Wartung vom Tiefgaragen Rolltor

18. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Michael van Belgen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Wartung vom Tiefgaragen Rolltor

Hallo Liebe Gemeinde,

ich benötige euren Rat zur Wartung vom Tiefgaragenrolltor.

Im Wirtschaftsplan von 2014 werde ich als Eigentümer mit Kosten zur Wartung des Tors belangt. Ich besitze kein Stellplatz, sowohl auch den Eingang nutze ich nicht, auch im UG habe ich kein Stellpaltz.

Ist diese Umlegung auf mich legitim?

Ich sehe es nicht so, bitte belehrt mich falls ich das falsch sehe.

Vielen Dank
Grüße Michael Van Belgen

-----------------
""

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

quote:
Ist diese Umlegung auf mich legitim?

Ohne eure Teilungserklärung zu kennen kann man hier nur raten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2383x hilfreich)

Anders gesagt: wenn in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung nicht ausdrücklich drinsteht, dass Du Dich nicht beteiligen musst, dass wirst Du an den Gemeinschaftskosten mit beteiligt, unabghängig von der tatsächlichen Nutzung.

-----------------
"lg.
R.M. "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen