Hallöchen!
Wir hatten mit unseren letzten beiden Hausverwaltungen sehr viel Pech und haben jetzt seit April 2017 eine neue Verwaltung.
Jetzt haben wir die vorläufige Nebenkostenabrechnung für 2016 bekommen und können die so nicht frei geben.
Wir haben Anfang 2017 unser Dach saniert, ohne das wir da einen Verwalter hatten. Einen Beschluss gab es darüber, aber der alte Verwalter hat keinen Wirtschaftsplan erstellt. Das Dach ist also gemacht worden wir haben noch eine Sondereinlage erbracht, alle Kosten waren über das Hausgeldkonto gedeckt und es war auch noch ein ausreichender Grundstock da.
Jetzt akzeptiert die neue Hausverwaltung das nicht, da kein Wirtschaftsplan da ist und will das wir die Sanierungskosten über die Nebenkosten nachzahlen.
Kann ja sein, das das nicht rechtens war, aber wenn wir einstimmig als Eigentümer sagen das wir das so wollen muss die Verwaltung das doch so hinnehmen. Bin da gerade echt genervt.
Außerdem wird uns jetzt gesagt, das es nicht korrekt wäre die Rücklagenbildung und das Hausgeld auf ein Konto zu zahlen. Wir sind nur 3 Parteien, da machen wir doch nicht ein zweites Konto auf, das kostet doch.
Daher akzeptiert die Hausverwaltung jetzt unsere Rücklagen nicht und will sie zurück zahlen.
Komplizierter geht es nicht.
Würde am liebsten die Verwaltung wechseln, aber es ist sehr schwierig für ein 3- Familienhaus überhaupt einen Verwalter zu finden.
Lg Su
Wirtschaftsplan fehlt
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ohne jetzt auf jeden einzelnen Punkt eingehen zu wollen, aber:
- Die Hausgeldabrechnung 2016 hat nichts mit Dingen zu tun die in 2017 gemacht/bezahlt wurden.
- Um eine Hausgeldabrechnung zu erstellen braucht es nicht unbedingt einen Wirtschaftsplan für dass betreffende Jahr, denn sicherlich gab es in den Jahren davor einen solchen aus dem die Zuführung zur Rücklage ersichtlich ist (oder eben einen Beschluss vom xyz). Alles andere was gezahlt wurde ist eben Vorauszahlung für div. Kosten.
- Wenn ihr eine Sonderumlage zur Dachsanierung erbracht habt, die neue HV dies aber nicht akzeptieren will - dann solltet ihr mal mit eurer HV darüber reden ob ihnen klar ist welche "Macht" sie haben? Nämlich keine.
Die HV hat Beschlüsse der WEG, sofern diese zulässig sind, umzusetzen nicht aber der WEG "VORSCHRIFTEN" zu machen.
- Ob für die Rücklagen ein zweites Konto unabdingbar ist lasse ich offen, die Meinungen gehen hier weit auseinander. Angesichts der momentanen Zinsen halte ich es aber für wirklich entbehrlich.
Der neuen Hausverwalter will einfach nur zusätzliches Geld um den Schrott des Vorhängers in eine normae Buchführung umzubauen. Wenn der neue nicht will, dann entlasst ihn aus dem Vertrag.
Es steht im nicht zu irgendwas zurückzuzahlen wenn es einen Beschluss gab das einzuzahlen.
Danach könnt ihr machen was ihr wollt, wenn alle einverstanden sind.
Dann macht ihr eine richtige Endabrechnung und weiter gehts.
Hausverwalter die 3 Wohnungen übernehmen sind die Pfeifen die nicht anders bekommen :-) Denn 3 Wohnungen lohnt nicht den Aufwand
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ZitatDer neuen Hausverwalter will einfach nur zusätzliches Geld um den Schrott des Vorhängers in eine normae Buchführung umzubauen. :
Wo schreibt der TS etwas darüber das die neue HV extra Gebühren für .... fordert?
ZitatWenn der neue nicht will, dann entlasst ihn aus dem Vertrag. :
1. Kann die WEG die HV nicht aus dem Vertrag entlassen sondern lediglich per Mehrheitsbeschluss abberufen.
2. Ist der Vertrag nicht an die Organstellung gebunden führt eine Abberufung nicht zum Ende des Vertrages. D.h. das die Verwaltergebühr weiterhin gezahlt werden muss bis der Vertrag ausläuft bzw. entsprechend der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden kann.
Danke für die Antworten. Im Prinzip wurde meine Meinung zur Sachlage bestätigt.
Wir würden lieber heute als morgen eine neue Hausverwaltung unter Vertrag nehmen.
Leider finden wir aber keine. Ich werde mich trotz allem aber noch einmal auf die Suche begeben.
Lg Su
Zitat:Jetzt haben wir die vorläufige Nebenkostenabrechnung für 2016 bekommen und können die so nicht frei geben.
