Weiß irgendwer Rat?

7. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Its-me-1960
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiß irgendwer Rat?

Erst einmal wünsche ich ein gutes neues Jahr allerseits!

Vielleicht weiß irgendwer Rat zu einem Thema über welches diverse "Amateurmeinungen" kuriseren. Ganz einfach dreht es sich auf eine kleine ETW welche 50:50 mir und meiner von mir getrennt lebenden, nicht geschiedenen, Frau als gleichberechtigte Besitzer gehört. Es existiert auch noch ein kleines Haus in Südeuropa in derselben Konstellation ,welches jederzeit ohne permanentes sinnloses Gerede und Gefrage auch "anteilig" von beiden Besitzern verkauft werden darf. Eben auch der MIR gehörende 50% Anteil an wen auch immer. Und nach mir die Sintflut.

Wie wird sowas hier in D gehandhabt? Ganz simpel- einer will verkaufen der ansere nicht. Keine Diskussionen und fertig. Die Sache mit dem brotlosen Reden wird nie mehr funtionieren, es besteht auch keinerlei Interesse daran.

Wie sieht das in D rechtlich aus?

Wäre das toll wenn da irgendwer Sachkenntnis dazu hätte.

Herzlichen Dank schon im Voraus!

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Its-me-1960):
Ganz simpel- einer will verkaufen der ansere nicht. Keine Diskussionen und fertig.
Das Zauberwort hierfür lautet Teilungsversteigerung. Allerdings musst Du hierfür die Voraussetzung schaffen. Das ist IMO die Scheidung bzw. (zwangsweise) finanzielle Auseinandersetzung mit Deiner (noch) Ehefrau.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Seinen eigenen Anteil kann man natürlich veräußern. Das man keinen Käufer für so einen Anteil finden wird ist ein anderes Problem.
Wenn man sich über eine einvernehmliche Veräußerung des gesamten Grundbesitzes nicht einigen kann oder will bleibt wie in #1 genannt nur die Teilungsversteigerung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen