WEG Verwaltung von Vater übernehmen?

4. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
hush
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG Verwaltung von Vater übernehmen?

Hallo zusammen,

bei uns ergibt sich zur Zeit folgende Sachlage:

Mein Vater ist Rentner und Eigentümer einer Wohnung. Gleichzeitig ist er der Verwalter der WEG. Im kommenden halben Jahr möchten wir die Wohnung auf mich überschreiben, so dass ich der Eigentümer bin und er nur noch Mieter.
Da mein Vater Rentner ist, hat er bislang keine Steuererklärung gemacht und somit auch die Aufwandsentschädigung für die Verwalterstelle nirgendwo angeben müssen.

Unser Problem:

Er möchte natürlich gerne weiter die Verwaltung der WEG machen. Wenn er nicht mehr Eigentümer ist, müsste er ein Gewerbe anmelden, richtig?
Auch haben wir uns überlegt, dass die Verwaltung offiziell auf mich läuft, er sie aber trotzdem macht. Müsste ich die Aufwandsentschädigung (ca. 500€) dann versteuern?

Ab welchem Zeitpunkt darf er eigentlich keine Verwalter mehr sein? Sofort nach der Überschreibung? Oder gibt es da eine Übergangszeit?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

War die Bestellung zum Verwalter an die Wohnung gebunden?
Doch wohl kaum.

Wer Verwalter ist, bestimmt immer noch die WEG.
D.h. der Vater bleibt Verwalter, bis er sein Amt selbst aufgibt, bis der Zeitraum der Bestellung abgelaufen ist oder die WEG ihn aus wichtigem Grund abberuft und er nicht wieder zur Verwaltung bestellt wird.

Den neuen Verwalter bestimmt dann ebenfalls die WEG.

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#2
 Von 
hush
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

da habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.

Dass mein Vater die Verwaltung rechtlich weiter führen kann, ist uns durchaus bewusst. Es ginge nur darum, ab wann er das Gewerbe anmelden muss.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

[quote=hush
Er möchte natürlich gerne weiter die Verwaltung der WEG machen. Wenn er nicht mehr Eigentümer ist, müsste er ein Gewerbe anmelden, richtig?
Auch haben wir uns überlegt, dass die Verwaltung offiziell auf mich läuft, er sie aber trotzdem macht. Müsste ich die Aufwandsentschädigung (ca. 500€) dann versteuern?
Das Geld muss der versteuern, bei dem es Einkünfte sind. Wenn er Verwalter ist und dafür Geld bekommt, muss er es versteuern. Wenn es über ein fremdes Konto läuft und dann "bar" ausgezahlt wird, wäre die Grenze zur Steuerhinterziehung überschritten.

Zitat:

Ab welchem Zeitpunkt darf er eigentlich keine Verwalter mehr sein? Sofort nach der Überschreibung? Oder gibt es da eine Übergangszeit?

Der Verwalter ist so lange Verwalter, wie er als Verwalter bestimmt ist. Das hängt nicht an der Eigentümereigenschaft, es muss ja der Verwalter nicht auch Eigentümer sein.
Wer nicht mehr Eigentümer ist, aber weiter Verwalter bleibt, muss von dem Tag an, von dem an er nicht mehr Eigentümer ist, entsprechend das Gewerbe anmelden. Denn dann beginnt ja die gewerbliche Tätigkeit.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
hush
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Kommen wir mal weg von dem Zeitpunkt der Übergabe.

Ist es überhaupt notwendig, dass mein Vater eine Gewerbe anmeldet? Wir sind nur 6 Wohnungen. Ich hab irgendwo mal gelesen, dass dann keine Gewerbe vorliegt

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Der Vater nicht.

Aber wenn der Sohn offiziell die Verwaltung macht und an den Vater delegiert, dass muss der Sohn eine gewerbliche Hausverwaltung gründen mit dem Vater als Angestellten.

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#6
 Von 
hush
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Der Vater nicht.

Aber wenn der Sohn offiziell die Verwaltung macht und an den Vater delegiert, dass muss der Sohn eine gewerbliche Hausverwaltung gründen mit dem Vater als Angestellten.


Vielen Dank für den Hinweis!

Das heißt mein Vater könnte es einfach weitermachen ohne, dass er es irgendwo anmelden muss? Wie gesagt es sind 6 Wohneinheiten und er ist kein Eigentümer mehr. Dann wäre unser Problem ja im Prinzip gelöst

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#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von hush):

Das heißt mein Vater könnte es einfach weitermachen ohne, dass er es irgendwo anmelden muss? Wie gesagt es sind 6 Wohneinheiten und er ist kein Eigentümer mehr. Dann wäre unser Problem ja im Prinzip gelöst

"Weiter machen" kann er, so lange seine Bestellung läuft - und so lange er dann erneut zum Verwalter gewählt/bestellt wird.
Seine Vergütung, ggfs. abzüglich belegbarer und notwendiger Kosten, muss er als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben. Ein Gewerbe muss er nicht anmelden - oder eine Firma gründen.

Aber mal nur so, 500 Euro (im Monat?) für 6 Einheiten? Endlich mal eine WEG die sich einen hochwertigen Verwalter leistet.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#8
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wo liest du "Monat"?

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von hush):
Da mein Vater Rentner ist, hat er bislang keine Steuererklärung gemacht und somit auch die Aufwandsentschädigung für die Verwalterstelle nirgendwo angeben müssen.


Ist die Aussage, dass er dann keine ST-Erklärung abgeben muss richtig? Ich hatte es anders im Kopf. Aber Steuerrecht ist auch nie mein Thema gewesen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hush
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zitat (von hush):

Das heißt mein Vater könnte es einfach weitermachen ohne, dass er es irgendwo anmelden muss? Wie gesagt es sind 6 Wohneinheiten und er ist kein Eigentümer mehr. Dann wäre unser Problem ja im Prinzip gelöst

"Weiter machen" kann er, so lange seine Bestellung läuft - und so lange er dann erneut zum Verwalter gewählt/bestellt wird.
Seine Vergütung, ggfs. abzüglich belegbarer und notwendiger Kosten, muss er als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben. Ein Gewerbe muss er nicht anmelden - oder eine Firma gründen.

Aber mal nur so, 500 Euro (im Monat?) für 6 Einheiten? Endlich mal eine WEG die sich einen hochwertigen Verwalter leistet.

VG
Roland


Pro Jahr natürlich ;)

-- Editiert von hush am 04.08.2017 15:49

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#11
 Von 
hush
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)



Ist die Aussage, dass er dann keine ST-Erklärung abgeben muss richtig? Ich hatte es anders im Kopf. Aber Steuerrecht ist auch nie mein Thema gewesen.

Berry

Würde mich auch interessieren...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Das kann man so pauschal nicht sagen.

https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/wann-muessen-rentner-eine-steuererklaerung-abgeben

Hängt vom Jahrgang, von der Höhe der Rente und von den Einkünften aus selbständiger Arbeit oder sonstigen Einkünften ab.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Ein Gewerbe muss er nicht anmelden - oder eine Firma gründen.

Eine Firma muss er nicht gründen, korrekt.
Aber woher kommt, das er kein Gewerbe anmelden müsse?



Zitat (von hush):
Ist die Aussage, dass er dann keine ST-Erklärung abgeben muss richtig?

Wir haben auch ein Forum "Steuerecht" hier ...



Zitat (von hush):
Pro Jahr natürlich ;)

Hat er überhaupt eine Versicherung die ihn gegen die Risiken eine Fehlers absichert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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