Wie kann ich das Grundstück bezahlen?

31. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sina172
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie kann ich das Grundstück bezahlen?

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe ein Grundstück erworben, ich war bereits beim Notar und habe den Kaufvertrag dazu geschlossen. Die Finanzierung steht.
Nächste Woche habe ich den Termin, wo die Grundschuld eingetragen wird. Ziemlich zeitnah soll auch die Zahlungsaufforderung kommen.

Nun habe ich die Info von der Bank: Sie zahlen erst, wenn sie eine Notarbestätigung oder Rangattest haben. Von meiner Notarin habe ich die Info, dass erst eine Notarbestätigung erstellt werden kann wenn die Grundschuld beim Amtsgericht zur Eintragung eingereicht wurde, was aber erst auf Eigentumsumschreibung auf mich erfolgt.
Die Eigentumsumschreibung auf mich kann aber erst nach Zahlung des Kaufpreises beim Grundbuchamt beantragt werden.

Ich bin jetzt total verwirrt und stehe auf dem Schlauch. Wie soll ich den Kaufpreis zahlen?

-- Editiert von Moderator topic am 31.10.2021 18:26

-- Thema wurde verschoben am 31.10.2021 18:26




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41178 Beiträge, 6641x hilfreich)

Auf jeden Fall nicht über Baurecht.

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1648 Beiträge, 997x hilfreich)

Die Auskunft der Notarin wundert mich. Üblicherweise wird im Kaufvertrag eine Belastungsvollmacht des Verkäufers mitbeurkundet. Damit kann die Grundschuld schon vor Eigentumsumschreibung eingetragen werden. Oder erfolgt die Kaufpreiszahlung über Notaranderkonto?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8638 Beiträge, 4687x hilfreich)

Zitat (von Sina172):
Nächste Woche habe ich den Termin, wo die Grundschuld eingetragen wird. Ziemlich zeitnah soll auch die Zahlungsaufforderung kommen.

Weshalb wird die Grundschuldbestellung so spät beurkundet? Die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung der Notarin kommt, wenn alle Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dann musst du zahlen, sonst bist zu in Verzug.
Zitat:
Von meiner Notarin habe ich die Info, dass erst eine Notarbestätigung erstellt werden kann wenn die Grundschuld beim Amtsgericht zur Eintragung eingereicht wurde, was aber erst auf Eigentumsumschreibung auf mich erfolgt.

Wie kommst du darauf, dass die Grundschuld erst nach der Eigentumsumschreibung erfolgt?
Zitat:
Wie soll ich den Kaufpreis zahlen?

Die Bank zahlt den Kaufpreis , wenn die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, oder die Notarin eine Notarbescheinigung erteilt hat.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8638 Beiträge, 4687x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Die Auskunft der Notarin wundert mich.

M.E. ist die Aussage der Notarin korrekt.
Zitat (von Sina172):
Von meiner Notarin habe ich die Info, dass erst eine Notarbestätigung erstellt werden kann wenn die Grundschuld beim Amtsgericht zur Eintragung eingereicht wurde

Dass die Eintragung erst mit der Eigentumsumschreibung erfolgen kann, sehe ich als Annahme des TE.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1648 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von Sina172):
on meiner Notarin habe ich die Info, dass erst eine Notarbestätigung erstellt werden kann wenn die Grundschuld beim Amtsgericht zur Eintragung eingereicht wurde

Der Teil der Auskunft ist jarichtig, was mich wunderte, war dieser Teil

Zitat (von Sina172):
was aber erst auf Eigentumsumschreibung auf mich erfolgt.

Da beides in einem Satz hinter "Auskunft der Notarin" steht, bin ich davon ausgegangen, auch dieser Teil wäre von der Notarin gekommen.

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