Hallo,
in unserer WEG werden nun nach Beschluß einige Balkone saniert, da dort durch fehlerhaften Ablauf Schäden im Mauerwerk entstanden sind.
Nun hat eine nichtbetroffene Eigentümerin den Antrag auf Wertausgleich gestellt, da ihr Balkon, der nicht sanierungsbedürftig ist und daher nicht saniert wird, nun weniger wert ist als die sanierten.
Ehrlich gesagt: ich habs nicht verstanden, m. E. geht das nicht. Kann mir hier jemand helfen?
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Wertausgleich nach Sanierung?
Warum soll der weniger Wert sein ?
und was stellt sich die Frau vor ?
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Zum Thema Balkonsanierung findest du hier einiges. Eine Wertverbesserung stellt eine Sanierung nicht unbedingt dar, sondern in erster Linie geht es hier um den Werterhalt.
Ich würde doch abwarten, bis sie diesen "Wertausgleich" einzuklagen versucht.
Und wenn ihr Balkon dann mal kaputt ist - wie will sie denn da vorgehen?
Gerade in größeren WEGs ist es durchaus üblich über mehrere Jahre zu sanieren und dann immer die am "marodesten" zuerst zu nehmen.
Zu prüfen ist übrigens die Kostenübernahme eines Teils der Sanierung durch den jeweiligen Sondereigentümer, denn bei Balkons gehört die Bodenoberplatte und alles nach innen (also Brüstung usw.) dem Sondereigentümer (schau mal in die Teilungserklärung, da steht bestimmt, dass der Balkon zum Sondereigentum gehört (dies gilt dann nur für die genannten Teile).
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quote:
Nun hat eine nichtbetroffene Eigentümerin den Antrag auf Wertausgleich gestellt, da ihr Balkon, der nicht sanierungsbedürftig ist und daher nicht saniert wird, nun weniger wert ist als die sanierten.
Das ist ja wohl der Witz schlechthin!
Ihr Balkon ist doch offensichtlich i.O. (nicht sanierungsbedürfftig). Der Wert des Balkons sinkt doch nicht, weil die anderen saniert werden. Im Gegenteil: durch die Sanierung wird der Wert des Gemeinschafsteigentums erhalten bzw. wiederhergestellt, damit steigt ja der aktuelle Wert des Gemeinschaftseigentums, und damit auch ihr Anteil am Gemeinschaftseigentum. Und während ihr Balkon o.k. war und die anderen sanierungsbedürftig, hat man doch auch keinen Wertausgleich vorgenommen.
Auf was für verrückte Ideen manche Leute kommen!
Antrag ablehenen (da keine Wertminderung eingetreten) und weiter in der Tagesordnung.
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