Dieses Jahr wurde bei der WEG ein generelles Verbot von jeglichem offenem Feuer auf Balkonen, Gärten und Dachterrassen beschlossen.
Es kommt natürlich jetzt sofort soweit, dass sogar diese Gartenfackeln mit Spiritus angemahnt werden und grillen mit Holzkohle ebenfalls hierdurch generell untersagt sein soll.
Ich suche deshalb nach einer juristischen Definition von offenem Feuer. Jeder hat da ja so eine andere Auslegung.
Sollte es aber wirklich so sein, dass offenes Feuer jegliches Form von sichtbarer Flamme ist, dann würde das ja dem widersprechen, dass man z.B. ein paar Mal im Jahr mit Holzkohle grillen darf.
Kann hier jemand eine Quelle nennen?
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Wo finde ich eine Definition von offenem Feuer?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
moin,
mal vorab, im garten darfste grillen und fackeln aufstellen so wie du lustig bis, aber unter berücksichtigung der sicherheit und geruchsbelästigung der nachbarn. im garten kann dir das nicht verboten werden. auf balkonen und terrassen schon.
zum thema offenes feuer:
http://www.lra-bgl.de/formulare/ehrichs.merkblattoffenesfeuer.pdf
check das bei deiner gemeine oder landratsamt.
google brachte den link innerhalb von 2 minuten zu tage
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Im ewigen Gedenken."
Also ich habe lange bei google gesucht, aber nichts dergleichen gefunden. Danke nochmal.
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Hmmm,
also nicht einmal ein streichholz oder Feuerzeug ist erstmal ohne Genehmigung in Waldrand Nähe erlaubt?
Dies wissen wohl nicht einmal alle Polizisten?
Grillten schon am Waldrand, dann kam Polizei vorbei
Sie sagten, offenes Feuer ist verboten, aber dies sei ja "nur" ein grill, also ok.
Jahre später andere Stelle grillten wir im Wald, auch da kam Polizei und beanstanbdete gar nichts
Und wie oft sehe ich Leute im Wald rauchen?
War also eigentlich zumindestzesn laut Aussage Landratsamt Berchtesgadener Land verboten?
Oder kann dies wieder von Landratsamt zu Landratsamt verschieden sein?
Sonst wären ja auch die Radioaufforderungen in trockenen Sommertagen, daß im Wald nicht geraucht werden soll nicht notwendig, da ja eh verboten?
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quote:
Dies wissen wohl nicht einmal alle Polizisten?
Das juristische Wissen von Polizisten ist durchaus beschränkt ...
Desweiteren gibt es auch Stellen an denen grillen erlaubt ist.
quote:
Sonst wären ja auch die Radioaufforderungen in trockenen Sommertagen, daß im Wald nicht geraucht werden soll nicht notwendig, da ja eh verboten?
Doch die sind notwendig, da es offenbar Sitte geworden ist, das sich immer mehr Leute schlicht nicht um Gesetze und Verordnungen kümmern und der Umgang mit fremdem Eigentum mehr und mehr nachlässig wird.
Rein juristisch wären sie nicht notwendig, da Gesetze und Verordnungen auch dann gelten, wenn der Betreffende behauptet sie nicht kennen zu wollen.
Im übrigen frage ich mich, warum man einen 2 Jahre alte 'Beitrags-Leiche' ausgräbt um Fragen zu stellen die mit dem Thema des Beitrages nichts zu tun haben.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Die Polizisten sagten extra noch, daß offenes Feuer verboten sei, dies aber ja "nur" ein Grill sei.
An dieser Stelle - Landschaftschutzgebiet- gibt es keinbe extra Genehmigung.
Zweite Stelle, war in einem engen Waldweg, auch ohne ausgewiesene Feuerstellen.
Dann sollte lieber die Bevölkerung im allgemeinen aufgeklärt werden, daß grundsätzlich ein Verbot ist und nicht durch temporäre Ansagen anderseits zu fördern, daß zu anderen Zeiten verbotswiedrig offenes Feuer gemacht wird.
Kam auf diese Seite, weil ich die Definition von offenem FGeuer suchte und dies in Google eingegeben hatte
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