Wie erfährt man den Besitzer/Eigentümer?

16. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mattes72
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie erfährt man den Besitzer/Eigentümer?

Hallo.

Mein Anliegen ist glaube ich ganz simpel zu verstehen..

Also ich bin viel unterwegs und stoße da des öfteren auf "Lost Places"....

Teilweise ganze Wohnhäuser die noch "gut in Schuss sind".... Natürlich nicht bewohnbar.... Aber man findet schonmal die ein oder andere verlassene Immobilie die Augenscheinlich schon Jahre oder Jahrzehnte frei steht....

Irgendwem müssen diese ja gehören...

Zu manchen Immobilien würde ich gerne mehr erfahren....

Wie bekommt man den Besitzer/Eigentümer raus?

Jeder sagt mir Grundbuchamt.... Aber kann ich da nun einfach hingehen und schauen wem das gehört? Bekomme Name und Adresse und kann dann da einfach mal klingeln?

Das kann ich mir nur schwer vorstellen... das dass so einfach wäre....

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Jeder sagt mir Grundbuchamt.... Aber kann ich da nun einfach hingehen und schauen wem das gehört?

Nein, das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Einsicht erhält nur, wer ein "berechtigtes Interesse" darlegt - den Wunsch, einfach mal so den Eigentümer zu erfahren, gehört nicht dazu.

https://dejure.org/gesetze/GBO/12.html


Zitat:
Wie bekommt man den Besitzer/Eigentümer raus?

Nachbarn?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mattes72
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich meine sowas:

https://www.youtube.com/watch?v=eUyiH0fusRw

Da sind keine Nachbarn.. und die Häuse da 1km weiter... die werden wohl selber kA haben... Also wie können man herausfinden wem das gehört?

Randalieren? Warten bis die Polizei Anzeige wegen Hausfriedensbruch aufnimmt? Weil spätestens dann weis ich ja den Besitzer.. Aber das wäre Absurd...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Mattes72):
Also ich meine
Warum willste denn das wissen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mattes72
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

nunja, also dieser "Adventure Buddy" hat des öfteren Video mit der Polizei weil da nun einmal jemand die Polizei ruft... Es ist ja nun einmal auf Hausfriedensbruch....

Aber es kann sich ja durchaus um ein geerbet Gebäude handeln worauf die Erben einfach keine Lust haben und es verfallen lassen.

Vll kann man ja zu den Eigentümern gehen und das ganze (Hauptsächlich natürlich das Grundstück) günstig abkaufen....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Wenn der Eigentümer Verkaufsabsichten hat, wird er diese auf geeignete Weise auf seinem Grundstück oder an dem Gebäude kundtun.

Fehlen diese Informationen, scheint der Eigentümer kein Interesse an einer Kontaktaufnahme mit Kaufinteressenten zu haben.

Dann ist es nicht immer einfach die Eigentümer zu ermitteln, aber mit kreativer Vorgehensweise sollte es doch fast immer möglich sein. Zur Not mal eine Detektei befragen.

Berry

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119961 Beiträge, 39808x hilfreich)

Zitat (von Mattes72):
Aber kann ich da nun einfach hingehen und schauen wem das gehört?

Nö. Aber man kann einen Antrag stellen und das / die "berechtigte Interesse(n)" dann detailliert darlegen.

Ob da das "künstlerische Interesse" ausreichend ist, würde ich bezweifeln - auch wenn das vom Grundgesetz geschützt ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Mattes72):
Vll kann man ja zu den Eigentümern gehen und das ganze (Hauptsächlich natürlich das Grundstück) günstig abkaufen....
Dann hätte man ein berechtigtes Interesse..., die Eigentümer zu erfragen... usw usf.

So was wie in dem Video ist ein Hausgrundstück. Also ein Grundstück mit Haus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Dann hätte man ein berechtigtes Interesse..., die Eigentümer zu erfragen... usw usf.

Kaufinteresse gilt nicht als "berechtigtes Interesse".

2x Hilfreiche Antwort

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