Hallo,
wenn der Wirtschaftsplan lediglich die geplanten Ausgaben enthält, aber nicht die geplanten Einnahmen, wäre das ein Anfechtungsgrund?
Wirtschaftsplan enthält nur Ausgaben, keine Einnahmen?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ja
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
käme drauf an, wie der genau aufgestellt ist. Wenn im Wirtschaftsplan gleichzeitig die Verteilung auf die entsprechenden Einheiten steht, also Höhe des Hausgeldes und Höhe der Rücklage pro Einheit pro Monat, dann ergibt sich daraus ja automatisch die zu erwartenden Einnahmen. Wenn Summe X als angenommen Gesamtausgabe darsteht, dann aufgeteilt nach entsprechenden Schlüsseln und Einheit PP dann X-Betrag pro Monat zahlen muss x 12 Monate = zu erwartende Einnahmen. Dann sind die zu erwartenden Einnahmen genauso hoch wie die zu erwartenden Ausgaben. oder habe ich bei deiner frage was falsch verstanden?
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Es müssen auch die Geamtausgaben und Gesamteinnahmen drinstehen.
Eine Einahme wäre z.B. auch der Ertrag eines von der Gemeinschaft vermieteten Stellplatzes.
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
bei den Einnahmen meine ich z. B. die Erträge aus Zinseinnahmen und Einnahmen aus Münz-Waschautomaten und Münz-Wäschetrocknern.
Und außerem, müssten diese Einnahmen nicht auch in der Jahresabrechnung aufgeführt werden?
Sicher müssen diese Einnahmen
a) als Schätzung im WP stehen
und
b) dann als tatsächlich eingenommen in der Abrechnung aufgeführt werden - diese Einnahmen werden ja auf alle Eigt. verteilt.
Wenn das nicht in Beidem drinsteht ist auch beides unvollständig und wird auf Anfechtung hin auch aufgehoben werden, also der entsprechende Genehmigungsbeschluss
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
@Thorsten:
ich wäre mir da nicht so sicher: wenn die Zins- und Waschmarken-Einnahmen auf Grund ihrer Höhe ohnen nennenswerten Einfluss auf das Hausgeld sind, müssen Sie im WP nicht zwingend geschätzt und aufgeführt werden. Anders sieht es aus, wenn die Gemeinschaft Einnahmen aus Vermietung hat.
Dass die Einnahmen in die Abrechnung fliesen, sollte aber selbstverständlich sein. Bei den Waschmarken kann dies aber durchaus gleichzeitig mit den Kosten für die Waschautomaten "verrechnet" werden. Hauptsache es ist buchhalterisch erfasst.
Naja, nach §28 1,1 hat der WP die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten............
Dazu gehören auch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und halt auch aus "Verkauf" von Waschmaschinenmarken.
Ich stimme Dir zwar zu, dass eine Verrechnung sicher machbar ist, also in der Buchhaltungssoftware, aber ich persönlich würde darauf bestehen, dass die Einnahmen und die Ausgaben getrennt aufgeführt werden. Wie soll ich sonst sehen können was da genau passiert ?
Ich hab hier auch ein OLG Urteil in dem wegen ein paar Euro nicht aufgeführter Zinseinnahmen ein WP Beschluss für ungültig erklärt wurde.
Auserdem bin ich ein gebranntes Kind, bei uns wurde jahrelang vom WEG Konto Strom bezahlt, an diesen Kosten hätten sich auch Grunddienstbarkeitsberechtigte beteiligen müssen. Deren Anteil hätte zwingend als Ausgabe in der Abrechnung und im WP stehen müssen, dito als, auch geplante, Einnahme die Zahlung nach Rechnungsstellung.
Es stand natürlich nirgens etwas darüber, also keine Kontrolle über die Höhe deren Anteils und auch keine Kontrolle ob überhaupt etwas bezahlt wurde.
Nachdem wir jetzt neue Abrechnungen für 07 + 08 vorliegen haben, und ich Druck gemacht habe, stehen die Positionen drin. So halte ich es für richtig.
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