Wirtschaftsplan - Senkung der Rücklage

16. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)
Wirtschaftsplan - Senkung der Rücklage

Guten Tag,

Zur Zeit werden € X,xx pro m² Wohnfläche Instanghaltungsrücklage abgeführt. Der neue Wirtschaftsplan geht von einer Senkung von 1 € pro m² aus.
Hier meine Frage dazu: Reicht es nun, nur den Wirtschaftsplan zu beschließen, oder müßte nicht erst mal ein Beschluss zur Senkung der Rücklage gefasst werden? Verwalter meint, es genügt ein mündlicher Hinweis zum Wirtschaftsplan über die Änderung der Rücklagenzuführung.
Bin da anderer Meinung, aber kann mich ja irren:-)

Danke



-----------------
""

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

ist die höhe der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage im WP ausgewiesen, kann sie auch gemeinsam mit dem WP beschlossen werden. Ein separater Beschluss ist nicht zwingend erforderlich.

Warum ich dies in meiner Praxis dennoch separat beschließen lasse: ich möchte die Beschlussfassung des WP nicht an der Höhe der Rücklagenzuführung scheitern lassen, denn oftmals gibt es unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse. Das ist allerdings nur eine Frage des Umgangs im Versammlungsablauf.

-----------------
"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.251 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen