Welcher Verteilerschlüssel für Benutzungsgebühr Abfall?

13. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
keesdewit
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Welcher Verteilerschlüssel für Benutzungsgebühr Abfall?

Hallo,

Wir sind ein Wohnungseigentümergemeinschaft, Haus mit 6 Wohnungen.
In Winterberg bezahlen wir Benutzungsgebühr für Abfall, diese beträgt je Einwohnergleichwert 70,00 € jährlich. Siehe hier.

Hier lese ich:

14. bebaute Grundstücke, die Wohnzwecken dienen und Wohnungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, für die keine Haupt- und Nebenwohnung melderechtlich angezeigt ist, je Wohnungseinheit = 2 EWG

In der Hausgeldabrechnung teilen wir nun die Kosten mit dem Verteilungsschlüssel 'Personen * Tage' auf. Die Kosten werden jedoch unabhängig von der Anzahl der Einwohner berechnet. Ist es nicht besser, dass wir die Kosten in der Hausgeldabrechnung auch mit dem Verteilerschlüssel 'je Wohnungseinheit' aufteilen? Meiner Meinung nach gibt es dann auch keine Diskussion bei Leerstand. Ich würde gerne Ihre Meinung hören, bevor ich dies auf die Tagesordnung setze.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von keesdewit):
... Die Kosten werden jedoch unabhängig von der Anzahl der Einwohner berechnet. Ist es nicht besser, dass wir die Kosten in der Hausgeldabrechnung auch mit dem Verteilerschlüssel 'je Wohnungseinheit' aufteilen? Meiner Meinung nach gibt es dann auch keine Diskussion bei Leerstand. Ich würde gerne Ihre Meinung hören, bevor ich dies auf die Tagesordnung setze.


Gerechtigkeitsdiskussionen sind ein endloses Thema...
Zu jedem beliebigen Verteilerschlüssel wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einen Eigentümer geben, der sich benachteiligt sieht und "gute" Gründe gegen diesen Schlüssel vorbringt.

Richtig ist, dass Personenzahl vermutlich der dümmste Schlüssel ist, den man sich vorstellen kann. Dabei geht es keineswegs nur um - leicht nachvollziehbaren - Leerstand, sondern regelmäßig um die Frage, ob bestimmte Personen als Bewohner anzusehen und damit anzurechnen sind oder ob es sich um Besucher handelt.

Ob Wohneinheit als Schlüssel besser ist, sei dahingestellt.

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