Wasseranschluss in Haus A, Haus B möchte sich nicht an Instandhaltungskosten beteiligen

15. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
so384270-33
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasseranschluss in Haus A, Haus B möchte sich nicht an Instandhaltungskosten beteiligen

Hallo,

in meiner Doppelhaushalte (Bj 1969) ist ein Hauptwasseranschluss an einem Wasserverteiler angeschlossen. Ein Wasserrohr geht in die andere Doppelhaushälfte. Das war schon immer so. Der Wasseranschluss läuft auf meinen Namen bei der Gemeinde, ich erhalte Abschläge und am Jahresende mache ich die Wasserabrechnung. Jetzt stehen 2.000 EUR Kosten an für eine neue Wasserverteilung. Dies sorgt für Diskussion. Der andere Eigentümer will 3 Angebote sehen und redet stets von "seinem" Mitanteil am zukünftigen neuen Wasserverteiler. Auch möchte er erst mal abwarten. Es gibt eine Teilungserklärung weil das Haus mal eines war. Es existieren keine Miteigentumsanteile, es sind seit 1999 nun zwei eigenständige Doppelhaushalten.

Wie dem auch sei, mir ist das zu doof. Jeden Tag fliegt mir der Wasserverteiler um die Ohren, er tropft und rostet und ich habe auch schon dem Handwerker beauftragt. Ich bezahle eben nun komplett alle Kosten, da es ja auch mein Eigentum ist.

Ich sehe es so: Es ist eine Gutmütigkeit das ich Wasser an dieses andere Haus gebe und eben den Verbrauch auch erstattet bekomme. Auch das ich eine Wasserabrechnung mache, ich möchte ja meinen "Verlust" erstattet bekommen. Das klappt auch gut soweit. Ich möchte nun aber auch diese 2.000 an Instandhaltungskosten komplett alleine tragen, hatte ja nur freundlich gefragt ob Sie mit zahlen wollen, Sie nutzen Ihn ja mit ... und auch nur mit 1/3, eigentlich 1/2. Deshalb bin ich auch so vor den Kopf gestoßen.

Kurzum: Ich möchte das Andere Haus auffordern innerhalb einer moderaten und schaffbaren Zeit Ihren Eigenen Wasseranschluss zu beantragen und herstellen zu lassen. Ist technisch ohne weiteres Möglich. Gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht das ich dort hin Wasser liefern muss und auch die technische Gegegebenheiten vorhalten muss? Oder könnte ich knallhart - rein hypothetisch - das Wasser sogar abstellen (mache ich natürlich nicht).

Gehe ich richtig vor einfach schriftlich aufzufordern das Sie Ihren eigen Anschluss herstellen MÜSSEN (bis nächstes Jahr im Sommer z.B.) weil ich die aktuelle Umstände und die damit verbundene Unverschämtheit des Nachbarn so nicht mehr hinnehmen möchte?.


Grüße

Sabine

-- Editiert von so384270-33 am 15.05.2020 08:01

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von so384270-33):
Ich möchte nun aber auch diese 2.000 an Instandhaltungskosten komplett alleine tragen,
Möchtest du das wirklich?
Zitat (von so384270-33):
Deshalb bin ich auch so vor den Kopf gestoßen.
Warum? Was sagt er denn, der Wassernachbar?
Zitat (von so384270-33):
und auch nur mit 1/3, eigentlich 1/2.
Wer-wie-was-?
Zitat (von so384270-33):
Gehe ich richtig vor
Die Aufforderung sollte besser nicht an das Haus, sondern an den/die Eigentümer des Hauses xy gehen. Am besten schriftlich und nachweisbar (also mit entspr. Zustellung durch die Post) und möglichst ohne die Beschuldigung, der Nachbar wäre unverschämt.
Zitat (von so384270-33):
Jeden Tag fliegt mir der Wasserverteiler um die Ohren, er tropft und rostet und ich habe auch schon dem Handwerker beauftragt. Ich bezahle eben nun komplett alle Kosten, da es ja auch mein Eigentum ist.
Was soll der Handwerker jetzt machen? Nur erneuern oder den Nachbarn abklemmen?
Woher soll der Nachbar bis Sommer nächsten Jahres sein Trinkwasser beziehen?

Man könnte auch anders vorgehen...

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von so384270-33):
Gehe ich richtig vor...
Zuerst muss man prüfen, ob und ggfs. welche Verpflichtungen bezüglich dieser Wasserinstallation festgeschrieben wurden.

Es wäre auch besser gewesen, den Nachbarn vor Auftragserteilung in die Aktion einzubeziehen. Die Kosten, soweit sie den Nachbarn betreffen musst Du nicht tragen. "Eigentlich" sehe ich diese ab dem Übergabepunkt des Versorgers hälftig je Haus. Je nach Länge und Aufwand der Leitung in's Nachbarhaus, kann man diese Kosten auch ganz beim Nachbarn sehen wollen.
Wenn man sich nicht mehr nachbarschaftlich einigen kann, könnte eine Trennung tatsächlich die langfristig bessere Lösung sein. Die Entscheidung kann man dem Nachbarn überlassen. Er muss sich angemessen an den Kosten beteiligen. Ist ihm das nicht recht, möge er rechtzeitig für seine Wasserversorung sorgen, da man die neue Installaion nur für das eigene Haus herstellen wird und aus Gründen der Sicherheit die Zuleitung zum anderen Haus nicht wieder herstellen kann. Geht man diesen, oder einen ähnlichen Weg ist der Nachbar schriftlich, mit ausreichendem Vorlauf und mit Zungangsnachweis zu informieren.

Aber bitte zuerst klären, was dazu geschrieben steht - und daran denken, dass man als Nachbarn nebeneinander lebt.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Es gibt eine Teilungserklärung weil das Haus mal eines war. Es existieren keine Miteigentumsanteile, es sind seit 1999 nun zwei eigenständige Doppelhaushalten.


Das ist ein Widerspruch in sich. Sind die Haushälften nun real geteilt oder nach WEG.

Wenn es eine Teilungserklärung gibt, dann müsste es sich um eine Teilung nach WEG handeln. In dem Fall gibt es aber auch Miteigentumsanteile.

Zitat:
Gehe ich richtig vor


Das hängt davon ab, in welcher Form die Häuser geteilt sind.

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