Wer ist mit wieviel an der Immobilie beteiligt?

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Creator3000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer ist mit wieviel an der Immobilie beteiligt?

Hallo Zusammen,

ich bin auf der Suche nach ein paar hilfreichen Tipps und hoffe diese hier zu bekommen. Es geht um den folgenden Sachverhalt:

Ein Päarchen, welches nicht verheiratet ist sondern als Lebenspartner eingetragen war, haben sich einen Kredit i. H. v. 300.000 € für die Erbauung eines Eigenheims genommen. Dabei handelt es sich um ein 2 Familienhaus, die eine Hälfte für die Eltern der Frau und die andere für sich selbst. Beide hatten getrennte Konton. Laut deren Vereinbarung wurde in den ersten fünf Jahren der Kredit aussschließlich von der Frau getragen. Der Mann hingegen trug die Ausgaben für den Innenausbau wie bspw. Fließen, Einrichtung etc. In den Unterlagen der Bank war auch nur die Frau als Zahlende eingetragen. Nach 5 Jahren wurde dies bei der Bank geändert und fortan haben beide Personen den Kredit zu jeweils 50 % bezahlt. Im 10 Jahr endete die erste Frist des Kredits, sodass es zu einer Neuverhandlung der Restschuld kam. Da die Lebenspartnerschaft in die Brüche ging, zog die Frau sowie ihre Eltern aus der Immobilie aus. Ferner hat die Frau nach ihrem Auszug keine Kreditzahlung mehr geleistet, sodass der Mann ab da an die Zahlung zu 100 % übernahmen. Dies wurde auch bei der Bank so festgehalten, dass der Mann als Zahlender eingetragen ist. Damit der Mann jedoch den Kredit alleine stemmen konnte, suchte er sich Mieter für die andere Hälfte des Hauses. Im Jahr 2020 is der Kredit vollständig abbezahlt.

Mich würde in diesem Sachverhalt interessieren, ob das Haus beiden Personen zu jeweils 50 % gehört, obwohl der Mann mehr als die Hälfte des Kredits getragen hat. Ist die Beteiligung der Immobilie unabhängig davon wer den Kredit getragen hat? Oder muss man in so einem Fall offenlegen in welcher Höhe die entsprechenden Personen den Kredit getilgt haben um die Beteiligung zu berechnen?

Würde mich um jede Hilfe sehr freuen.

Beste Grüße!

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Mich würde in diesem Sachverhalt interessieren, ob das Haus beiden Personen zu jeweils 50 % gehört,


Das ergibt sich aus dem Grundbuch

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen