WEG und keine Hausordnung

11. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
sma68
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
WEG und keine Hausordnung

Hallo,
wir haben eine ETW, die wir auch selbst bewohnen. Unsere Miteigentümer haben 2 Wohnungen die vermietet sind.
Es gibt im Haus keine allgemeine Hausordnung, sondern lediglich die Regelung in den Mietverträgen der Mieter, die sagt:
*Der hierzu jeweils verpflichtete Mieter hat auch die Zugangswege vor dem Haus sowie die Gehwege zu reinigen*
Eine gemeinsame, allgemeine und offizielle Hausordnung ist von den Miteigentümer nicht gewünscht, dies soll unter den Bewohnern ausgemacht werden. Und dadurch gibt es immer Streiterein, weil jeder meint einer macht alles, der andere nichts.
Wo stehen wir denn da jetzt als Eigentümer und Bewohner???
Nein, es gibt auch keine Hausverwaltung.
Vielleicht kann uns da jemand weiter helfen???!!!
Vielen Dank schon mal...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

quote:
Wo stehen wir denn da jetzt als Eigentümer und Bewohner???
Nein, es gibt auch keine Hausverwaltung.
Vielleicht kann uns da jemand weiter helfen???!!!

Man möge mich korrigieren, aber ich kenne keine gesetzliche Verpflichtung für eine Hausordnung.
Also entweder ihr einigt euch auf eine - oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Man kann auch über strittige Punkte Beschlüsse fassen.
Dann hat man Regelungen.

Also kümmer dich daraum, dass es eine Eigentümerversammlung gibt bzw. warte auf die jährlich stattfindende.

Schreibe für alle Punkte, die du geregelt haben möchtest Anträge und lass darüber abstimmen.

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"Heike aus Bochum"

-- Editiert Heike J am 11.03.2015 17:54

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wobei dann die Hausordnung der Eigentümer nicht umbedingt auch für die derzeitigen Mieter gelten, dessen sollte man sich bewusst sein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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