Hallo zusammen,
in unserer WEG sind nicht alle Wohnungen an die Zentralheizung angeschlossen. Müssen die, die angeschlossen sind sich mit der Montage von WMZ einverstanden erklären, um eine richtige Kostenverteilung zu gewährleisten?
Vielen Dank für Antworten und Hinweise
Wärmemengenzähler bei nicht allen Parteien
29. September 2022
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Frage vom 29. September 2022 | 12:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wärmemengenzähler bei nicht allen Parteien
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#1
Antwort vom 29. September 2022 | 12:41
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Es müssen alle Wohnungen bzw. Heizkörper mit Erfassungseinrichtungen versehen sein, um eine richtige Kostenverteilung überhaupt zu ermöglichen.ZitatMüssen die, die angeschlossen sind sich mit der Montage von WMZ einverstanden erklären, um eine richtige Kostenverteilung zu gewährleisten? :
VG
Roland
#2
Antwort vom 29. September 2022 | 13:00
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
Ja.ZitatMüssen die, die angeschlossen sind sich mit der Montage von WMZ einverstanden erklären, um eine richtige Kostenverteilung zu gewährleisten? :
Denn die Heizkostenverordnung fordert zwingend die verbrauchsabhängige Kostenverteilung.
Einer solchen sind Verbrauchsmessgeräte vorausgesetzt.
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#3
Antwort vom 29. September 2022 | 13:58
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
Wieviel Wohnungen insgesamt?Zitatin unserer WEG sind nicht alle Wohnungen an die Zentralheizung angeschlossen. :
Und was heißt das: nicht alle Wohnungen angeschlossen? Wie heizen die nicht angeschlossenen Wohnungen? Ist es eine Mehrhausanlage, ein Gebäude mit und ein anderes Gebäude ohne Zentralheizung? Oder sind einzelne Wohnungen zwischen den anderen nicht angeschlossen/haben Einzelheizung?
Spitzfindig: Wohnungen, die nicht angeschlossen sind, können nicht mit Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet werden.ZitatEs müssen alle Wohnungen bzw. Heizkörper mit Erfassungseinrichtungen versehen sein, um eine richtige Kostenverteilung überhaupt zu ermöglichen. :
Nein!ZitatJa. :
Denn die Heizkostenverordnung fordert zwingend die verbrauchsabhängige Kostenverteilung.
Einer solchen sind Verbrauchsmessgeräte vorausgesetzt.
Weder muss man mit WMZ (teurer und technisch nicht überall nachrüstbar) einverstanden sein - Heizkostenverteiler können eine Alternative sein - noch ist das Einverständnis aller (angeschlossenen) Eigentümer erforderlich, eine einfache Mehrheit reicht m.E. hierfür aus. Bei mehrheitlichem Beschluss müssen dann auch die nicht einverstandenen ET die Nachrüstung dulden. Bei mehrheitlicher Ablehnung könnte man den Ablehnungsbeschluss anfechten, wenn die Ablehnung auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
#4
Antwort vom 29. September 2022 | 14:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWieviel Wohnungen insgesamt? :
Und was heißt das: nicht alle Wohnungen angeschlossen? Wie heizen die nicht angeschlossenen Wohnungen? Ist es eine Mehrhausanlage, ein Gebäude mit und ein anderes Gebäude ohne Zentralheizung? Oder sind einzelne Wohnungen zwischen den anderen nicht angeschlossen/haben Einzelheizung?
Es sind 6 Wohungen auf 5 Etagen im Haus. 3 Etagen sind angeschlossen, die anderen haben eine Gasetagenheizung.
#5
Antwort vom 29. September 2022 | 18:27
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Du hast recht. Es war jedoch nicht spitzfindig gemeint sondern schlampig (unvollständig) formuliert.ZitatSpitzfindig: Wohnungen, die nicht angeschlossen sind, können nicht mit Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet werden. :
IMO hätte es lauten müssen:
"Es müssen alle Wohnungen bzw. Heizkörper die von dieser Heizungsanlage versorgt werden mit Erfassungseinrichtungen versehen sein, um eine richtige Kostenverteilung überhaupt zu ermöglichen."
VG
Roland
#6
Antwort vom 29. September 2022 | 19:16
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
ZitatJa. :
Denn die Heizkostenverordnung fordert zwingend die verbrauchsabhängige Kostenverteilung.
Einer solchen sind Verbrauchsmessgeräte vorausgesetzt.
Um auch nicht spitzfindig sein zu wollen:ZitatNein! :
Weder muss man mit WMZ (teurer und technisch nicht überall nachrüstbar) einverstanden sein - Heizkostenverteiler können eine Alternative sein
Ich hätte "Verbrauchsmessgeräte" nicht als Synonym für "Wärmemengenzähler" verstanden wissen wollen sondern als Oberbegriff unter den zweifelllos die üblichen Heizkostenverteiler fallen.
#7
Antwort vom 30. September 2022 | 10:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Liebe Leute,
ich habe dank Eurer Hilfe gefunden was ich gesucht habe:
https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html
Danke nochmals
Andreas
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