WEG will die Überprüfung der Dichtheit von Balkonen und Haftung auf einzelne Eigentümer abwälzen

22. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
mark1970
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG will die Überprüfung der Dichtheit von Balkonen und Haftung auf einzelne Eigentümer abwälzen

Hallo und guten Abend,

mir stellt sich im Augenblick folgendes Problem. Ich bin Miteigentümer einer Wohnung, mit Balkon, innerhalb einer WEG mit insgesamt 18 Wohneinheiten, auf 3 Stockwerken. In diesem Jahr wurde rundum die Fassade instandgesetzt. Bei der letzten Versammlung, bei der ich leider nicht anwesend sein konnte, wurde beschlossen, dass die 6 Eigentümer der oberen 6 Wohnungen, mit unüberdachten Balkonen, diese auf eigene Rechnung, auf Dichtheit, speziell die Entwässerung und die Wandanschlüsse, aber auch die Fliesen, überprüfen und ggf. instandsetzen lassen sollen. Andernfalls wären die betreffenden Eigentümer für evtl. entstehende Wasserschäden an der neuen Fassade haftbar zu machen. Laut Teilungserklärung sind jedoch nur die Fliesen auf den Balkonen Sondereigentum und diese haben meines Wissens auch keinen dichtenden Charakter. Auch ist mir schleierhaft wie man die Dichtheit ohne Ausbau der Fliesen teste soll. Meine Frage wäre nun in wieweit dieser Beschluss überhaupt gültig ist und in in welcher Form ich tatsächlich haftbar wäre.

Im voraus vielen Dank für erhellende Antworten

-- Editiert von User am 22. Oktober 2024 20:10

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