WEG verbietet Hundehaltung

17. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
neuer_eigentümer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
WEG verbietet Hundehaltung

Hallo Gemeinde,
ich bin neu hier. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich bin Eigentümer einer Erdgeschosswohnung eines 3 Parteienhauses. Nun ist es so, dass in der Hausordnung steht, dass Tierhaltung nach Mehrheitsbeschluss geregelt wird. Der Verkäufer meiner neuen Wohnung sagte mir, dass seine Mutter etwas gegen Tiere hatte, aus diesem Grund wurde diese Klausel aufgenommen und das es generell kein Problem bei anderen war.

Ich werde die Wohnung vermieten, da mein Wunschmieter ein Hund hat, habe ich nun angefragt, ob dies in Ordnung ist und man schrieb mir zurück, dass sich die beiden anderen ausgetauscht hätten und aus haushistorischen Gründen entschieden haben nicht zuzustimmen.

Abgesehen von der Art und Weise wie diese Aussage getroffen wurde ist meine Frage, ob ein generelles Verbot gegen einen Hund rechtlich wirksam ist?
Muss ich diese Aussage so hinnehmen?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße,

Neuer_Eigentümer

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
neuer_eigentümer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen DrDrMandell,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Nein eine solche Hausordnung, welche ein Hundehaltungsverbot enthält existiert nicht. Es existiert lediglich der Satz, dass Tierhaltung nach Mehrheitsbeschluss der Eigentümer geregelt wird.


Muss ich nun eine Beschlussklage einreichen, weil mir der eine Eigentümer der auch gleichzeitig Verwalter ist (Eigentümer-Verwalter) zurück geschrieben hat(e-Mail), dass Sie nicht zustimmen? Oder ist es nicht notwendig, da hier der Vorgang eh nicht formal korrekt war?

Ich habe selbst ein Hund und kann nicht ausschließen, dass ich selbst mal irgendwann die Wohnung beziehen möchte, darum liegt mir dieser Fall sehr am Herzen.

Vielen Dank im Voraus,

Viele Grüße,
Neuer_Eigentümer

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#4
 Von 
neuer_eigentümer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo DRDRMandell,
vielen Dank.

Ich weiß nun nicht, ob vor Gericht, diese Mail vom Verwalter als Mehrheitsbeschluss zählen würde, denn eine Eigentümerversammlung hat es nicht gegeben. Es gab lediglich den e-Mail austausch, wo beschrieben war, dass die anderen beiden Parteien sich ausgetauscht hätten und nicht zustimmen. Zählt dies als Mehrheitsbeschluss ? Muss ich dies anfechten oder ist dies unwirksam und ich muss keine Beschlussanfechtung vornehmen?

Vielen Dank im Voraus,

Viele Grüße,
neuer_eigetnümer

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1396x hilfreich)

Ein Mehrheitsbeschluss kann nur auf einer Eigentümerversammlung, zu der vorher ordentlich einzuladen ist, gefasst werden. Schriftliche Umlaufbeschlüsse müssen einstimmig gefasst werden.

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"Heike aus Bochum"

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