Wärmemengenzähler bei nicht allen Parteien

29. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Musoke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wärmemengenzähler bei nicht allen Parteien

Hallo zusammen,
in unserer WEG sind nicht alle Wohnungen an die Zentralheizung angeschlossen. Müssen die, die angeschlossen sind sich mit der Montage von WMZ einverstanden erklären, um eine richtige Kostenverteilung zu gewährleisten?
Vielen Dank für Antworten und Hinweise

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Musoke):
Müssen die, die angeschlossen sind sich mit der Montage von WMZ einverstanden erklären, um eine richtige Kostenverteilung zu gewährleisten?
Es müssen alle Wohnungen bzw. Heizkörper mit Erfassungseinrichtungen versehen sein, um eine richtige Kostenverteilung überhaupt zu ermöglichen.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Musoke):
Müssen die, die angeschlossen sind sich mit der Montage von WMZ einverstanden erklären, um eine richtige Kostenverteilung zu gewährleisten?
Ja.

Denn die Heizkostenverordnung fordert zwingend die verbrauchsabhängige Kostenverteilung.
Einer solchen sind Verbrauchsmessgeräte vorausgesetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Musoke):
in unserer WEG sind nicht alle Wohnungen an die Zentralheizung angeschlossen.
Wieviel Wohnungen insgesamt?
Und was heißt das: nicht alle Wohnungen angeschlossen? Wie heizen die nicht angeschlossenen Wohnungen? Ist es eine Mehrhausanlage, ein Gebäude mit und ein anderes Gebäude ohne Zentralheizung? Oder sind einzelne Wohnungen zwischen den anderen nicht angeschlossen/haben Einzelheizung?

Zitat (von Roland-S):
Es müssen alle Wohnungen bzw. Heizkörper mit Erfassungseinrichtungen versehen sein, um eine richtige Kostenverteilung überhaupt zu ermöglichen.
Spitzfindig: Wohnungen, die nicht angeschlossen sind, können nicht mit Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet werden.

Zitat (von AR377):
Ja.
Denn die Heizkostenverordnung fordert zwingend die verbrauchsabhängige Kostenverteilung.
Einer solchen sind Verbrauchsmessgeräte vorausgesetzt.
Nein!
Weder muss man mit WMZ (teurer und technisch nicht überall nachrüstbar) einverstanden sein - Heizkostenverteiler können eine Alternative sein - noch ist das Einverständnis aller (angeschlossenen) Eigentümer erforderlich, eine einfache Mehrheit reicht m.E. hierfür aus. Bei mehrheitlichem Beschluss müssen dann auch die nicht einverstandenen ET die Nachrüstung dulden. Bei mehrheitlicher Ablehnung könnte man den Ablehnungsbeschluss anfechten, wenn die Ablehnung auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Musoke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Wieviel Wohnungen insgesamt?
Und was heißt das: nicht alle Wohnungen angeschlossen? Wie heizen die nicht angeschlossenen Wohnungen? Ist es eine Mehrhausanlage, ein Gebäude mit und ein anderes Gebäude ohne Zentralheizung? Oder sind einzelne Wohnungen zwischen den anderen nicht angeschlossen/haben Einzelheizung?

Es sind 6 Wohungen auf 5 Etagen im Haus. 3 Etagen sind angeschlossen, die anderen haben eine Gasetagenheizung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Spitzfindig: Wohnungen, die nicht angeschlossen sind, können nicht mit Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet werden.
Du hast recht. Es war jedoch nicht spitzfindig gemeint sondern schlampig (unvollständig) formuliert.
IMO hätte es lauten müssen:
"Es müssen alle Wohnungen bzw. Heizkörper die von dieser Heizungsanlage versorgt werden mit Erfassungseinrichtungen versehen sein, um eine richtige Kostenverteilung überhaupt zu ermöglichen."

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Ja.

Denn die Heizkostenverordnung fordert zwingend die verbrauchsabhängige Kostenverteilung.
Einer solchen sind Verbrauchsmessgeräte vorausgesetzt.
Zitat (von R.M.):
Nein!
Weder muss man mit WMZ (teurer und technisch nicht überall nachrüstbar) einverstanden sein - Heizkostenverteiler können eine Alternative sein
Um auch nicht spitzfindig sein zu wollen:

Ich hätte "Verbrauchsmessgeräte" nicht als Synonym für "Wärmemengenzähler" verstanden wissen wollen sondern als Oberbegriff unter den zweifelllos die üblichen Heizkostenverteiler fallen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Musoke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Leute,
ich habe dank Eurer Hilfe gefunden was ich gesucht habe:
https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html

Danke nochmals
Andreas

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.248 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen