Wasserschaden...

9. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
danebro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Wasserschaden...

Hallo liebe Leser,
nun habe ich mal wieder ein Problem. Ich besitze eine Eigentumswohnung. Durch ein schadhaftes Dach ist bei mir ein Wasserschaden entstanden. Ich muß dazu sagen das ich im 1.OG wohne und das Haus über 4 Etagen verfügt. Wasserschäden sind nur bei mir und in der Wohnung im 4.OG entstanden.
Meine Hausverwaltung, die ich hier namentlich nicht erwähnen möchte, hat damals sofort reagiert und eine Firma beauftragt die sich darum kümmern sollte, alles wieder her zurichten. Alles war klasse und ich war zufrieden. Dies war vor ca. 3-4 Jahren. Nun muss ich feststellen das im Badezimmer und im Gäste-WC die Farbe an der Decke abplatzt und in großen Stücken herunter fällt. An den Stellen wo die Farbe weg ist, sieht man feuchte Stellen. Ein Anruf bei meiner Hausverwaltung brachte beim ersten Mal garnichts. Beim zweiten Anruf kam man schon mal ein wenig ins grübeln. Dann kam ein Schreiben von der Hausverwaltung. In dem stand drin, das man von dem letzten Schaden, der behoben worden ist, keine Unterlagen hätte und ich mich doch darum kümmern sollte wie dieser "neue" Schaden entstanden ist. Da fiel ich ja wohl fast aus meinen Hauspuschen. Hallo????? Ich glaube die Hausverwaltung hat kein Bock mehr auf mich. Meine Anrufe dort verlaufen im Sande. Entweder geht keiner ans Telefon oder die Herren, die für uns zuständig sein sollen, sind nicht da.
Was kann ich jetzt noch tun???? Je länger ich warte desto mehr Farbe kommt von der Decke. Da ich 2 Kinder habe, habe ich auch wenig Angst vor Schimmelbildung.
Freue mich über einige Infos....




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Nun wenn Du ein Schreiben von der Hausverwaltung hast, dass Du Dich selbst darum kümmern sollst, dann mach das doch einfach.

Lass einen Bausachverständigen kommen der sich das ansieht und eine Stellungnahme macht, die schickst Du der Verwaltung zur Kenntnisnahme und beauftragst die entsprechenden Handwerker.
Da Du ja ein Schreiben der Verwaltung hast dass Du Dich darum selbst kümmern sollst, können die Rechnungen auch direkt an die Verwaltung gestellt werden.

Ich denke mal Deine Miteigentümer werden sich freuen wenn es ans Bezahlen geht

Das Recht und die Pflicht obiges zutun ergibt sich aus § 21 WEG

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3971 Beiträge, 2424x hilfreich)

Ich habe ja auf Grund der Schilderung noch so meine Zweifel, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Altschaden und dem neuen Schaden geben soll. Vielleicht liegt auch"nur" ein neuer Leitungswasserschaden (Rohrbruch, Verstopfung, undichte Silikonfugen oder loser Siphon an Badewannen etc.) in einer der darüberliegenden Etagen vor. Die Ortsangaben Decken von Bad und Gäste-WC sprechen erfahrungsgemäß dafür. Ebenso die feuchten Stellen, denn nach 3-4 jahren dürften Altschäden längst ausgetrocknet sein.

Nichtdestsotrotz ist es die Aufgabe der Hausverwaltung, hier zu reagieren und nach dem Leck zu suchen und die Schadensursache zu beheben. Mit dem Hinweis auf den Altschaden hat der Threadersteller seine HV wahrscheinlich nur auf die falsche Fährte gelockt ...

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

Die Verwaltung will keine Kosten riskieren. Er ist vermutlich davon überzeugt, dass der Schaden die Gemeinschaft nicht betrifft.

Betroffen ist der Wohnungseigentümer. Bei festgestellte Verschuldung der
Gemeinschaft oder eines Dritten sind die Kosten ohnehin erstattungsfähig.

Aber wenn der Wohnungseigentümer auch nichts tut, sondern den Schaden
groß werden läßt mit Folgeschäden, haftet die Gemeinschaft bzw. die Verwaltung, wenn es sich herausstellt, dass der Schadenursache doch an dem Gemeinschaftseigentum liegt.

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3971 Beiträge, 2424x hilfreich)

*kopfschüttel*

also WIR reagieren bei Wasserschäden immer sofort.
auch wenn nicht immer sofort die Ursache auch gleich gefunden wird.
Bei Wasserschäden kann man davon ausgehen, dass in der Regel immer auch Gemeinschaftseigentum betroffen ist.

lg

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#5
 Von 
danebro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Lieber R.M.,
meine HV reagiert leider gar nicht. Seit dem Schreiben von der HV ist nichts mehr gekommen.
Auf Anrufe reagieren sie nicht mehr.
Obwohl hier in Hamburg die HV "sehr angesehen" ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Ich habe ja schon gepostet was Du unternehmen solltest, hier noch mal ein Urteilsauszug zu genau diesem Thema :

Wasserschaden im Sondereigentum: Was muss der
Verwalter unternehmen?
Tritt innerhalb des Sondereigentums ein Schaden auf (hier:
feuchtigkeitsbedingter Schimmel), dessen Ursache im
gemeinschaftlichen Eigentum liegen kann, muss der Verwalter die
Schadensursache unverzüglich feststellen lassen. Tut er dies nicht,
haftet er dem betroffenen Wohnungseigentümer für Folgeschäden
(hier: Mietminderung). Das gilt sogar dann, wenn die Schadensursache
letztlich ungeklärt bleibt, oder wenn sich herausstellt, dass sie im
Sondereigentum liegt. (LS des Verf.)
OLG München, Beschl. v. 15.5.2006 – 34 Wx 156/05

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

Könnte helfen:
Beantrage eine A.O. Eigentümerversammlung mit dem TOP Einholung eines
Wasserschaden-Gutachtens.
Da der Verwalter weisungsabhängig ist, sollen die Eigentümer über die Vorgehensweise zur Schadens-ursachefeststellung und -behebung entscheiden.

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