WEG Verwaltung und Veruntreuung?

10. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
mkaz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)
WEG Verwaltung und Veruntreuung?

Hallo!

Wir haben jetzt die Rechnungen für unsere Abrechnung aus 2007 erhalten. Aus diesen geht hervor dass unsere WEG Rechnungen bezahlt hat, die Laut Eigentümerversammlung von 2006 von jedem Sondereigentümer zu zahlen sind.

Weiter ist uns aufgefallen dass unsere Rücklagen komplett für Anwaltskosten ohne Zustimmung geplündert wurden. Auch hier wurden Kosten für einen Rechtsstreit bezahlt die unsere WEG nicht führt und anbetrifft. Bei denn Müllkosten war eine Rechnung eines anderen Objektes mit dabei ( die auch von uns bezahlt wurde).

Darf die WEG Verwaltung ohne Zustimmung die Rücklagen für einen Rechtsstreit plündern? Oder Kosten die in der Eigentümerversammlung so beschlossen wurde dass sie jeder Sondereigentümer zu zahlen hat aus der Kasse der WEG nehmen??

Kann man hier schon von Veruntreuung sprechen und auch anzeigen?

Hoffe auf Eure Erfahrungen und Tipps!

lg

MKAZ

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Vielleicht handelt es sich nur um einen Buchungsfehler? Da braucht nur die Buchhalterin die falsche Kennziffer nehmen und schwupps ist dies passiert - gerade in größeren Verwaltungen kann dies vorkommen.
Darüber stolpert eigentlich der Beirat, wenn er gut und grundlich die Bücher prüft.
Also Aufstellung der Kosten, die nicht eurer WEG zuzordnen sind und dieses Geld vom Verwalter anfordern.
Und natürlich darf der Verwalter sich nicht "einfach von diesem oder jenem Konto" bedienen, es sei denn, er hat nur ein Konto für alle WEGs die er betreut. Am besten ist, wenn der Kontoname schon ausdrückt, dass es sich um die WEG... handelt (auch im Falle eine Verwalterinsolvenz zu empfehlen).

Zahlungen vorab WEG, dann Belastung des Sondereigentümers - das muss dann im Wirtschaftsplan auftauchen und zwar mit der Summe GESAMT aber bei deinem Anteil mit "0" ausgewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mkaz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo sika0304,

danke für deine Antwort!

Der Rechnungsprüfer hat anscheinend alles Abgesegnet. Laut der uns vorliegenden Auszüge alle Eigentümerversammlungen wurde aber nie eine Beirat gewählt. Habe aber die Wahl jetzt als Tagesordnungspunkt (Wurde von mir Eingereicht).

Wenn ich solche Fehler bei mir in der Firma Buchen würden, währe dass Steuerhinterziehung :schock:

Komisch ist nur die Vielzahl an Fehlern die uns aufgefallen sind. Alleine von den Rehungen die uns vorliegen haben wir schon 3 Fehlbuchungen... mal sehen wie es mit dem Rest der Rehungen aussieht die wir hoffentlich noch bekommen.

Ein weiters Problem ist die Rheine folge der Tagesordnungspunkte erst sollen wir die Abbrechung 2007 absegnen und als letzter Punkt steht von uns eingereicht die Diskussion der Abbrechung. Müssen wir uns an diese Rheine folge halten???

Überleg mir echt schon Strafanzeige zu Stellen :devil:

lg

MKAZ

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo,
auch mal meinen Senf dazugeb.
Von Beginn an:
Die WEG kann diese S-Eigentumskosten auslegen wenn sie in der Abrechnung
entsprechend wieder umgelegt werden.

Zugriff auf Rücklagen nur nach Beschluss und nur für Instandhaltungen, etc.

Müll ist sicher Schlamperei :-)

Ich würde sagen dass das schon Veruntreuung ist

ät sikka :
Sollte der Verwalter tatsächlich nur ein Konto für mehrere WEG´s führen,
würd ich ihm eine Woche Frist setzen das zu ändern und danach zum
Staatsanwalt gehen ;-)
Desweiteren ist es absolut nicht ausreichend wenn das Konto auf den Verwalter läuft,
und nur die Bezeichnung WEG XY trägt!!!
Der Verwalter hat das Konto auf den Namen der WEG zu eröffnen und hat lediglich Verfügungsvollmacht

ät MKAZ:
Auf der ETV die Abrechnung NICHT genehmigen und den Verwalter NICHT entlasten, damit erübrigt sich der Tausch der TOP´s :-)
Unter TOP Sonstiges beschliessen die neu zu erstellende Abrechnung von einem Wirtschaftsprüfer kontrollieren zu lassen, damit seit ihr sicher dass die Buchungen stimmig sind
Und zu guter Letzt, sucht euch einen anderen Verwalter

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mkaz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

Hi!

