Wir sind 4 Wohnungseigentümer in einem Haus. In einer der Wohnungen bildete sich zwischen einer Außenwand und einem Schrank Schimmel, den es zu beseitigen gilt. Ein Fachmann teilte der Eigentümerin mit: "Eine Innendämmung würde schon was bringen. Besser wäre aber ein Vollwärmeschutz von außen.." Diesen Vollwärmeschutz bekäme nur diese eine Wohnung.
Frage: Eine Innendämmung wird ohne Zweifel die Eigentümerin bezahlen müssen. Was aber, wenn die WEG mehrheitlich für einen Vollwärmeschutz von außen stimmen würde? Werden dann alle zur Kassen gebeten?
Wer zahlt Vollwärmeschutz von außen an einer Wohnung im Sondereigentum?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?



Aussenwände sind in aller Regel kein Sondereigentum. Allerdings muss die Allgemeinheit auch nicht einer Aussendämmung zustimmen. Die Zustimmung kann ja durchaus von einer Kostenübernahme durch eine Partei abhängig gemacht werden denn hier wird ja nur eine Partei begünstigt und eine Amortisation der Kosten wird es somit niemals für die anderen Parteien geben.
ZitatAllerdings muss die Allgemeinheit auch nicht einer Aussendämmung zustimmen. :
Das bedeutet vermutlich: Die Mehrheit kann's durchdrücken. Im Haus steht immer eine Phalanx von drei Eigentümerinnen gegen einen einsamen Eigentümer.
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Ja, die einfache Mehrheit könnte die Dämmung durchdrücken. Wenn sogar mehr als 2/3 dafür stimmen werden die Kosten auf die Allgemeinheit verteilt werden.
Verstehe ich das richtig, du bist die einzelne Partei und die anderen 3 Parteien wollen, dass eine Partei eine Dämmung bekommt aber alle sollen zahlen? Warum sollten die beiden anderen Parteien der 3er Gruppe dies wollen?
-- Editiert von User am 15. März 2023 14:36
Das man mit partieller Dämmung neue Problembereiche schafft, bzw. diese verlagert hat der Fachmann bestimmt berücksichtigt, oder nicht?
ZitatWarum sollten die beiden anderen Parteien der 3er Gruppe dies wollen? :
Familiäre Bindung :-)
ZitatDas man mit partieller Dämmung neue Problembereiche schafft, bzw. diese verlagert hat der Fachmann bestimmt berücksichtigt, oder nicht? :
Darüber bin ich nicht informiert. Den Fachmann hat die Wohnungseigentümerin beauftragt, er ist Maler und ein Bekannter von ihr.
Diesen Fachmann würde ich mal schnell in Anführungszeichen setzen.ZitatDen Fachmann hat die Wohnungseigentümerin beauftragt, er ist Maler und ein Bekannter von ihr. :
Ein Vollwärmeschutz außen für nur eine Wohnung wäre ziemlicher Blödsinn. Das verschiebt die Taupunkte nur an andere Stellen und sieht von außen ***** aus.ZitatEin Fachmann teilte der Eigentümerin mit: "Eine Innendämmung würde schon was bringen. Besser wäre aber ein Vollwärmeschutz von außen.." Diesen Vollwärmeschutz bekäme nur diese eine Wohnung. :
Beseitigen ist das eine, Schimmel verhindern das andere. Wenn ich sowas höre, dann frage ich mich, wie die Läute es vor dem Aufkommen von Wärmedämmung geschafft haben, weitgehend schimmelfrei zu wohnen?ZitatIn einer der Wohnungen bildete sich zwischen einer Außenwand und einem Schrank Schimmel, den es zu beseitigen gilt. :
1. erste und schnellste Maßnahme: der Schrank muss weg von der Außenwand! Wenn man ihn nicht ganz woanders hinstellen kann, dann braucht es wenigstens 5 cm Abstand zur Außenwand, damit die Luft dazwischen zirkulieren kann.
2. regelmäßiges und konsequentes Stoßlüften senkt das Schimmelrisiko deutlich. Raumluftentfeuchter können unterstützen. Nach dem Lüften normal heizen, auch bei Abwesenheiten Thermostat nicht unter 2 einstellen.
