Hallo zusammen,
ich bin Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung im 1. OG eines älteren Mehrfamilienhauses. Zwischen mir und dem Erdgeschoss gibt es eine doppelte Betondecke, in der sich einige Wasserleitungen befinden, die mehrere Wohneinheiten des Hauses versorgen.
Nun ist im EG durch einen Rohrbruch in dem Deckenzwischenbereich ein Wasserschaden entstanden und zur Reparatur will man meinen Fußboden einschließlich der Betondecke darunter öffnen.
Da es sich um meine einzige Toilette handelt und die Rohbauarbeit ziemlich lang dauern kann, kann ich dann nur noch schwer hier wohnen.
Bekomme ich eine Entschädigung für die Beeinträchtigung meines Lebens? Wenn ich vorübergehend ausziehen muss, werden mir die Kosten erstattet?
Was wird passieren, wenn ich die ganze Reperaturarbeit in meiner Wohnung ablehne? Gibt es überhaupt diese Option?
Vielmals Dankeschön im Voraus:)
Yiwen
-- Editiert von Moderator topic am 9. April 2024 10:51
-- Thema wurde verschoben am 9. April 2024 10:51
Wasserschaden im Mehrfamilienhaus, Schaden in der Wohnung durch die Reperatur
8. April 2024
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Frage vom 8. April 2024 | 21:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden im Mehrfamilienhaus, Schaden in der Wohnung durch die Reperatur
#1
Antwort vom 8. April 2024 | 21:38
Von
Status: Unbeschreiblich (128759 Beiträge, 41126x hilfreich)
Zitat :zur Reparatur will man meinen Fußboden einschließlich der Betondecke darunter öffnen.
Wer ist "man"?
Und warum geht es nicht von unten?
#2
Antwort vom 9. April 2024 | 07:35
Von
Status: Student (2552 Beiträge, 588x hilfreich)
Zitat :eine doppelte Betondecke,
Was soll das sein?
Zitat :zur Reparatur will man meinen Fußboden einschließlich der Betondecke darunter öffnen.
Zur Reparatur eines Wasserleitungsschadens?
Handelt es sich vielleicht eher um eine Kernbohrung zum Neuanschluss des eigenen WC's?
Fragen und erklären lassen, auch wenn es die gefragten nervt. Aber bitte nicht den Monteur vor Ort, sondern den mit Hut auf.
Und jetzt?
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