Hallo zusammen,
folgender Fall:
in einem Mehrfamilienhaus meldet Eigentümer A feuchte Flecken an seiner Wand im Bad. Bei der Wand handelt sich laut Definition Teilungserklärung um Gemeinschaftseigentum.
Es wird festgestellt, dass es sich um einen versicherten Leitungswasserschaden handelt. In Wohnung
A welche ja Sondereigentum ist und von diesem auch bewohnt, muss nun getrocknet werden. Trocknungs /Sanierungsfirma wird von Versicherung vorgegeben und von Verwaltung beauftragt.
Wer haftet bei evtl. unsachgemäßer Trocknung für Folgeschäden an dieser Wand und wer unterschreibt das Abnahmeprotokoll?
Vielen Dank für eure Antworten!
Wasserschaden an Gemeinschaftseigentum im Sondereigentum
10. Februar 2024
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Frage vom 10. Februar 2024 | 10:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden an Gemeinschaftseigentum im Sondereigentum
#1
Antwort vom 10. Februar 2024 | 11:10
Von
Status: Schüler (324 Beiträge, 94x hilfreich)
Zitat :und wer unterschreibt das Abnahmeprotokoll?
Derjenige, der den Auftrag erteilt hat (d.h. die Hausverwaltung) oder deren Beauftragter. Der Beauftragte kann auch der Sondereigentümer sein, wenn man das so vereinbart.
#2
Antwort vom 10. Februar 2024 | 18:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort. Wäre denn der Sondereigentümer auf der sicheren Seite wenn
er im Auftrag unterschreibt also i.A . Sollte er sich eine schriftliche Vollmacht geben lassen oder reicht eine mündliche Vereinbarung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Februar 2024 | 19:04
Von
Status: Unbeschreiblich (128807 Beiträge, 41130x hilfreich)
Zitat :Sollte er sich eine schriftliche Vollmacht geben lassen oder reicht eine mündliche Vereinbarung?
Was dem Gegenüber reicht, wird hier keiner voraussehen können.
Wenn an auf Nummer sicher gehen will, dann schriftliche Vollmacht geben lassen.
#4
Antwort vom 12. Februar 2024 | 13:41
Von
Status: Bachelor (3972 Beiträge, 2424x hilfreich)
Die Trocknung ist noch nicht einmal erfolgt, geschweige denn abgeschlossen und man macht sich bereits Gedanken über unsachgemäße Trocknung? Gibt es dafür irgendwelche Anhaltspunkte oder grundsätzliches pauschales Misstrauen?Zitat :Wer haftet bei evtl. unsachgemäßer Trocknung für Folgeschäden an dieser Wand
#5
Antwort vom 12. Februar 2024 | 19:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
es gab unterschiedliche Angaben über die Dauer der Trocknung, zunächst 4 Wochen dann doch nur 2 Wochen, da macht man sich als Laie so seine Gedanken.
#6
Antwort vom 12. Februar 2024 | 21:18
Von
Status: Unbeschreiblich (128807 Beiträge, 41130x hilfreich)
Zitat :es gab unterschiedliche Angaben über die Dauer der Trocknung, zunächst 4 Wochen dann doch nur 2 Wochen
Es mag daran liegen, das den Betreffenden die hellseherischen Fähigkeiten fehlen.
Insofern beschränkt man sich auf mehr oder weniger grobe Schätzungen.
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