Wasseruhren Tausch auf Funkablesung

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(343 Beiträge, 36x hilfreich)
Wasseruhren Tausch auf Funkablesung

Dei HV will die Wasseruhren auf Funktechnik umrüsten. Diese Uhren müssen aber auch alle nach 5 bzw 6 Jahren getauscht werden. Mehrkosten für Funk sollen 55 Euro betragen ohne die Miete für die Zentralerfassung etc.

Muss ich meine Wasseruhren auf Funktechnik tauschen lassen, oder kann ich ersatzweise eigene (geeichte) Wasseruhren installieren lassen und der HV die Zählerstände mitteilen?

Danke




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129016 Beiträge, 41168x hilfreich)

Zitat (von manneier):
Dei HV will die Wasseruhren auf Funktechnik umrüsten

In der Regel entscheidet die das nicht "einfach so" sondern da geht ja etwas voraus (z.B. ein Beschluss).

Daraus sollte sich ergeben ob das ein "kann" oder ein "muss" ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(343 Beiträge, 36x hilfreich)

es gab einen Beschluss, der jedoch unter "Vermischtem" gefasst wurde, so dass nicht alle überhaupt etwas von dem Thema erfahren konnten und folglich auch nicht bestimmt/gezielt abstimmen konnten

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129016 Beiträge, 41168x hilfreich)

Zitat (von manneier):
so dass nicht alle überhaupt etwas von dem Thema erfahren konnten

Wieso?

Wenn man nicht liest worum es geht oder nicht zur Versammlung geht, ist das meist der Faktor "selbst schuld".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(343 Beiträge, 36x hilfreich)

Der Punkt stand nicht auf der Tagesordnung, sondern wurde unter "Vermischtes" eingeführt!!

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#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 923x hilfreich)

Zitat (von manneier):
Der Punkt stand nicht auf der Tagesordnung, sondern wurde unter "Vermischtes" eingeführt!!

Und wenn er nicht rechtzeitig erfolgreich angefochten wurde ....... - dann ist der Beschluss gültig.

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#6
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(343 Beiträge, 36x hilfreich)

Das hatte ich schon vermutet.

Zurück zur Ausgangsfrage
welche rechtliche Konsequenzen hätte es, wenn ich meine eigenen Zähler installieren würde?

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#7
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3972 Beiträge, 2424x hilfreich)

Zitat:
Zurück zur Ausgangsfrage
welche rechtliche Konsequenzen hätte es, wenn ich meine eigenen Zähler installieren würde?

Ne menge Ärger und Anwalts- und Gerichtskosten für die Durchsetzung des Beschlusses. Und doppelte Kostenbelastung: für Deinen eigenen wie auch den zwar nicht eingebauten, aber vertraglich vereinbarten Funkzähler.

Wenn Du es versäumt hast das Protokoll zu lesen und den Beschluss rechtzeitig anzufechten: Zähne zusammenbeißen und knirschend akzeptieren. Und das nächste mal besser aufpassen.

Signatur:

lg.
R.M.

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