Hallo,
in einer Wohnung aus unserem Haus, Eigentümer XY ist seit mehreren jahren ein wasserschaden.
Der alte mieter ist aufgrund dessen ausgezogen, die wohnung wurde von meinem miteigentümer neu gestrichen und vermietet, ohne das der neue mieter weiß das da ein schaden war.
die HV kümmert sich auch nicht obwohl es einen beschluss gibt den Schaden zu beseitigen.
1) Wer kommt für die Kosten auf, falls durch verschleppung HV der Schaden größer und daraus resultierend auch höher wird?
2) Ist der Eigentümer XY nicht verpflichtet dieses dem neuen Mieter mitzuteilen?
Danke
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Wasserschaden
14. Dezember 2009
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Frage vom 14. Dezember 2009 | 13:31
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 10x hilfreich)
Wasserschaden
#1
Antwort vom 14. Dezember 2009 | 20:20
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1388x hilfreich)
Thema auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung, beschliessen die Schäden zu beheben.
Anschliessend der HV ordentlich Druck machen, die HV auch nicht entlasten damit man eventuell noch Ansprüche geltend machen kann
Zu Frage 2 : Nein muss er nicht
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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