Ein freundliches Hallo an Alle,
ich mache den Sachverhalt mal kurz. WEG mit 5 Parteien. Ich bewohne selbst und 4 sind vermietet.
26. März großer Wasserschaden in der vermieteten Erdgeschosswohnung. Wasser überflutete den darunterliegenden Heizungskeller, den Trocknungsraum und meinen Keller.
Feuerwehr musste die Kellerräume auspumpen.
Firma für Wasserschaden - nennen wir sie mal XX - kam noch am selben Tag und stellte überall Trocknungsgeräte auf. Super!
Versicherung kam Anfang April und forderte ein Kostenvoranschlag. Firma XX bequemte sich dann endlich 2 Monate später Anfang Juni einen Kostenvoranschlag der Versicherung zukommen zu lassen.
Versicherung übernimmt Schaden der Mietwohnung und Kellerräume.
Dauer der gesamten Arbeiten 2 Monate.
Ich habe meinen gesamten Keller ausgeräumt, die Sachen stehen im Flur und Fahrradkeller.
Am 01. Juli hat Firma XX angefangen im betroffenen Kellerbereich den Boden zu entfernen.
Trotz mehreren Telefonaten mit der Hausverwaltung ist bis zum heutigen Tag 12.09. nichts passiert.
Was die Wohnung betrifft, wo der Schaden entstanden ist, da hat Firma XX erst nach viel Druck am 05.08. angefangen. Dort wurde der Estrich in Küche, Esszimmer und Flur entfernt. Mieterin musste in Ersatzwohnung ziehen.
Firma XX hat also 2,5 Tage Anfang August dort gearbeitet. Seitdem steht die Wohnung leer und es tut sich nichts!
Den Mitarbeiter der Firma XX habe ich letztens getroffen und auf mein Nachfragen meinte er, er müsste jetzt erst mal Angebote für die Arbeiten einholen.
Wie bitte? Seit März Wasserschaden, Juni Kostenvoranschlag und jetzt im September holt er erst Angebote rein?
Der Heizungskeller und Trocknungsraum gehört zum Gemeinschaftseigentum. Mein Keller ist Sondereigentum.
Wie kann ich vorgehen, da die Hausverwaltung sich nicht wirklich kümmert.
Kann ich die Hausverwaltung schriftlich abmahnen oder in Verzug setzen? Oder kann die HV die Firma XX juristisch in Verzug setzten.
Ich bin mittlerweile so genervt, dass ich schon meine Wohnung verkaufen möchte. Maklerin hatte ich im Juli schon hier, doch mit dem nicht behobenen Schaden im Keller geht das nicht.
Euch einen angenehmen Tag
-- Editiert von User am 12. September 2024 09:34
Wasserschaden - Seit Monaten keine Wiederinstandsetzung
12. September 2024
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Frage vom 12. September 2024 | 09:26
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden - Seit Monaten keine Wiederinstandsetzung
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#1
Antwort vom 12. September 2024 | 12:21
Von
Status: Unbeschreiblich (128207 Beiträge, 40952x hilfreich)
ZitatWie kann ich vorgehen, da die Hausverwaltung sich nicht wirklich kümmert. :
Erst mal prüfen, ob es überhaupt die Aufgabe der HV wäre, sich um Deine Wohnung und Deinen Keller zu kümmern.
#2
Antwort vom 12. September 2024 | 14:53
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie im Text schon steht:
Der Wasserschaden kam von einer vermieteten Wohnung im Erdgeschoss!
Betroffen sind dadurch Heizungskeller, Trocknungsraum (Gemeinschaftseigentum) und mein Keller.
Für die Schäden kommt die Wohngebäude-Versicherung auf.
Problem ist, dass die Firma XX, die von der HV beauftragt wurde, nicht wirklich arbeitet.
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#3
Antwort vom 13. September 2024 | 17:12
Von
Status: Unbeschreiblich (36511 Beiträge, 6154x hilfreich)
Kannst du gern machen. Fraglich, was als Antwort kommt.ZitatKann ich die Hausverwaltung schriftlich abmahnen oder in Verzug setzen? :
Weil ein Mitarbeiter dir irgendwas gesagt hatte, muss das noch lange nicht Tatsache sein.
