Erst einmal wünsche ich ein gutes neues Jahr allerseits!
Vielleicht weiß irgendwer Rat zu einem Thema über welches diverse "Amateurmeinungen" kuriseren. Ganz einfach dreht es sich auf eine kleine ETW welche 50:50 mir und meiner von mir getrennt lebenden, nicht geschiedenen, Frau als gleichberechtigte Besitzer gehört. Es existiert auch noch ein kleines Haus in Südeuropa in derselben Konstellation ,welches jederzeit ohne permanentes sinnloses Gerede und Gefrage auch "anteilig" von beiden Besitzern verkauft werden darf. Eben auch der MIR gehörende 50% Anteil an wen auch immer. Und nach mir die Sintflut.
Wie wird sowas hier in D gehandhabt? Ganz simpel- einer will verkaufen der ansere nicht. Keine Diskussionen und fertig. Die Sache mit dem brotlosen Reden wird nie mehr funtionieren, es besteht auch keinerlei Interesse daran.
Wie sieht das in D rechtlich aus?
Wäre das toll wenn da irgendwer Sachkenntnis dazu hätte.
Herzlichen Dank schon im Voraus!
Weiß irgendwer Rat?
7. Januar 2021
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Frage vom 7. Januar 2021 | 13:39
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiß irgendwer Rat?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2021 | 13:57
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Das Zauberwort hierfür lautet Teilungsversteigerung. Allerdings musst Du hierfür die Voraussetzung schaffen. Das ist IMO die Scheidung bzw. (zwangsweise) finanzielle Auseinandersetzung mit Deiner (noch) Ehefrau.ZitatGanz simpel- einer will verkaufen der ansere nicht. Keine Diskussionen und fertig. :
VG
Roland
#2
Antwort vom 7. Januar 2021 | 14:10
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Seinen eigenen Anteil kann man natürlich veräußern. Das man keinen Käufer für so einen Anteil finden wird ist ein anderes Problem.
Wenn man sich über eine einvernehmliche Veräußerung des gesamten Grundbesitzes nicht einigen kann oder will bleibt wie in #1 genannt nur die Teilungsversteigerung.
Und jetzt?
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