Werbeversprechen beim Hauskauf

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jreichet
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbeversprechen beim Hauskauf

Hallo zusammen,

wir haben 2015 eine Doppelhaushälfte gebaut - vom Bauträger - alles soweit prima. Die Grundstücke sind auf einem ehemaligen Firmengelände. Es steht hier ebenfalls ein altes Verwaltungsgebäude.

In den Werbeunterlagen wurde damals geschrieben dass diese Verwaltungsgebäude 2013/2014 kernsaniert werde. Etwa 1/3 des Gebäudes wurde auch saniert - sieht richtig toll aus - die anderen 2/3 sind noch im Urzustand und von außen nicht schön anzuschauen. Das Gebäude überragt alle Häuser und ist sehr dominant.

Während der Bauphase haben wir alle paar Monate den Makler gefragt wann es denn jetzt mit dem anderen Teil weitergeht - er hat immer von anderen Problemen gesprochen - mal mit den Mietern (gewerblich) - mal mit den neuen Plänen - passiert ist bis heute nichts - und keiner spricht mehr drüber.

Bevor ich mich mir anwaltliche Hilfe hole (oder auch nicht) wollte ich mal wissen wie andere das sehen.

Ist eine solche Aussagen in Werbeprospekten verbindlich? - Kann man den Eigentümer "zwingen" das er da jetzt was macht - oder ist das ein Mangel, dass wir eventuell Ansprüche geltend machen können?

Vielen Dank vorab

Gruß
Jörn

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119959 Beiträge, 39808x hilfreich)

Zitat (von Jreichet):
In den Werbeunterlagen wurde damals geschrieben dass diese Verwaltungsgebäude 2013/2014 kernsaniert werde.

Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jreichet
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,

an einer Stelle steht "Im gleichen Zuge wird das bestehende Verwaltungsgebäude kernsaniert und in neuen Wohnraum umgewandelt."

Später "In Sichtweite des Bauprojekts steht das ehemalige Verwaltungsgebäude der Firmenename. Dieses wird ab dem Winter 2013/2014 kernsaniert und nach KFW-70 Standard zu modernen, barrierefreiem Wohnraum umgebaut. Es entstehen großzügige Wohnungen für Jung und Alt, die alle über eine Terrasse oder einen Balkon mit Süd-West-Ausrichtung verfügen"

Gruß
Jörn

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119959 Beiträge, 39808x hilfreich)

Die Werbeaussage wurde ja eingehalten, 1/3 des Gebäudes ist ja auch schon saniert.

Von daher sehe ich keine rechtlich Grundlage da irgendwas erfolgreich geltend zu machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Jreichet
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank

Jörn

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