Danke Thorsten D.schriebst dass was ich gehofft habe ^^

Werden es es so machen, dass wir jetzt jedem Eigentümer anschreiben und Bitten 1 Stunden vor der Versammlung einzutreffen. So haben wir Zeit um die Rechnungen vorzulegen und schon mal zu vereinbaren dass wir eben diese Abbrechung nicht genehmigen und wir auch die Verwaltung nicht entlasten. Mal sehen ob noch mehr Fehlerhafte Buchungen auftauchen wenn wir die restlichen Rechnungen erhalten.

Wegen einen anderen Verwalter suchen ist es nicht so einfach, da wir letztes Jahr leider keine Mehrheit hatten also wir einer Verlängerung um 3 Jahre verhindern wollten. So haben die anderen die Verwaltung für weiter 3 Jahre gewählt. :(

Hab jetzt nochmal gesucht aber nix gefunden wo drin steht dass die Rücklagen nur nach Beschluss und auch nur für Instandhaltung usw. verwendet werden können.

Man man man 20 Eigentümer und keiner hat sich bis jetzt um die Abrechnungen gekümmert. Als ich die Rechnungen angefordert habe war die schon baff und haben nur gemeint ihr währe der erste der mal Rechnungen anfordert...

Hoffe auf weiter Antworten ;)

lg

MKAZ

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Also Rücklagen dürfen nur für Instandhaltungen etc. verwendet werden, das sagt auch schon der Name :-)
Es gibt Ausnahmen, nämlich dann wenn ihr beschliesst das der Einkauf von Heizöl aus den Rücklagen bezahlt werden soll
Hier schauen:
BayObLG, Beschl. V. 13.04.1984, 2 Z 19/83; OLG Düsseldorf, Beschl. V. 25.01.2005, 3 Wx 326/04
oder wenn es kurzfristig dazu dient die Liquidät des Girokontos sicherzustellen.

Ihr könnt ja mal die nächste ETV abwarten, also was die Leute dann denken, und danach eine Sonder ETV verlangen mit dem TOP Abwahl des Verwalters, diese ist aus wichtigem Grund immer möglich, z.B. falsch erstellte Abrechnung, Veruntreuung von Geldern oder der Verdacht dafür, zerstörtes Vertrauensverhältnis

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Die WEG kann diese S-Eigentumskosten auslegen wenn sie in der Abrechnung
entsprechend wieder umgelegt werden.
Zugriff auf Rücklagen nur nach Beschluss und nur für Instandhaltungen, etc.
Müll ist sicher Schlamperei :-)
Ich würde sagen dass das schon Veruntreuung ist

Für Veruntreuung fehlt der Tatbestand der Bereicherung. Ansonsten schließe ich mich der Meinung an.
Müll ist ein Fehler, der von der Verwaltung zu korrigieren ist. Schlimm, wenn es ihr bei der Erstellung der Abrechnung nicht auffällt, sollte aber sonst nicht weiter problematisch sein. Allenfalls hier könnte ansatzweise von Veruntreuung die Rede sein.
Wenn die Sondereigentumskosten bei Direktberechnung und Verteilung über Abrechnung auf das gleiche Ergebnis kommen, dann ist das zulässig und nicht zu beanstanden. Veruntreuung ist das gleich gar nicht.
Anwaltskosten zweckwidrig aus der Rücklage entnehmen ist zwar falsch, aber wenn es WEG-Rechtskosten sind, nicht veruntreut. Betreffen diese Kosten nicht die WEG, siehe Müll.

lg R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mkaz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

Hi,

Zitat: "Für Veruntreuung fehlt der Tatbestand der Bereicherung."

Ja dass Stimm, die haben nur mist gebaut und uns geschädigt, aber sich nicht bereichert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Grundsätzlich hat jeder Eigentümer das Recht alle Unterlagen einzusehen. Da würde ich mir also die Mühe machen, einen Termin zu erbitten (der Verwalter muss dir die Unterlagen nämlich nicht zusenden - aber vielleicht gibt er sie dir übers Wochenende mit) - ja und dann musst du halt 8 Stunden alle Belege prüfen (das habe ich durchaus schon gemacht).
So, dann schreibst du dir alle Ungereimtheiten auf (am besten auch kopieren, wenn Rechnungsempfänger nicht identisch mit "deiner" WEG und bittest den Verwalter um Aufklärung.
Natürlich gehört zu dem TOP Abrechnung 2007 auch immer eine vorherige Aussprache, insoweit ist also dein TOP "Aussprache zur Abrechnung" eigentlich hinfällig.
Sollte der Verwalter vorab nicht die Ungereimtheiten erklären können, würde ich dies zur Sprache bringen und falls dann doch die Abrechnung beschlossen wird innerhalb von 4 Wochen vor dem Gericht gegen diesen Beschluss klagen.

