geärgert habe.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schda_677
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Ich habe auch mal die Verwaltung für unsere WEG gemacht. Ist meiner Meinung nach besser gelaufen, als mit dem jetzigen externen Verwalter.
Das Problem ist nur, das man sich nicht immer einig ist innerhalb einer WEG und das kann Ärger geben, wenn du die Verwaltung machst. Außerdem stehst du rein rechtlich immer mit einem Fuß im Gefängnis. Unentgeltlich würde ich das auch nicht machen. Wir hatten damals die Regelung, ich mach die Verwaltung, die anderen Parteien die Gartenpflege usw. Unterschätze die Arbeit nicht. Wegen jedem ****** wird man angesprochen.
Ich habe die Verwaltungsarbeit dann bei einem Eigentümerwechsel beendet, da es mit den neuen Eigentümer nur zu Problemen kam und ich mich da zu viel geärgert habe.


Ich werde auch jetzt wegen jedem S***** angesprochen, das ist es ja, unsere jetztige externe Verwaltung leitet alles an mich weiter. "Sie sind ja vor Ort machen Sie mal." Daher kam ja der Gedanke das gleich selber zu machen und das Geld zu sparen.

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)

Du bist dann aber für jeden Sch..... verantwortlich. Das ist halt der Unterschied.
Wir haben jetzt den Fall das die neue Mieterin eines Eigentümers den Hausflur beim Einzug beschädigt hat. Ich habe erst den Eigentümer angesprochen, der findet das nicht so "schlimm" , die Mieterin ist Verwandtschaft. Ich habe das jetzt der Hausverwaltung gemeldet und nun wird das geregelt und ich kann mich zurück lehnen. Wäre ich jetzt noch Verwalterin, hätte ich jetzt wieder wochenlang Diskussionen. Das ist halt der Unterschied.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schda_677
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Du bist dann aber für jeden Sch..... verantwortlich. Das ist halt der Unterschied.
Wir haben jetzt den Fall das die neue Mieterin eines Eigentümers den Hausflur beim Einzug beschädigt hat. Ich habe erst den Eigentümer angesprochen, der findet das nicht so "schlimm" , die Mieterin ist Verwandtschaft. Ich habe das jetzt der Hausverwaltung gemeldet und nun wird das geregelt und ich kann mich zurück lehnen. Wäre ich jetzt noch Verwalterin, hätte ich jetzt wieder wochenlang Diskussionen. ÕDas ist halt der Unterschied.


Hätte ich sowas unserer jetzigen hausverwaltung gemeldet, wäre nix passiert oder sie hätte für teures Geld den Schaden ausbessern lassen, was wieder auf aller Kosten geht. Wenn ich das in der Hand hätte , würde das durch 3/4 der Eigentümer in Eigenregie behoben und gut.

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen