Wasserschaden durch fehlende Kaminabdeckung im Altbau

19. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ulli 2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden durch fehlende Kaminabdeckung im Altbau

Hallo zusammen,

ich habe eine Wasserschaden durch eine fehlende Kaminabdeckung. Es ist ein ca. 100 Jahre altes Bruchstein-Haus mit einem gemauerten großen Kamin, der nie eine Abdeckung hatte und bis jetzt gab es auch nie ein Probleme damit. Die Versicherung bezeichnet das jetzt als „Baurückstand" und will keine Leistungen zur Schadenbehebung übernehmen.
Ist deren Standpunkt rechtens?

Bin dankbar für jede Hilfe.
Ulli

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Ist denn ein Schaden durch Regenwasser überhaupt mitversichert?

Und 100 Jahre ist nichts passiert und jetzt auf einmal gab es einen Wasserschaden? Das ist aber sehr ungewöhnlich.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10698 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und 100 Jahre ist nichts passiert und jetzt auf einmal gab es einen Wasserschaden? Das ist aber sehr ungewöhnlich.


Wenn sich die Abgastemperaturen reduzieren, kommt das recht häufig vor.
Heizung erneuert worden, oder Heizart geändert?

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#3
 Von 
Ulli 2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und 100 Jahre ist nichts passiert und jetzt auf einmal gab es einen Wasserschaden? Das ist aber sehr ungewöhnlich.


Das ist ein anderer Punkt.
Die Leckortung ergab, dass die Feuchtigkeit aus dem Kamin kommt. Und die Versicherung nennt die fehlende Kaminabdeckung jetzt „Baurückstand".

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#4
 Von 
Ulli 2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn sich die Abgastemperaturen reduzieren, kommt das recht häufig vor.
Heizung erneuert worden, oder Heizart geändert?


Entschuldigung das hätte ich hinzufügen können, der Kamin ist nicht in Betrieb, er liegt still.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Ulli 2):
der Kamin ist nicht in Betrieb, er liegt still.

Wenn dann keine Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden, sehe ich keinen Grund weshalb die Versicherung da zahlen sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Ulli 2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn dann keine Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden, sehe ich keinen Grund weshalb die Versicherung da zahlen sollte


Der Kamin ist seit ca. 30 Jahren unbenutzt. Welche Sicherungsmaßnahmen sind hier gemeint?

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Welche Sicherungsmaßnahmen sind hier gemeint?

Kamin abbauen, oben zumauern oder zumindest einen Deckel drauf.

So lange ein Kamin in Betrieb ist, wird er ja immer von unten durch die warmen Abgase "trockengepustet".
Aber wenn ein Kamin nicht mehr in Benutzung ist, sollte man irgendwelche Maßnahmen gegen hereinregnendes Wasser treffen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von Ulli 2):
Das ist ein anderer Punkt.
Die Leckortung ergab, dass die Feuchtigkeit aus dem Kamin kommt. Und die Versicherung nennt die fehlende Kaminabdeckung jetzt „Baurückstand".

Womit die Versicherung nicht so Unrecht hat.
Zitat (von drkabo):
So lange ein Kamin in Betrieb ist, wird er ja immer von unten durch die warmen Abgase "trockengepustet".

Das sehe ich auch so. Wenn der Kamin stillgelegt wurde müsste er entweder durch eine hinter lüftete Schornsteinabdeckung oder eine Schornstein-Verschlussplatten abgedeckt werden. Da er nicht mehr in Betrieb ist, kann eindringende Feuchtigkeit nicht mehr verdampft u. es sammelt sich massenhaft Kondenswasser an. Feuchtigkeitsschäden ohne fachgerechte Kaminabdeckung sind so vorprogrammiert.

-- Editiert von Nachgehakt 1 am 19.04.2021 18:52

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#9
 Von 
Ulli 2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also heißt das Ende vom Lied wieder mal: der Kunde ist Schuld und muss für alles gerade stehen. Wenn das alles so stimmt, ich bin kein Baufachmann, woher soll ich solche Baudetails wissen. Ich frage mich immer wieder, wofür man überhaupt Versicherung abschließt.

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7213 Beiträge, 1515x hilfreich)

Also eigentlich ist es doch logisch, dass ein Kamin der nicht benutzt wird, abgedeckt werden muss. Dagegen kann man sich auch nicht versichern.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Ulli 2):
Ich frage mich immer wieder, wofür man überhaupt Versicherung abschließt.


Ganz einfach: Zur Absicherung der Schäden, die in den Versicherungsbedingungen defindet sind.
Zitat (von Ulli 2):
ich bin kein Baufachmann, woher soll ich solche Baudetails wissen


Das ist halt das Problem bei Eigentum. Wenn man selbst das Wissen nicht hat, muss man sich es aneignen oder einen Experten zur Rate ziehen. Blöd natürlich, wenn man nicht weiß, dass bzw. wann man diesen Experten gebraucht. Schlussendlich ist es bei solchen Dingen aber ähnlich wie im Juristischen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :-/

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Ulli 2):
ich bin kein Baufachmann, woher soll ich solche Baudetails wissen.

Ganz einfach: man fragt Baufachleute ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Ein Kamin, der außer Betrieb genommen wird, muss eigentlich zugemauert werden. Wenn nicht, gilt er als betriebsbereit und muss vom Kaminkehrer kontrolliert werden. Der ist eigentlich der erste Fachmann, der sich damit auskennt.

Signatur:

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#14
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Ein Kamin, der außer Betrieb genommen wird, muss eigentlich zugemauert werden. Wenn nicht, gilt er als betriebsbereit und muss vom Kaminkehrer kontrolliert werden. Der ist eigentlich der erste Fachmann, der sich damit auskennt.

Würde ich nicht so unterschreiben, die Kaminmündung muss fachgerecht verschlossen werden. Der Verweis, sich an den Bezirksschornsteinfeger zu wenden ist sinnvoll.

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