Warum dort nicht weitergearbeitet wird, hat Gründe, die weißt du oder ein MA eben nicht.
Das scheint ja gesichert zu sein.ZitatVersicherung übernimmt Schaden der Mietwohnung und Kellerräume. :
Warum willst du nun drängeln oder schlimmeres?
Deine Wohnung ist nicht betroffen. Deine Sachen aus deinem Keller sind trocken und sicher untergebracht.
Was nervt dich? Ist die jetzt leerstehende Wohnung auch DEINE Wohnung, die du vermietet hast?
#4
Antwort vom 14. September 2024 | 00:31
Von
Status: Unbeschreiblich (128207 Beiträge, 40952x hilfreich)
ZitatIst die jetzt leerstehende Wohnung auch DEINE Wohnung, die du vermietet hast? :
Wie man lesen kann ist das so.
ZitatProblem ist, dass die Firma XX, die von der HV beauftragt wurde, nicht wirklich arbeitet. :
Dann wird ein abmahnen der HV wohl auch nicht viel helfen.
Denn da müsste man der HV ja irgendeine Pflichtverletzung nachweisen können.
Und der HV müsste es auch möglich sein, die Forderung umzusetzen (§ 275 BGB). Nicht verfügbare Mitarbeiter eines anderen Unternehmens zum arbeiten zu bringen, dürfte darunter fallen.
Ein neues Unternehmen zu finden dürfte aktuell auch nicht leicht sein und wann dieses dann überhaupt anfängt, ist mehr als fraglich.
ZitatWarum dort nicht weitergearbeitet wird, hat Gründe, die weißt du oder ein MA eben nicht. :
Das ist das übliche vorgehen, Kunde drängelt, man schickt Leute hin die was machen - Kleinigkeiten, quasi als kleine Beruhigungspille.
#5
Antwort vom 14. September 2024 | 02:42
Von
Status: Richter (8586 Beiträge, 4087x hilfreich)
Hallo,
Ein möglicher Grund dürfte durchaus sein, dass solche Firmen volle Auftragsbücher haben und wirkliche Kapazitäten erst Monate oder auch erst nach einem Jahr oder so wieder verfügbar sind!Zitat:Warum dort nicht weitergearbeitet wird, hat Gründe, die weißt du oder ein MA eben nicht.
Nur weil ein Unternehmen evtl kuzzeitige Soforthilfe leisstet oder einen KV erstellt, heisst das noch lange nicht dass die auch sofort anfangen können/müssen!
Wenn das Unternehmen XX für Euer Gebaüde rst ab Mitte oder Ende 25 frei hat, dann beginnen die Arbeiten halte erst dann und nicht vorher, ausser man such ein Unternehmen, welches vorher anfangen kann, dürfte aber schwierig werden...
#6
Antwort vom 14. September 2024 | 16:46
Von
Status: Unbeschreiblich (36511 Beiträge, 6154x hilfreich)
Ich konnte das mal wieder nicht lesen. Sondern:ZitatWie man lesen kann ist das so. :
Ich bewohne selbst und 4 sind vermietet.
Und ich las in früheren Threads:
A) ein 5 Parteien Haus mit Eigentumswohnungen. Eine davon bewohne ich selbst. Eine Wohnung hat mein Sohn vor 2 Jahren gekauft und die ist seit 15 Monaten einschließlich einem Kellerraum vermietet. ]
B) und noch früher... hat sie seit 2017 in der 5er WEG die 1ETW seit 2017.
Wer ist denn hier eigentlich Kunde?ZitatDas ist das übliche vorgehen, Kunde drängelt, :
Danke, soweit hatte ich schon gedacht.ZitatEin möglicher Grund dürfte durchaus sein, :
Hilft das jetzt der Fragestellerin ? Die will der HV *Beine machen*. Ich habe Zweifel, dass dann die Firma x loslegt.
#7
Antwort vom 15. September 2024 | 15:13
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für eure Kommentare und ich gebe euch zum größten Teil Recht.
So wie es aussieht fehlen wie überall die Handwerker zu den angenommenen Aufträgen.
Es ist aber einfach nur nervig.
Ich mache es jetzt so .... Abwarten und Tee trinken
Und jetzt?
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