3. Tapete an der Wand? Womöglich Rauhfaser? Sind die Wände möglicherweise mit der falschen Farbe gestrichen? Empfehlung: Tapeten, vorallem solche mit organischen Bestandteilen, runter von der Wand und die Wand ausschließlich mit mineralischen Farben (Kalk- oder Silikatanstrich) streichen. Diese Farben sind zwar nicht glatt und nur bedingt abwaschbar, entziehen aber Schimmelporen den Nährboden.
Vorgenannte Maßnahmen kosten nur ein kleinen Bruchteil und sind wirksam gegen Schimmel.
Diesen Fachmann würde ich mal schnell in Anführungszeichen setzen.ZitatDen Fachmann hat die Wohnungseigentümerin beauftragt, er ist Maler und ein Bekannter von ihr. :
Ein Vollwärmeschutz außen für nur eine Wohnung wäre ziemlicher Blödsinn. Das verschiebt die Taupunkte nur an andere Stellen und sieht von außen ***** aus.ZitatEin Fachmann teilte der Eigentümerin mit: "Eine Innendämmung würde schon was bringen. Besser wäre aber ein Vollwärmeschutz von außen.." Diesen Vollwärmeschutz bekäme nur diese eine Wohnung. :
Beseitigen ist das eine, Schimmel verhindern das andere. Wenn ich sowas höre, dann frage ich mich, wie die Läute es vor dem Aufkommen von Wärmedämmung geschafft haben, weitgehend schimmelfrei zu wohnen?ZitatIn einer der Wohnungen bildete sich zwischen einer Außenwand und einem Schrank Schimmel, den es zu beseitigen gilt. :
1. erste und schnellste Maßnahme: der Schrank muss weg von der Außenwand! Wenn man ihn nicht ganz woanders hinstellen kann, dann braucht es wenigstens 5 cm Abstand zur Außenwand, damit die Luft dazwischen zirkulieren kann.
2. regelmäßiges und konsequentes Stoßlüften senkt das Schimmelrisiko deutlich. Raumluftentfeuchter können unterstützen. Nach dem Lüften normal heizen, auch bei Abwesenheiten Thermostat nicht unter 2 einstellen.
3. Tapete an der Wand? Womöglich Rauhfaser? Sind die Wände möglicherweise mit der falschen Farbe gestrichen? Empfehlung: Tapeten, vorallem solche mit organischen Bestandteilen, runter von der Wand und die Wand ausschließlich mit mineralischen Farben (Kalk- oder Silikatanstrich) streichen. Diese Farben sind zwar nicht glatt und nur bedingt abwaschbar, entziehen aber Schimmelporen den Nährboden.
Vorgenannte Maßnahmen kosten nur ein kleinen Bruchteil und sind wirksam gegen Schimmel.
ZitatBeseitigen ist das eine, Schimmel verhindern das andere. ... ... ... :
Du führst da eine Reihe guter Argumente auf, von denen manche in unserem Fall (https://ibb.co/album/gdZ3cY) bestimmt zutreffen. Ich werde sie sachlich vortragen. Vielleicht äußert der Verwalter bei der Eigentümerversammlung noch seine Meinung dazu, auch wenn er neutral bleiben muss. Wie aber die eingeschworene Gegenseite darauf reagieren wird, weiß ich nicht.
-- Editiert von User am 15. März 2023 16:16
Sehr schlecht! Warum hast du dir denn so etwas angetan?ZitatFamiliäre Bindung :-) :
Dennoch würde ich hier nicht kampflos aufgeben. §20 (4) WEG ist, meiner Meinung nach, hier komplett auf deiner Seite.
-- Editiert von User am 15. März 2023 16:21
ZitatSehr schlecht! Warum hast du dir denn so etwas angetan? :
Hahaha. Wahrscheinlich hätte ich tiefer in die Glaskugel blicken müssen! :-)
Die Phalanx bildete sich durch entsprechenden Wohnungsverkauf/-kauf. Manche Dinge im Leben lassen sich weder vorhersehen noch beeinflussen ...
Danke für den ParagraphenHinweis
Ah, o.k., dann war das also nicht von Anfang an so......... blöde Situation.
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