Und wenn du dann als Beirat kandidierst - besorgt die ein gutes Buch zum Thema Wohneigentum (Bielefeld ist zu empfehlen) und mach dich schlau, was tatsächlich Rechte und Pflichten eines Beirates/Verwalters/Eigentümers sind.

Und das mit dem Konto: Es gibt leider immer noch WEG´s die ihr Konto nicht auf "sich geschrieben" haben und tatsächlich Verwaltungen (aus Tradition....), die es so handhaben.
Bei uns kommt der Verwalter nicht mal alleine an das Rücklagenkonto heran (gebranntes Kind...).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

ät R.M.
ich sehe Dir die Einstellung zur Veruntreuung jetzt mal nach , lächel
Ob die Dinge den juristischen Straftatsbestand von Veruntreuung erfüllen mag ich net beschwören.
Aber als Eigentümer, dem das ja Geld gehört, rede ich schon von Veruntreuung wenn mein Geld ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung für andere Leute verwendet wird.
Unser Ex-Verwalter bewegt sich gerade straight auf ein solches Strafverfahren zu, er hat mal locker einige Euros von unserem Konto für sich genommen und als Verwaltergeb. "Fremde Garagen" deklariert, und noch net mal in unserer Abrechnung auftauchen lassen. Die Garageneigentümer haben mit uns nichts zutun, haben lediglich die Grunddienstbarkeit unser Grundstück zu überqueren um ihre Garagen zu erreichen. Er stellt das Geld diesen Garagenbesitzern zwar in Rechnung, allerdings zahlen die entweder garnicht oder nur nen Teil davon. Sprich uns fehlt das Geld, und da meint auch mein RA dass das schon Veruntreuung ist.

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mkaz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

@sika0304: Der TOP fehlt leider :( und die Versammlung ist ja schon am Di. kommende Woche 16.12.08 Hab gehofft dass wir dass eben bei der Entlastung oder der Abstimmung für die Abbrechung Diskutieren können. Natürlich will ich kandidieren und hab schon einige Eigentümer hinter mir. Hier werde ich deinen Tipp mit dem Buch gleich mal umsetzten ;) Bin ja sogar für Eigenverwaltung aber alleine möchte ich dass net machen...

@Thorsten D.: Ist ja nicht zu Glaube was sich die Verwalter so einfallen lassen, scheinen wenn Sie Ihren Job nicht können ja zumindest erfinderisch zu sein. Natürlich ist hier die frage ob es für eine verfahren reicht :???:

Und wenn es noch andere Interessiert die zu unsere Runde dazu gestoßen sind, hier mal ein Link für welche zwecke die Rücklage verwendet werden darf: http://www.augustinowski.de/abc_weg/ruecklagenver.htm

-- Editiert von mkaz am 12.12.2008 17:31

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

---
ich sehe Dir die Einstellung zur Veruntreuung jetzt mal nach , lächel
---
danke, wie nett

wovon Dur redest und was strafrechtlich relevant ist, sind wahrscheinlich zweierlei. Ich halte mich da lieber sachlich an die Fakten.


---
er hat mal locker einige Euros von unserem Konto für sich genommen und als Verwaltergeb. "Fremde Garagen" deklariert
---
womit der Tatbestand der Bereicherung erfüllt wäre ;-)

lg R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

---
ich sehe Dir die Einstellung zur Veruntreuung jetzt mal nach , lächel
---
danke, wie nett

wovon Dur redest und was strafrechtlich relevant ist, sind wahrscheinlich zweierlei. Ich halte mich da lieber sachlich an die Fakten.


---
er hat mal locker einige Euros von unserem Konto für sich genommen und als Verwaltergeb. "Fremde Garagen" deklariert
---
womit der Tatbestand der Bereicherung erfüllt wäre ;-)

lg R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mkaz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

So da wir gestern die Versammlung hatten hier ein kleines Feedback!

Die Rücklage die so in der Abbrechung drin war ist gar keine. Dieses Zahlungen wurden dafür benutzt um die WEG flüssig zu halten weil ein insolventer Eigentümer seine kosten nicht begleichen konnte. Die Verwaltung hatte sich damit rausgeredet das dieses Gald nie auf eine Rücklagenkonto überwiesen worden Sie sozusagen also auch keine Rücklage nur die Barmittel für Laufende kosten benutzt haben.

Hier ist die sogenannte Rücklage in höhe von fast 30.000 € für Anwaltskosten für Geschichten die vor unserem Kauf gelaufen sind, zum Großteil verbraucht worden. Der andere Teil um eben überhaupt andere Rechnungen des nicht mehr zahlungsfähigen/Willigen Eigentümer mit mehrerer Wohnungen, zu begleichen.

In so eine WEG zu kommen ist echt zum :kotz:

Leider liegt der Fehler aber an uns Eigentümern, die in denn letzten 2 Jahren von den nicht zahlungsfähigen Eigentümer die Wohnungen gekauft haben. Hier haben wir uns leider nicht ausgekannt. :bang:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.952 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen