Einem Eigentümer ist seine Waschmaschine in der Küche ausgelaufen, daraufhin hat er eine Firma beauftragt, die den Schaden beseitigt hat, die gesamten Küchenmöbel entsorgt und die komplette Küche (inkl. Decke) neu tapeziert und gestrichen hat. Eine neue Küche wurde eingebaut. Die Kosten hierfür wurden teilweise von der Hausratversicherung übernommen, die Kosten für das komplette Tapezieren sollen nun von der Gebäudeversicherung der Eigentümer bezahlt werden. Die HV und die anderen Eigentümer/Beirat wurden nicht informiert, sondern man wandte sich direkt an die Gebäudeversicherung. Diese fragte nun bei der HV an, sie sei bereit, die gesamten Malerkosten zu übernehmen, da dies aber nun schon der dritte Wasserschaden am Gebäude innerhalb eines Jahres sei, prüft die Versicherung nun, ob sie uns kündigt.
Die Eigentümerin hat angedroht, den Beirat und die HV zu verklagen, falls sie die vorgelegten Kosten in Höhe von 1.000 Euro nicht erhält.
Wie gehen wir nun am besten vor?
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Wasserschaden - Gebäudeversicherung
24. November 2012
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Frage vom 24. November 2012 | 19:01
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 53x hilfreich)
Wasserschaden - Gebäudeversicherung
#1
Antwort vom 25. November 2012 | 15:07
Von
Status: Praktikant (982 Beiträge, 516x hilfreich)
Ruhig bleiben.
die Versicherung prüft als erstes, ob sie zahlungspflichtig ist. dies wird hier ja bejaht. es wird ja wohl nicht derselbe dreimal einen Wasserschaden gehabt haben. wobei die Decke ja eher in der Wohnung dadrunter betroffen war, oder?
wie alt ist das Haus, sind die Leitungen noch in Ordnung, dass sind Fragen, die sich die WEG stellen sollte.
der Beirat und der Verwalter können doch die Auszahlung der Versichungssumme nicht ernstlich verhindern, diese steht dem Geschädigtem zu. falls das Geld nicht weitergeleitet wird, dann wäre die Klageandrohung gegen den Verwalter nachvollziehbar, aber wieso gegen den Beirat?
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