Wohin mit der Sonderumlage

8. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
sofiehatfragen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohin mit der Sonderumlage

Hallo liebe Leute,
wer weiß, auf welches Konto Sonderumlagen üblicherweise überwiesen werden - auf das WEG-Konto oder aufs Instandhaltungskonto?
Die HV möchte es nämlich auf WEG-Konto überwiesen haben und einige Eigentümer sagen aber, es ist nicht recht und bitten die HV die Instandhaltungskontonummer mitzuteilen, was die HV aber nicht tun will.
Es geht auch um eine ziemlich happige Summe, bin jetzt verunsichert, ob überweisen wie die HV will oder abwarten?
Ob andere schon überwiesen haben, weiß ich auch nicht, es redet keiner...
Ist das überhaupt wichtig, kennt sich jemand aus damit?
Dankeschön!
Sofie

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
wer weiß, auf welches Konto Sonderumlagen üblicherweise überwiesen werden - auf das WEG-Konto oder aufs Instandhaltungskonto?


Auf das WEG-Konto

Zitat:
und einige Eigentümer sagen aber, es ist nicht recht und bitten die HV die Instandhaltungskontonummer mitzuteilen,


Gibt es überhaupt ein Bankkonto speziell für die Instandhaltungsrücklage? Bei vielen Hausverwaltungen handelt es sich bei der Instandhaltungsrücklage nur um ein Konto in der eigenen Buchhaltung, auf das man gar kein Geld überweisen kann.

Zitat:
Ist das überhaupt wichtig, kennt sich jemand aus damit?


Alle Zahlungen laufen über das WEG-Konto. Wenn die Eigentümergemeinschaft das anders haben möchte, dann muss sie auf der Versammlung einen entsprechenden Beschluss fassen, aber auch die dadurch entstehenden Zusatzkosten tragen.

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Es geht auch um eine ziemlich happige Summe, bin jetzt verunsichert,

Also wenn du auf das Konto 123456/7 überweist, bist du beunruhigt, bei der Kontonummer 123456/8 wärst du beruhigt ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sofiehatfragen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh, danke für die ausführliche Antwort.

Ja natürlich gibt es Festgeld-Konto für die Instandhaltungsrücklagen

Lg

-- Editiert von sofiehatfragen am 09.01.2018 09:44

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Geldanlage (hier Festgeldkonto) und Instandhaltungsrücklage sind nicht identisch.

Die Instandhaltungsrücklage wird rein buchhalterisch als Vermögen der WEG geführt und vom Verwalter verwaltet.
Die Rücklage soll gewinnbringend angelegt werden. "Gewinnbringend" wird aber von zwei Faktoren begrenzt: mündelsicher und verfügbar (risikoreiche Anlagen [z.B. Aktien] und langfristige Anlagen [z.B. Bausparverträge] entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung! Um Zinsen zu erwirtschaften, werden daher i.d.R. die Rücklagen auf ein separates Geldanlagenkonto überwiesen.

Das Soll ist daher kein Muss! Rücklagengelder dürfen auch auf dem Girokonto verbleiben. Insbesondere dann, wenn offensichtlich größere Ausgaben geplant oder bereits in Ausführung sind und das Geld kurzfristig verfügbar sein muss. Und beim derzeitigen Zinsniveau mündelsicherer Geldanlagen im Bereich von 0,0x% macht der Zinsgewinn auch keinen Unterschied mehr.

Also klar: Eure HV hat recht, wenn sie die Zahlung auf das normale WEG-Konto verlangt. Die Eigentümer anderer Meinung demzufolge irren sich.

Signatur:

lg.
R.M.

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