Hallo zusammen
wie bestimme ich eine Wertminderung am Besten bei Mängel in einem Neubau? Es geht um eine neu gebaute Eigentumswohnung bei der der Bauträger 2 Fliessen im Bad angebohrt hat. Die Besserung der Bohrlöcher ist leider immer noch sichtbar und der Austausch wäre wohl nicht empfohlen da es zu Undichtigkeiten kommen kann. Es wird eine Wertminderung angeboten. Wie kann man diese am Besten bestimmen? Wer hat hier einen Tipp oder eine idee? Vielen Dank Tim!
Wertminderung wie am besten bestimmen bei Neubau?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?



Welcher Betrag wurde denn als Wertminderung angeboten?
Wahrscheinlich würde jeder Versuch, eine Wertminderung realistisch zu ermitteln, zu höheren Kosten führen als die Wertminderung es wert ist.
Wenn Du mit der Sichtbarkeit der verschlossenen Bohrlöcher leben kannst würde ich aus dem Bauch heraus sagen: 20-50 EUR.
Natürlich kann ein Fachhandwerker die Fliese(n) herauslösen und neue einsetzen. Danach ist es trotzdem möglich, dass es farbliche Abweichungen gibt oder die Verfugung geringfügig anders aus sieht. Also 1A premium wird es so oder so nicht.
Eine Wertminderung wäre nur ein geringer Betrag. Damit würde ich, bei einer Neubauwohnung, nicht leben wollen. Ich würde die Beseitigung des Schadens verlangen.ZitatEs wird eine Wertminderung angeboten. :
??? Undicht??? Bitte erklär das mal. Wo befinden sich denn diese Fliesen? In der Dusche? Gar kein Problem.Zitatder Austausch wäre wohl nicht empfohlen da es zu Undichtigkeiten kommen kann. :
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Hallo zusammen
also "leben" kann ich damit schon irgendwie, es ist eben nicht so schön wie als wären die Bohrlöcher nicht da. Das Angebot bewegt sich bei tatsächlich 100eur. Ich empfinde das als wenig, da wir nun in einem Neubau für "immer" zwei nicht so schöne Fliessen im Bad haben.
Die Fliessen befinden sich direkt bei der Duschvorrichtung und sind damit schon sichtbar. Das eine Bohrloch ist in einer Fuge aber hat die Fliesse mit angebohrt, das andere Bohrloch ist direkt in der Fliesse. Es geht um zwei Fliessen direkt in der Dusche vertikal verlegt.
Viele Grüße
Tim
ZitatIn der Dusche? Gar kein Problem. :
Gar kein Problem?
In der Dusche im hochbelasteten Spritzbereich. Vermutlich noch auf Gipskarton.
Wie willst Du die neue Abdichtung nach Entfernung der beschädigten Fliesen fachgerecht an die bestehende Abdichtung anschließen? Auf das Thema der möglicherweise leicht abweichenden Fugenfarbe wurde ja schon hingewiesen.
Du brauchst keine Wertminderung bestimmen/ermitteln.
Du kannst die Beseitigung des Schadens fordern.
Vermutlich wars ein Installateur, der sich da verbohrt hat. Der Bauträger kann einen versierten Fliesenleger beauftragen, den Schaden zu beseitigen. Man kann Fliesen tauschen, ohne dass es später zu Undichtigkeiten kommt. Das war eine (billige) Ausrede. Je nachdem...der BT könnte auch mit *hinnehmbarer Mangel* und *keine optische Beeinträchtigung* argumentieren.
Vermutlich gibt es auch die verwendeten Fliesen noch, das würde ich so oder so zeitnah beim Bauträger anfragen.
Ich würde nicht nur 2 oder 4 davon haben wollen, jedenfalls mit der identischen Chargennummer. Der Fliesenleger des BT kennt/hat die hoffentlich noch.
Wenn du den angebotenen 100,- etwas entgegensetzen willst: Rechne aus, wie oft ihr während euer Wohndauer in dieser Dusche stehen werdet und euch jedes mal über diese Stellen ärgern werdet. 1x ärgern wäre schon pro Person 1,- wert. Bei Frauen vermutlich 5,-, und was sagt man Gästen, die die neue ETW bewundern wollen?...
Zitatwie bestimme ich eine Wertminderung am Besten bei Mängel in einem Neubau? :
Durch ein Selbständiges Beweisverfahren, denn nur das ist rechtsscher.
Womit man dann bei dem Punkt wäre
ZitatWahrscheinlich würde jeder Versuch, eine Wertminderung realistisch zu ermitteln, zu höheren Kosten führen als die Wertminderung es wert ist. :
ZitatDu kannst die Beseitigung des Schadens fordern. :
Ja, fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
Das Problem ist, einerseits hat die Rechtsprechung die Rechte bei Bagatellschäden eingeschränkt hat, andererseits bei echten Sachmängeln die Kosten der Beseitigung nicht gedeckelt sind.
Es wird hier also auf eine Abgrenzung zwischen Bagatellschaden und Sachmangel hinauslaufen.
Korrekt, gar kein Problem.ZitatGar kein Problem? :
Indem man in diesem Bereich eine neue Abdichtung aufbringt. Es ist überhaupt kein Problem diese neue Abdichtung (meist in flüssiger Form) mit der bestehenden Abdichtung dauerhaft zu verbinden.ZitatWie willst Du die neue Abdichtung nach Entfernung der beschädigten Fliesen fachgerecht an die bestehende Abdichtung anschließen? :
Unsinn. Es ist ein Neubau. Wenn man die gleiche Fugenmasse nutzt, dann wird es auch keine Fargabweichung geben. Sollte es dennoch eine Abweichung geben, dann wird diese so marginal sein, dass man diese, ohne Messgerät, nicht einmal wahrnehmen kann. DAs ist ein Märchen um den Eigentümer dazu zu bewegen alles so zu lassen wie es gerade ist.ZitatAuf das Thema der möglicherweise leicht abweichenden Fugenfarbe wurde ja schon hingewiesen. :
Bohrlöcher dauerhaft sicher abzudichten ist schwieriger als eine Fläche neu zu versiegeln. Beides geht aber ohne Probleme, man muss nur wissen wie und die Arbeit richtig ausführen.
ZitatGar kein Problem? :
In der Dusche im hochbelasteten Spritzbereich. Vermutlich noch auf Gipskarton.
In einem Neubau werden normalerweise keine Gipskartonplatten verwendet. Diese werden üblicherweise im Trockenbau oder Altbau eingesetzt. Aber selbst wenn, Fliesen können immer abgedichtet werden, wenn es fachgerecht gemacht wird.
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