Wasserschaden an Gemeinschaftseigentum im Sondereigentum

10. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Didi 123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden an Gemeinschaftseigentum im Sondereigentum

Hallo zusammen,

folgender Fall:

in einem Mehrfamilienhaus meldet Eigentümer A feuchte Flecken an seiner Wand im Bad. Bei der Wand handelt sich laut Definition Teilungserklärung um Gemeinschaftseigentum.

Es wird festgestellt, dass es sich um einen versicherten Leitungswasserschaden handelt. In Wohnung
A welche ja Sondereigentum ist und von diesem auch bewohnt, muss nun getrocknet werden. Trocknungs /Sanierungsfirma wird von Versicherung vorgegeben und von Verwaltung beauftragt.

Wer haftet bei evtl. unsachgemäßer Trocknung für Folgeschäden an dieser Wand und wer unterschreibt das Abnahmeprotokoll?

Vielen Dank für eure Antworten!




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tuta
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 94x hilfreich)

Zitat (von Didi 123):
und wer unterschreibt das Abnahmeprotokoll?

Derjenige, der den Auftrag erteilt hat (d.h. die Hausverwaltung) oder deren Beauftragter. Der Beauftragte kann auch der Sondereigentümer sein, wenn man das so vereinbart.

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#2
 Von 
Didi 123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Wäre denn der Sondereigentümer auf der sicheren Seite wenn
er im Auftrag unterschreibt also i.A . Sollte er sich eine schriftliche Vollmacht geben lassen oder reicht eine mündliche Vereinbarung?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128807 Beiträge, 41130x hilfreich)

Zitat (von Didi 123):
Sollte er sich eine schriftliche Vollmacht geben lassen oder reicht eine mündliche Vereinbarung?

Was dem Gegenüber reicht, wird hier keiner voraussehen können.

Wenn an auf Nummer sicher gehen will, dann schriftliche Vollmacht geben lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3972 Beiträge, 2424x hilfreich)

Zitat (von Didi 123):
Wer haftet bei evtl. unsachgemäßer Trocknung für Folgeschäden an dieser Wand
Die Trocknung ist noch nicht einmal erfolgt, geschweige denn abgeschlossen und man macht sich bereits Gedanken über unsachgemäße Trocknung? Gibt es dafür irgendwelche Anhaltspunkte oder grundsätzliches pauschales Misstrauen?

Signatur:

lg.
R.M.

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#5
 Von 
Didi 123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


es gab unterschiedliche Angaben über die Dauer der Trocknung, zunächst 4 Wochen dann doch nur 2 Wochen, da macht man sich als Laie so seine Gedanken.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128807 Beiträge, 41130x hilfreich)

Zitat (von Didi 123):
es gab unterschiedliche Angaben über die Dauer der Trocknung, zunächst 4 Wochen dann doch nur 2 Wochen

Es mag daran liegen, das den Betreffenden die hellseherischen Fähigkeiten fehlen.
Insofern beschränkt man sich auf mehr oder weniger grobe Schätzungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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