Hallo liebes Forum,
ich habe ein paar Fragen und hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Erhält man, nachdem man einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück mit der Gemeinde abgeschlossen hat und dort eine Pauschale für die Straßenerschließung geregelt ist, nochmal einen Beitragsbescheid über diese Kosten darüber?
Kann der notarielle Kaufvertrag selber als Beitragsbescheid aufgefasst werden?
Wie ist ein "Beitragsbescheid" definiert?
Ich freue mich auf Eure Beiträge - Euer Freddy!
Wie definiert sich ein "Beitragsbescheid"
21. November 2019
Thema abonnieren
Frage vom 21. November 2019 | 19:42
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie definiert sich ein "Beitragsbescheid"
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. November 2019 | 19:56
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Erhält man, nachdem man einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück mit der Gemeinde abgeschlossen hat und dort eine Pauschale für die Straßenerschließung geregelt ist, nochmal einen Beitragsbescheid über diese Kosten darüber?
Das kommt darauf an, was genau im KV vereinbart wurde.
Zitat:Kann der notarielle Kaufvertrag selber als Beitragsbescheid aufgefasst werden?
Nein.
Zitat:Wie ist ein "Beitragsbescheid" definiert?
https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid
#2
Antwort vom 21. November 2019 | 20:07
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas kommt darauf an, was genau im KV vereinbart wurde. :
Im Gründstückskaufvertrag ist geregelt, dass mit dem Kaufpreis die Straßenerschließungskosten i.H.v. 36.980€ enthalten und abgegolten sind.
Würde dann noch ein "Beitragsbescheid" darüber kommen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "WEG, Wohnungseigentum, Immobilien" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. November 2019 | 00:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Zitat:Würde dann noch ein "Beitragsbescheid" darüber kommen?
Nein.
#4
Antwort vom 22. November 2019 | 01:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatDas kommt darauf an, was genau im KV vereinbart wurde. :
Nö, der ist irrelevant.
Relevant ist dafür nur, was sich in der Rechtsgrundlage der jeweiligen Gemeinde zu dem Thema findet.
ZitatIm Gründstückskaufvertrag ist geregelt, dass mit dem Kaufpreis die Straßenerschließungskosten i.H.v. 36.980€ enthalten und abgegolten sind. :
Das dürfte dann dazu führen, das bei späteren Bescheiden geprüft werden müsste, ob ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.
#5
Antwort vom 22. November 2019 | 16:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
ZitatRelevant ist dafür nur, was sich in der Rechtsgrundlage der jeweiligen Gemeinde zu dem Thema findet. :
Ich war jetzt davon ausgegangen, dass die Gemeinde der Verkäufer ist. Dann ist es sehr wohl relevant und auch verbindlich, was im Kaufvertrag vereinbart wurde.
Und jetzt?
Schon
266.642
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten