Hallo,
eine Flüchtlingsfamilie (Eigentümer der Wohnung über mir) hat zum zweiten Mal innerhalb von drei Jahren einen Wasserschaden in meiner Wohnung verursacht (Fahrlässigkeit). Ich möchte meine Wohnung jetzt verkaufen. Die Wasserschäden (einmal mit Schimmel) muss man beim Verkauf ja angeben. Ich nehme mal an, das ich auf den damit verbundenen Wertverlust sitzen bleiben werde? Oder gibt es doch eine Chance auf Gerechtigkeit?
VG
Wertminderung Wohnung durch Wasserschaden
2. Dezember 2025
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Frage vom 2. Dezember 2025 | 13:39
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Wertminderung Wohnung durch Wasserschaden
#1
Antwort vom 2. Dezember 2025 | 13:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :ahrlässigkeit
Servus,
aus Erfahrung, die Frage: ist die "Fahrlässigkeit" nachweisbar?
Ansonsten ...
Und jetzt?
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