Guten Tag,
ich suche schon längere Zeit nach der perfekten Antwort auf mein Problem. Wenn ich mit dem Beitrag etwas falsch mache, leitet mich an :D
Und zwar habe ich mir Mitte letzten Jahres eine Wohnung in der Parterre gekauft, meine erste eigene Wohnung! (sonst bei Mama :D )
Nun da wir Tür an Tür wohnen und ich keinen Stress habe, dachte ich mir dass ich mir Zeit mit dem renovieren/sanieren lasse.
Nun ist allerdings vor gut 2 Wochen, meine unbenutzte Küche übergelaufen. Das Wasser hat einige Schränke aufgeweicht etc. - Schaden/Reparatur ~3200 Euro. Mal abgesehen davon dass die gesamte Wohnung unter dem Estrich unter Wasser steht.
Mein Problem ist, da ich noch nie ausgezogen bin habe ich noch keine Hausratversicherung abgeschlossen. Dachte mir ich würde diese abschließen, wenn ich tatsächlich eingezogen bin! Nachdem Motto Kein Hausrat, Keine Hausratversicherung. Die Küche war beim Kauf bereits in der Wohnung, also gehörte zum Kaufpreis.
Das Rohr welches verstopft ist, liegt in der Tiefgarage nachdem Fallschacht und war über 8 Meter von oben bis unten zu! (Rohr mit Gefälle)
Unsere Gemeinschaft besitzt eine Gebäudeversicherung welche die Trocknung etc begleicht.
Und wir haben auch eine Haftpflicht!
Nun meine Frage, wer kann für diesen Schaden denn aufkommen? Das verstopfte Rohr liegt im Gemeinschaftstbereich und der Verursacher ist die Gemeinschaft. Wäre in meinen Augen ein Fall für die Haftpflicht ggf. müsste es die Gemeinschaft aus dem ersparten bezahlen.
MfG
Wasserschaden - durch verstopftes Abflussrohr (Haus)
Zitat:und der Verursacher ist die Gemeinschaft
Warum ist der Verursacher die Gemeinschaft? Was haben die denn falsch gemacht?
Verursacher ist derjenige, der die Verstopfung verursacht hat. Wenn man den Schuldigen nicht findet, dann zahlt jeder seinen Schaden selbst, wenn er nicht dagegen versichert war.
Zitat:Wäre in meinen Augen ein Fall für die Haftpflicht ggf. müsste es die Gemeinschaft aus dem ersparten bezahlen.
Da irrst Du. Erfahrungsgemäß findet man in solchen Fällen keinen Schuldigen. Die Gemeinschaft ist nicht schon deswegen Schuld, weil das Rohr zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Ein Rohr verstopft ja nicht, nach Lust & Laune, wenn es keinen einzelnen Schuldigen/Verursacher gibt, bzw. man keinen ausmachen kann. Müsste es demnach alle treffen.
Ich kann halt nicht verstehen, weshalb ich nun darunter leiden muss.
Zumal ich mich frag, wie ein Rohr über 8 meter verstopfen kann, ohne dass es jemandem auffällt. Es hieß doch, dass diese in einem gewissen Zustand zu erhalten sind.
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Zitat :Nachdem Motto Kein Hausrat, Keine Hausratversicherung.
Nur das hier ja Hausrat vorhanden war.
Zitat :Die Küche war beim Kauf bereits in der Wohnung
Zitat :der Verursacher ist die Gemeinschaft
Und beweisen könnte man das jetzt wie genau?
Zitat :ggf. müsste es die Gemeinschaft aus dem ersparten bezahlen.
Welches "Ersparte"? Eine WEG ist kein Sparverein ...
Zitat :Ich kann halt nicht verstehen, weshalb ich nun darunter leiden muss.
Weil man sich trotz vorhandenem Hausrat nicht versichert hat.
Zitat :Zumal ich mich frag, wie ein Rohr über 8 meter verstopfen kann, ohne dass es jemandem auffällt.
