Hallo zusammen,
wir haben 2015 eine Doppelhaushälfte gebaut - vom Bauträger - alles soweit prima. Die Grundstücke sind auf einem ehemaligen Firmengelände. Es steht hier ebenfalls ein altes Verwaltungsgebäude.
In den Werbeunterlagen wurde damals geschrieben dass diese Verwaltungsgebäude 2013/2014 kernsaniert werde. Etwa 1/3 des Gebäudes wurde auch saniert - sieht richtig toll aus - die anderen 2/3 sind noch im Urzustand und von außen nicht schön anzuschauen. Das Gebäude überragt alle Häuser und ist sehr dominant.
Während der Bauphase haben wir alle paar Monate den Makler gefragt wann es denn jetzt mit dem anderen Teil weitergeht - er hat immer von anderen Problemen gesprochen - mal mit den Mietern (gewerblich) - mal mit den neuen Plänen - passiert ist bis heute nichts - und keiner spricht mehr drüber.
Bevor ich mich mir anwaltliche Hilfe hole (oder auch nicht) wollte ich mal wissen wie andere das sehen.
Ist eine solche Aussagen in Werbeprospekten verbindlich? - Kann man den Eigentümer "zwingen" das er da jetzt was macht - oder ist das ein Mangel, dass wir eventuell Ansprüche geltend machen können?
Vielen Dank vorab
Gruß
Jörn
Werbeversprechen beim Hauskauf
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
ZitatIn den Werbeunterlagen wurde damals geschrieben dass diese Verwaltungsgebäude 2013/2014 kernsaniert werde. :
Genauer Wortlaut?
Hallo Harry,
an einer Stelle steht "Im gleichen Zuge wird das bestehende Verwaltungsgebäude kernsaniert und in neuen Wohnraum umgewandelt."
Später "In Sichtweite des Bauprojekts steht das ehemalige Verwaltungsgebäude der Firmenename. Dieses wird ab dem Winter 2013/2014 kernsaniert und nach KFW-70 Standard zu modernen, barrierefreiem Wohnraum umgebaut. Es entstehen großzügige Wohnungen für Jung und Alt, die alle über eine Terrasse oder einen Balkon mit Süd-West-Ausrichtung verfügen"
Gruß
Jörn
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Werbeaussage wurde ja eingehalten, 1/3 des Gebäudes ist ja auch schon saniert.
Von daher sehe ich keine rechtlich Grundlage da irgendwas erfolgreich geltend zu machen.
Vielen Dank
Jörn
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
18 Antworten
-
8 Antworten