Wie definiert sich ein "Beitragsbescheid"

21. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
neusserfreddy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie definiert sich ein "Beitragsbescheid"

Hallo liebes Forum,

ich habe ein paar Fragen und hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Erhält man, nachdem man einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück mit der Gemeinde abgeschlossen hat und dort eine Pauschale für die Straßenerschließung geregelt ist, nochmal einen Beitragsbescheid über diese Kosten darüber?

Kann der notarielle Kaufvertrag selber als Beitragsbescheid aufgefasst werden?

Wie ist ein "Beitragsbescheid" definiert?


Ich freue mich auf Eure Beiträge - Euer Freddy!



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Erhält man, nachdem man einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück mit der Gemeinde abgeschlossen hat und dort eine Pauschale für die Straßenerschließung geregelt ist, nochmal einen Beitragsbescheid über diese Kosten darüber?

Das kommt darauf an, was genau im KV vereinbart wurde.
Zitat:
Kann der notarielle Kaufvertrag selber als Beitragsbescheid aufgefasst werden?

Nein.
Zitat:
Wie ist ein "Beitragsbescheid" definiert?

https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid

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#2
 Von 
neusserfreddy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Das kommt darauf an, was genau im KV vereinbart wurde.


Im Gründstückskaufvertrag ist geregelt, dass mit dem Kaufpreis die Straßenerschließungskosten i.H.v. 36.980€ enthalten und abgegolten sind.

Würde dann noch ein "Beitragsbescheid" darüber kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Würde dann noch ein "Beitragsbescheid" darüber kommen?


Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Das kommt darauf an, was genau im KV vereinbart wurde.

Nö, der ist irrelevant.
Relevant ist dafür nur, was sich in der Rechtsgrundlage der jeweiligen Gemeinde zu dem Thema findet.



Zitat (von neusserfreddy):
Im Gründstückskaufvertrag ist geregelt, dass mit dem Kaufpreis die Straßenerschließungskosten i.H.v. 36.980€ enthalten und abgegolten sind.

Das dürfte dann dazu führen, das bei späteren Bescheiden geprüft werden müsste, ob ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Relevant ist dafür nur, was sich in der Rechtsgrundlage der jeweiligen Gemeinde zu dem Thema findet.


Ich war jetzt davon ausgegangen, dass die Gemeinde der Verkäufer ist. Dann ist es sehr wohl relevant und auch verbindlich, was im Kaufvertrag vereinbart wurde.

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