Wertberechnung Sondernutzungsrecht Garten

24. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
360/1000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Wertberechnung Sondernutzungsrecht Garten

Liebe Foristi,
folgendes ist der hoffentlich nachvollziehbare Sachverhalt:
Wir besitzen eine Wohnung in einem Drei-Parteien-Haus und haben einen Eigentumsanteil von 360/1000 an Haus und Grundstück. Die beiden anderen Wohnungen gehören unserem Miteigentümer. Mit der EG-Wohnung (seiner)ist ein Sondernutzungsrecht für den gesamten Garten verbunden. Nun steht folgendes Thema zur Klärung an: Wir verkaufen unsere Wohnung (1.OG) an unseren Miteigentümer. Im Gegenzug möchten wir "unsere" 36 Prozent am Grundstück als real geteiltes Eigentum haben - um es zu bebauen - zuzüglich der Differenz zwischen dem Wert des Nutzungsrechts und dem Wert unserer Wohnung. Gibt es so etwas wie eine Formel zur Berechnung des Wertes für das Nutzungsrecht?

Ist das verständlich erklärt? Hilfe wäre toll ...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

klar ist das verständlich ;-)

nur so etwas wie wertausgleich ist mir net bekannt, zumindest in dem euren fall, schliesslich gehört euch der garten auch, nur ihr dürft ihn net nutzen.

Zu empfehlen ist folgendes:

wert des gesamten grundstücks einschliesslich haus feststellen, geteilt durch drei = eure zahlung

verkaufswert eurer wohnung = nachbars zahlung an euch

einigung über kostentragung der realteilung des grundstücks

vorher informieren ob ihr auf dem 1/3 grundstück überhaupt bauen dürft und was ihr bauen dürft
es gibt bauordnungsvorschriften über grösse und höhe, etc.

dazu am besten etwas geld in die hand nehmen und anwaltlich beraten lassen

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
360/1000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Lieber Thorsten,

danke für Deinen Beitrag und den interesanten Berechnungsansatz.

Stimmt schon, das alles wird überhaupt nur dann interessant, wenn wir das Grundstück überhaupt bebauen dürfen. Wir wissen auch schon, dass es dazu einer Änderung des Baufensters bedarf - wenn man allerdings sieht, wie hier bei uns die Nachbargrundstücke bis an die Schmerzgrenze bebaut werden, scheint das ganz realistisch zu sein. GFZ ist 0,7 - und bisher ist das Verhältnis von Wohn- zu Grundstücksfläche etwa 1:4. Einen Bebauungsplan gibt es auch nicht - architektonisch ist demnach auch so ziemlich alles möglich.

Um die Änderung des Baufensters zu veranlassen, müssen wir bei der LBK einen vom Architekten erstellten Plan einreichen lassen - kostet natürlich auch ein bisserl was. Und daher die Idee zunächst mal abzuklären, ob wir uns grundsätzlich mit unserem Miteigentümer über den Preis verständigen können. Irgendwie beißt sich die Katze da in den Schwanz ...



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Ihr solltet zunächst mit einer Bauvoranfrage klären, wie das Bauamt die Sache sieht. Wenn ihr im 'Innenbereich' der Stadt liegt und es keinen Bebauungsplan gibt, dann ist das schon mal nicht schlecht für euch. In diesem Fall ist eine ortsübliche Bebauung ja genehmigungsfähig.

Danach würde ich im 2. Schritt mit der WEG über den Verkauf der von euch gewünschten Fläche verhandeln, und falls hier eine Einigung zustande kommt, als letztes die Wohnung verkaufen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
360/1000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also gut, ein Termin beim Bauamt ist vereinbart. Trotzdem habe ich noch einmal das Internet durchforstet, um dahinter zu kommen, ob es nicht doch eine Art Berechnungsformel gibt. Und ich bin fündig geworden:

www.liegenschaftswerte.de/infos/download/Helbing_SNR_04.pdf

Natürlich ist es das noch nicht ganz ausreichend für unseren konkreten Fall, aber wie man ein Sondernutzungsrecht grundsätzlich einwerten kann, zeigt es wohl doch. Vielleicht ist der Link ja auch für andere Nutzer hilfreich ...

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