Wer muss die Kosten tragen ?

28. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Oynama2002
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer muss die Kosten tragen ?

Hallo ,
ich bin seit ca. 10 Jahren Eigentümer einer ETW im 3.OG eines MFH.
Seit Jahren ist wohl unbemerkt Wasser in den Boden gelaufen und hat tragende Balken beschädigt, die wohl ausgetauscht werden müssen.
Um den Schaden und die Sanierung genau beurteilen zu können, müssen bei mir in der Whg. der Holzfussboden und auch Fliesen entfernt werden.
Meine Frage :
Wer trägt die Kosten für die
1.Entfernung des Fussbodens und der Fliesen
2. Sanierung der tragenden Balken

Die Hausverwalrung hat mir jetzt eine Rechnung für die vorbereitenden Arbeiten ( Fussboden + Fliesen ) geschickt.
Ohne diese Arbeiten ist keine Sanierung möglich.

Wer kann mir hier verbindliche Ratschläge geben ?
Danke und schöne Grüße aus dem hohen Norden

Mathias




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat:
Die Hausverwalrung hat mir jetzt eine Rechnung für die vorbereitenden Arbeiten ( Fussboden + Fliesen ) geschickt.

Da steht sicher mehr, mindesten eine Begründung.
Oder gab es eine nichtgeschilderte Vorgeschichte ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Oynama2002
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Da steht sicher mehr, mindesten eine Begründung.
Oder gab es eine nichtgeschilderte Vorgeschichte ?


Diese "Vorarbeiten" müssen gemacht werden, damit die Zimmerei einen entsprechenden Kostenvoranschlag für die Sanierung der tragenden Balken machen kann. Die Vorarbeiten werden von einer Drittfirma gemacht.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8608 Beiträge, 4677x hilfreich)

Zitat (von Oynama2002 ):
Wer kann mir hier verbindliche Ratschläge geben ?

Verbindliche Auskünfte erhält man bei einem Anwalt und nicht in einem Forum. :wink:

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2377x hilfreich)

Da fehlt immer noch was !
Warum soll der Eigentimer einer ETW im 3.OG eines MFH. die Kosten tragen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Lehrling
(1015 Beiträge, 237x hilfreich)

Woher kam eigentlich das Wasser?

Signatur:

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129771 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Oynama2002 ):
Wer kann mir hier verbindliche Ratschläge geben ?

Ein Helleseher ... allen anderen müsste man erst mal sagen, zu was konkret man Ratschläge haben will.



Zitat (von Spezi-2):
Warum soll der Eigentimer einer ETW im 3.OG eines MFH. die Kosten tragen ?

Weil
A) das eigedrungen Wasser aus seiner Sphäre kam
B) die Verwaltung inkompetent ist
C) es einen rechtskräftigen Beschluss diesbezüglich gibt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2377x hilfreich)

A und C müßte der Fragesteller wissen. Warum er wohl nichts darüber schreibt ?,

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2706 Beiträge, 1217x hilfreich)

Zitat (von Oynama2002 ):
Seit Jahren ist wohl unbemerkt Wasser in den Boden gelaufen
Wo kam das Wasser her? Die Beantwortung dieser Frage ist entscheidend für eine Einschätzung auf...
Zitat (von Oynama2002 ):
Wer trägt die Kosten


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Ist der Schaden durch austretetendes Leitungswasser entstanden? Dann zahlt die Gebäudeversicherung.

War es z.B. eintretendes Regenwasser, ist die Regelung doch prinzipiell sehr einfach. Reparaturen am Sondereigentum zahlt der Eigentümer, Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zahlt die WEG.

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