Hallo Zusammen,
unsere WEG hat ein prekäres Problem. Im Februar diesen Jahres ist bei uns ein Dichtungsring am Filter der Trinkwasserzufuhr geplatzt. Da der Hauswirtschaftsraum außerhalb des Gebäudes liegt, haben wir den Schaden per Zufall erst nach 2 Wochen entdeckt. In dieser Zeit sind mehrere tausend Liter Wasser in den Hauswirtschaftsraum geflossen . Das Wasser hat sich seinen Weg gesucht und hat sich über den kompletten Keller mit einer Souterrain- und einer Anliegerwohnung verteilt. Die Wände und der Fußboden waren nass. Die Wohngebäudeversicherung hat den Schaden soweit akzeptiert und Trocknungsmaßnahmen und die notwendigen Malerarbeiten bezahlt. Im Mai diesen Jahres hatten wir Unwetter und auf einmal waren die Wände und der Boden wieder nass. Der Gutachter der Versicherung hat diesen Schaden nicht anerkannt, da das Problem nichts mit dem ersten Schaden zu tun hat und das Problem auf bauliche Mängel zurückzuführen ist. Daraufhin haben wir ein eigenes Gutachten erstellen lassen und unser Gutachter kam zu der Erkenntnis, dass der Schaden durch drückendes Wasser vom Hang entstanden ist. Der Schaden wurde auf 100.000 Euro geschätzt.
Jetzt kommt das eigentliche Problem. Unsere WEG besteht aus 3 Parteien. Der Teilungsvertrag sieht eine Aufteilung der Parteien wie folgt vor: Partei 1 => 22 %, Partei 2 => 34%, Partei 3 => 44%. Die Partei 3 möchte seit langem verkaufen, aber wird die Wohnung auf Grund des Wasserschadens nicht los. Zusätzlich sitzt die Bank im Nacken und droht mit einer Zwangsversteigerung. Die Partei 3 muss ggf. Privatinsolvenz anmelden, wenn der Verkauf der Wohnung nicht den gewünschten Verkaufswert bringt. Der Gutachter der Bank hat vom eigentlichen Wert der beiden Wohnungen (Wohnung+ Anliegerwohnung) bereits 50.000 Euro auf Grund des Wasserschadens abgezogen. Die Partei 3 kann daher nicht die Sanierungskosten tragen und wir möchten natürlich ungern auf diesen Kosten sitzen bleiben.
Daraus ergeben sich die folgenden Fragen:
1.) Kann die WEG ein WEG-Darlehen aufnehmen und das Darlehen per WEG-Beschluss auf einen neuen Käufer übertragen, so dass dieser für den Anteil von 44 % gerade steht?
2.)Wenn wir mit den anstehenden Kosten in Vorleistung gehen und einen Titel erwirken: Würden wir vor der Bank das Geld bekommen?
3.)Gibt es ggf. doch die Möglichkeit an die Versicherung heranzutreten, da wir bestenfalls davon ausgehen können, dass die Trocknungsmassnahmen nicht ausreichend gewesen sind und die Regenmassen dazu geführt haben, dass das aufgestaute Wasser hierdurch wieder in die Wände geschossen ist? Wir hatten seit Fertigstellung des Hauses nie Probleme mit Wasser.
4.)Gibt es andere Möglichkeiten, wie wir die Sanierung sicherstellen können ohne auf den Kosten der Partei 3 sitzen zu bleiben?
Für jeden Tipp sind wir dankbar.
Wasserschaden - Sanierung
9. August 2013
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Frage vom 9. August 2013 | 09:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wasserschaden - Sanierung
#1
Antwort vom 9. August 2013 | 15:20
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 608x hilfreich)
- Wie ist denn der Hauswirtschaftsraum mit dem Gebäude verbunden, wenn er außerhalb des Gebäudes liegt?
- Wie setzen sich denn die 100.000 Euro Schaden zusammen?
zu 1: wenn jemand eine per WEG-Darlehn belastete Wohnung kauft, dann wird er natürlich den offenen Darlehnbetrag vom Kaufpreis abziehen.
zu 2: die Bank fragen
zu 3: Ich kann keinen Zusammenhang der Trocknungsmaßnahme mit dem von außen eindringenden Wasser erkennen.
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#2
Antwort vom 9. August 2013 | 15:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Der Hauswirtschaftsraum ist direkt mit dem Haus verbunden und hat aber einen separaten Eingang von außen.
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