Wir haben Anfang 2017 unser Dach saniert, ohne das wir da einen Verwalter hatten. Einen Beschluss gab es darüber, aber der alte Verwalter hat keinen Wirtschaftsplan erstellt. Das Dach ist also gemacht worden wir haben noch eine Sondereinlage erbracht, alle Kosten waren über das Hausgeldkonto gedeckt und es war auch noch ein ausreichender Grundstock da.
Was sagt der Beschluss zur Umsetzung und zur Finanzierung der Dachsanierung aus?
Wurde die Sonderumlage beschlossen?
Wurde überhaupt jemals ein Wirtschaftsplan beschlossen, wann zuletzt? Hat dieser Beschluss eine Fortgeltungsklausel?
Ach ja, und gleichzeitig die eingezahlten Rücklagen und vielleicht auch noch die Sonderumlage zurückzahlen? Ziemlich konfuser Quatsch.Zitat:Jetzt akzeptiert die neue Hausverwaltung das nicht, da kein Wirtschaftsplan da ist und will das wir die Sanierungskosten über die Nebenkosten nachzahlen.
Aber streng rechtlich genommen: wenn Ihr z.B. eine zweckgebundene Sonderumlage beschlossen und in 2016 einbezahlt haben solltet, jedoch versäumt habt, diese Sonderumlage per Beschluss der Rücklage zuzuführen, dann sind streng genommen die in 2016 einbezahlten Gelder mit dem Abrechnungsergebnis 2016 (höhere Einnahmen als Ausgaben bis 31.12.2016) wieder auszubezahlen.
Nicht unbedingt. Nicht alles, was nicht rechtens beschlossen wurde muss die Verwaltung hinnehmen. Die Umsetzung von Beschlüssen, die zwingendem Recht widersprechen, nichtig sind oder zu strafbaren Handlungen führen, darf die Verwaltung verweigern. Das sehe ich hier aber nicht. Allerdings kann ich ohne den Wortlaut der relevanten Beschlüsse das nicht abschließend beurteilen, vermutlich wurde aber ungenau (nicht hinreichend bestimmt) oder unvollständig beschlossen.Zitat:Kann ja sein, das das nicht rechtens war, aber wenn wir einstimmig als Eigentümer sagen das wir das so wollen muss die Verwaltung das doch so hinnehmen. Bin da gerade echt genervt.
Das kann man m.E. mit nachzuholenden, konkretisierenden Beschlüssen, wie abzurechnen ist, noch heilen: z.B. dass die in 2016 nicht verbrauchte Sonderumlage der Rücklage zugeführt wird.
Zitat:Außerdem wird uns jetzt gesagt, das es nicht korrekt wäre die Rücklagenbildung und das Hausgeld auf ein Konto zu zahlen. Wir sind nur 3 Parteien, da machen wir doch nicht ein zweites Konto auf, das kostet doch.
Daher akzeptiert die Hausverwaltung jetzt unsere Rücklagen nicht und will sie zurück zahlen.
Also dem Gesetzestext (§§ 21 und 27 WEG ) nach:
- Zu einer ordnungsmäßigen ... Verwaltung gehört insbesondere ... die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung
- Der Verwalter ist ... berechtigt und verpflichtet ... eingenommene Gelder zu verwalten;
- Der Verwalter ist berechtigt ... im Rahmen der Verwaltung der eingenommenen Gelder ... Konten zu führen;
- Der Verwalter ist verpflichtet, eingenommene Gelder von seinem Vermögen gesondert zu halten.
Da steht nichts davon, dass der Verwalter verpflichtet ist, Konten zu führen (allerdings dürfte es ohne Kontenführung auf den Namen der WEG schwierig sein, die eingenommen Gelder vom Verwalter-Vermögen gesondert zu halten), schon gar nichts davon, für die Instandhaltungsrücklage ein separates Konto zu führen.
Es dürfte bei den aktuellen Guthabenzinsen von unter 1% sehr wohl auch ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, die Rücklagengelder auf dem Girokonto der WEG zu belassen. Der Verwalter sollte jedoch in der Lage sein, diese buchhalterisch getrennt auszuweisen.
Es gab 2016 einen Beschluss zur Dachsanierung. Das war noch beim alten Verwalter. Dieser hat sich dann nicht mehr gekümmert, war noch nicht mal mehr telefonisch erreichbar. Wir haben ihn dann Ende 2016 ordnungsgemäß gekündigt. Dann hatten wir Probleme an unsere Unterlagen zu kommen. Wieder war der alte Verwalter nicht erreichbar. In der Zeit wurde unser Dach immer undichter.
Die neue Verwaltung war noch nicht tätig, da keine Unterlagen da waren. Wir haben die Dachsanierung daraufhin selbst in die Hand genommen. Also Angebote eingeholt, Sonderumlage eingezahlt und das Dach ist dann Anfang 2017 saniert worden. Die neue Hausverwaltung hat dann im April 2017 ihre Arbeit aufgenommen.
Einen Wirtschaftsplan gab es daher nie. War halt der Situation geschuldet.
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