Hallo zusammen,
ich habe mir dieses Jahr eine Eigentumswohnung zugelegt und diese umfangreich renovieren lassen.
Beim einrichten der Wohnung stellte ich einen kleinen nassen Fleck an der Küchenwand fest.
Nach eingehender Untersuchung durch den Klempner und der Leckortungsfirma, wurde festgestellt, dass eine Dichtung einer alten Abwasserleitung, die in der Wand zwischen Küche und Bad liegt, beim Renovieren beschädigt wurde bzw. nach Erläuterungen des Klempners beim Anschließen anderer Leitungen an diese alte Leitung die Dichtung gelockert wurde und so Wasser ausgetreten ist.
Nun wollte die Leckortungsfirma die Kosten für die Behebung des Schadens bei der Gebäudeversicherung melden.
Die Lecdkortungsfirma rief mich allerdings nach einem Telefonat mit dem Verwalter an und teilte mir mit, dass der Verwalter die Versicherung nicht rausrücken will. Er beruft sich auf einen Paragraphen in der Teilungserklärung in dem es heißt: Jeder Wohnungseigentümer hat sein Sondereigentum instandzuhalten und instandzusetzen. Diese Verpflichtung umfasst Leitungen jeder Art und ihre Teile von der Abzweigung an.
Hinzuzufügen ist, dass die Abwasserleitung nur durch meine Wohnung läuft und nicht auch noch durch andere Eigentumswohnungen.
Für mich ist es unverständlich wieso die Eigentümergemeinschaft eine Gebäudeversicherung abschließt und der Schaden in der eigenen Wohnung davon nicht eingeschlossen ist. Muss ich jetzt für einen möglichen Wasserschaden in meiner Wohnung noch eine extra Versicherung abschließen?
Ich wäre froh, wenn jemand einen Rat wüsste bzw. von einem ähnlichen Fall und der Lösung berichten könnte.
mit freundlichen Grüßen
Wasserschaden, Gebäudeversicherung
Zitat :und teilte mir mit, dass der Verwalter die Versicherung nicht rausrücken will.
Bis hierhin vollkommen korrekt. Warum sollte er jedem Unbekannten der da anruft irgendwelche Versicherungsdaten herausrücken?
Da wird man sich schon selbst kümmern müssen.
Zitat:Er beruft sich auf einen Paragraphen in der Teilungserklärung in dem es heißt: Jeder Wohnungseigentümer hat sein Sondereigentum instandzuhalten und instandzusetzen. Diese Verpflichtung umfasst Leitungen jeder Art und ihre Teile von der Abzweigung an.
Das halte ich aber für falsch. Denn hier liegt ja kein Verschleiß vor.
Da sollte man sich mal die Versicherungspolice anschauen, was genau denn da versichert ist.
Oft werden nur Fälle, die die Fallleitung betreffen, von der Versicherung gedeckt. Meist beginnt in der Teilungserklärung erst ab dem Abzweig in die Fallleitung das Allgemeineigentum. Von deiner Wohnung bis zum Abzweig der Fallleitung wäre es dein Sondereigentum.
Wenn die Teilungserklärung damit über einstimmt, mußt du, bzw der Verursacher den Schaden bezahlen, wenn der Schaden in deinem Sondereigentum liegt. Die Hausversicherung deckt meist nur das Allgemeineigentum, also die Fallleitung ab.
Genaues kannst du in der Teilungserklärung und der Versicherungspolice nachlesen.
-- Editiert von aspergius am 05.09.2016 18:14
-- Editiert von aspergius am 05.09.2016 18:14
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Ich habe in meiner bisherigen Tätigkeit noch keine Gebäudeversicherung gesehen, die in irgendeinerweise die Rohre einer einzelnen Wohnung auschließt.
Das könnte man überhaupt nicht tarifieren.
Im Umkehrschluss könnte man sich als Wohnungseigentümer gar nicht über eine Gebäudeversicherung versichern.
Exkurs: einige Hausratversicherungen bieten eine Zusatzdeckung für Rohre im Bereich der verischerten Wohnung, aber hierbei geht es eigl um Mietereinbauten nicht um Sondereigentum.
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