Moin.
Ich habe mir letztes Jahr in August eine Eigentumswohnung in NRW gekauft. Nun haben wir letzte Woche Montag im waschKeller wasseraustritt aus einem Schacht bemerkt (Abfluss, und Wasserleitung, die nach oben geht).Um den Austritt nachverfolgen zu können hat der Hausverwalter heute jemanden geschickt der die Stelle ausfindig machen konnte (Übergang von Kupferleitung auf Kunstoff), die Wand von meinem Schlafzimmer/Küche schimmelt durch die undichte Verbindung. Die Verbindung die undicht ist, ist die Leitung meines Nachbars über mir. Anscheinend werde ich wohl für längere Zeit mit meiner Frau und mein Kind im Wohnzimmer auf der Couch schlafen müssen. Im angrenzenden Zimmer (Küche) hat man noch nicht nachgeschaut ob es dort auch schimmelt weil dafür die Küche ausgebaut werden müsste. Welche Rechte habe ich in so einer Situation? Der Hausverwalter meinte schon das dies alles über die Versicherung abgerechnet wird. Ich bin jetzt in meiner eigenen Wohnung eingeschränkt.... Schadensersatz? Ich kenne mich leider überhaupt nicht aus, und wäre froh über eine objektive Meinung. Grüße
Wasserschaden ETW
10. Januar 2019
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Frage vom 10. Januar 2019 | 11:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden ETW
#1
Antwort vom 10. Januar 2019 | 11:47
Von
Status: Bachelor (3971 Beiträge, 2424x hilfreich)
Schadensersatz wird komplett über die bestehende LW-Versicherung abgewickelt. Insbesondere für die handwerklichen Arbeiten (Trocknung, Schimmelbeseitigung, Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Unter Umständen sogar teilweise für die Einbauküche, sollte es auch dahinter geschimmelt haben. Letzteres hängt aber vom Versicherer/Vertrag ab, da Mobiliar normalerweise nicht mit versichert ist.Zitat :Der Hausverwalter meinte schon das dies alles über die Versicherung abgerechnet wird. Ich bin jetzt in meiner eigenen Wohnung eingeschränkt.... Schadensersatz?
Aber:
Du bist selbst nutzender Eigentümer. Du kannst keine Miete mindern, auch keine Hausgeldzahlung reduzieren. Für die Nutzungseinschränkung wirst Du keinen Schadensersatz erhalten. Ansprüche gäbe es lediglich, wenn die Wohnung auf Grund der erforderlichen baulichen Maßnahmen oder wegen der Schimmelbelastung nicht bewohnbar wäre und Du vorübergehend ausziehen müsstest.
#2
Antwort vom 10. Januar 2019 | 13:46
Von
Status: Unbeschreiblich (49958 Beiträge, 17510x hilfreich)
Zitat:Ich bin jetzt in meiner eigenen Wohnung eingeschränkt.... Schadensersatz?
Einen Schadenersatz im Sinne einer Mietminderung für einen Mieter gibt es allerdings nicht.
Die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft trägt sämtliche Gebäudeschäden, auch diejenigen innerhalb des Sondereigentums.
Schäden am Hausrat trägt dagegen die Hausratversicherung des jeweiligen Sondereigentümers.
Zitat:Anscheinend werde ich wohl für längere Zeit mit meiner Frau und mein Kind im Wohnzimmer auf der Couch schlafen müssen.
Dafür gibt es jedoch keinen finanziellen Ausgleich.
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