Wegen Corona ausgefallene Eigentümerversammlung nachholen mit alter Tagesordnung oder neue erstellen

8. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Christian777
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegen Corona ausgefallene Eigentümerversammlung nachholen mit alter Tagesordnung oder neue erstellen

Hallo und guten Abend,
unsere Eigentümerversammlung zu der schon die Einladungen mit Tagesordnung verschickt waren,
ist wegen Corona ausgefallen. Jetzt soll diese Nachgeholt werden und ein Beiratsmitglied
ist der Meinung das die Tagesordnung angepasst werden muss aufgrund der aktuellen Situation,
ein anderes Mitglied ist der Meinung das die Tagesordnung nicht geändert werden kann, außer es liegt ein
wichtiger Grund für die Änderung vor. (Wirtschaftsplan bleibt unberührt)

Wenn ich im WEG nachlese, sind Änderungen an der Tagesordnung möglich, wenn dem Verwalter diese mindestens 14 Tage vor Versammlung mitgeteilt werden und dieser die Chance hat das an die Eigentümer bekannt zu geben.

Sonderfälle, wie Corona kommte ich nicht finden.
Weiß einer näheres?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von Christian777):
ist der Meinung das die Tagesordnung angepasst werden muss aufgrund der aktuellen Situation,

Aha, und der genaue Grund dafür soll jetzt welcher sein, was soll denn da angepasst werden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Tagesordnung darf angepasst werden, sie muss aber nicht angepasst werden.

Was die aktuelle Situation als TOP auf einer Eigentümerversammlung zu suchen hat ist mir allerdings auch nicht klar.

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Christian777):
ein anderes Mitglied ist der Meinung das die Tagesordnung nicht geändert werden kann, außer es liegt ein wichtiger Grund für die Änderung vor.
Meines Wissens gibt es nur einen Fall, wo die Tagesordnung nicht geändert werden darf, und dass ist die Wiederholungsversammlung, wenn die reguläre Versammlung nicht beschlussfähig war. Dieser Fall liegt hier nicht vor. Änderungen und Ergänzungen dürfen erfolgen, wenn diese unter Einhaltung der Ladungsfrist an alle Eigentümer versandt werden können.

Zitat (von Christian777):
ist wegen Corona ausgefallen. Jetzt soll diese Nachgeholt werden und ein Beiratsmitglied
ist der Meinung das die Tagesordnung angepasst werden muss aufgrund der aktuellen Situation
Mir erschließt sich nicht, an welcher Stelle eine TO auf Grund der aktuellen Situation angepasst werden muss.

Signatur:

lg.
R.M.

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#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Christian777):
ein anderes Mitglied ist der Meinung das die Tagesordnung nicht geändert werden kann,
Damit lieg er falsch. Es gibt keinen Grund die TO für die jetzt stattfindende Versammlung nicht den ggfs. geänderten Erfordernissen anzupassen. Natürlich sind die Fristen und die Anforderungen and die Bezeichnung der TOPs einzuhalten.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#5
 Von 
Christian777
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Grund für die Anpassung der Tagesordnung ist, das ein neuer Verwaltervertrag, welche schon Anfang Februar
zur dispusition stand, her muss, da war auch alles noch gut, nur jetzt kam es zu einem Streit zwischen einem Beiratsmitglied und einem Teil der Verwaltung, das ganze hat sich so hochgeschaukelt, das diese 2 Parteien nicht mehr miteinander arbeiten können. Das Beiratsmitglied ist jetzt so angepisst, das dieser dem Verwaltervertrag
nur zustimmt, wenn dieser eine Mitarbeiter, für jeglichen Arbeiten für dieses Objelt ausgeschlossen wird.
Jetzt versucht das Beiratsmitglied, weitere Beiratsmitglieder von seiner Sache zu überzeugen.

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