Guten Tag,
Zur Zeit werden € X,xx pro m² Wohnfläche Instanghaltungsrücklage abgeführt. Der neue Wirtschaftsplan geht von einer Senkung von 1 € pro m² aus.
Hier meine Frage dazu: Reicht es nun, nur den Wirtschaftsplan zu beschließen, oder müßte nicht erst mal ein Beschluss zur Senkung der Rücklage gefasst werden? Verwalter meint, es genügt ein mündlicher Hinweis zum Wirtschaftsplan über die Änderung der Rücklagenzuführung.
Bin da anderer Meinung, aber kann mich ja irren:-)
Danke
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Wirtschaftsplan - Senkung der Rücklage
16. Mai 2011
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Frage vom 16. Mai 2011 | 14:17
Von
Status: Schüler (186 Beiträge, 126x hilfreich)
Wirtschaftsplan - Senkung der Rücklage
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#1
Antwort vom 16. Mai 2011 | 17:21
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 2396x hilfreich)
ist die höhe der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage im WP ausgewiesen, kann sie auch gemeinsam mit dem WP beschlossen werden. Ein separater Beschluss ist nicht zwingend erforderlich.
Warum ich dies in meiner Praxis dennoch separat beschließen lasse: ich möchte die Beschlussfassung des WP nicht an der Höhe der Rücklagenzuführung scheitern lassen, denn oftmals gibt es unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse. Das ist allerdings nur eine Frage des Umgangs im Versammlungsablauf.
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"lg.
R.M. "
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