Vermutlich weil die Gemeinschaft aus wirtschaftlichen Gründen keine wöchentliche Kontrolle beauftragt hat.
Muss auch nicht wöchentlich geschehen, aber alle 5-10 Jahre, sollte dies möglich sein.
Verursacher die Gemeinschaft, weil die Rohre alle richtig angebracht und genug Gefälle haben. Es sind insgesamt 4 Häuser á 2 Rohre, nur eines ist verstopft. Also sind für mich die 3 Parteien, die dieses Rohr mit benutzen Schuld :D
Zitat :Also sind für mich die 3 Parteien, die dieses Rohr mit benutzen Schuld :D
Für Dich ja, objektiv gesehen jedoch nicht, da die bestimmungsgemäße Nutzung eben kein Verschulden darstellt.
Es gibt halt Situationen wo ein Schaden eintritt, ohne dass es einen dafür Schuldigen gibt.
Berry
Zitat :Muss auch nicht wöchentlich geschehen, aber alle 5-10 Jahre, sollte dies möglich sein.
Naja, wenn man bedenkt das so eine Verstopfung unter Umständen nur 24h benötigt um zu entstehen ...
Was genau war denn die Ursache der Verstopfung?
In unserer früheren Hausgemeinschaft (Uraltbau-10 Familienhaus) wurden die Abfallstränge nie extra überprüft. Schon gar nicht jede Woche, (I on) ... die Frau des Verwalters hatte auch kein ein Sanitärgeschäft (i off).
Auch bei uns gab es bei 6 Fallsträngen in den vergangenen 20 Jahren mindestens zwei Verstopfungen. Ein Schuldiger hat sich nie gemeldet und konnte auch nicht gefunden werden. Es hat sich nur herausgestellt, dass viel Fett in die Abfallstränge geschüttet wurde und in einem Fall auch haufenweise WC-Feuchtetücher. Der Schaden wurde immer über die Hausversicherung abgerechnet. Meines Wissens aber nur die Schäden an dem Gebäude und die Reparatur der Fallstränge. "Persönliche" Schäden an Hausrat würde meines Wissens nie übernommen. Den persönlichen Schaden kannst du nur geltend machen, wenn du einen direkten Schuldigen findest...also Frau Mayer oder Herr Ülmaz usw. Dies wird dir aber nicht gelingen.
-- Editiert von aspergius am 02.02.2019 14:13
Die Haftpflicht (genauer: die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) scheiden von vornherein aus. Diese reguliert Schänden Dritter, die vom Gebäude/Grundstück ausgegangen sind. Du bist als Miteigentümer kein Dritter!
Deine Hausratversicherung scheidet auch aus, weil Du hast keine.
Die Gebäudeversicherung übernimmt alle Schäden am Gebäude, also Trocknung, Wiederherstellung von Wänden und Böden und Fliesen, soweit erforderlich (auch aufgequollenes Parkett, Putzarbeiten, Tapezier- und Malerarbeiten ...)
Grundsätzlich ist eine Küche Hausrat und daher i.d.R. nur über die Hausratversicherung versicherbar.
Es kann aber sein - frag Deinen Verwalter - dass Du noch eine kleine Chance hast. Manche Gebäude- bzw. Leitungswasserschadensversicherungen schließen in ihre Versicherungen nicht nur das Gebäude sondern auch mit dem Gebäude (orts-)fest verbundene Sachen mit ein. Dazu kann eine individuell auf Maß gefertigte Einbauküche gehören (nicht aber Billig-Küchenmöbel, die man einfach so nebeneinander stellen kann).
Wenn es mitversichert ist, dann ist das gut für Dich.
Wenn nicht, dann hast Du Pech gehabt. Auch die Gemeinschaft oder die Miteigentümer "haften" nicht für Deinen Schaden (ausgenommen die Gemeinschaft hätte grob fahrlässig und wider besseren Wissens eine rechtzeitige Überprüfung und Rohrreinigung nicht veranlasst).
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