Wohnanlage teilen

6. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)
Wohnanlage teilen

Warum werden Wohnanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz geteilt und nicht einfach ideell?

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6 Antworten
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#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Das WEG beinhaltet die Aufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Bei einer ideellen Teilung der Wohnanlage gibt es für die Wohnung kein Sondereigentum.

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#2
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Da habe ich meine Frage schlecht formuliert. Es geht mir darum, dass doch dieses Sondereigentum eigentlich eine schlechte Regelung ist. Denn das Sondereigentum passt sich nicht dem Wohnraumbedarf an. Für die junge Familie ist es zu klein und für die Rentner ggf. zu groß. Bei einer ideellen Teilung würde man entsprechend eine andere Wohnung in der Anlage nutzen, natürlich mit einem finanziellen Ausgleich.

Signatur:

Gruß Investmentclub

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#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Da habe ich meine Frage schlecht formuliert. Es geht mir darum, dass doch dieses Sondereigentum eigentlich eine schlechte Regelung ist. Denn das Sondereigentum passt sich nicht dem Wohnraumbedarf an. Für die junge Familie ist es zu klein und für die Rentner ggf. zu groß. Bei einer ideellen Teilung würde man entsprechend eine andere Wohnung in der Anlage nutzen, natürlich mit einem finanziellen Ausgleich.

Und wer bestimmt dann "wer - wann - in welcher Wohnung - zu welchem finanziellen Ausgleich" wohnen darf/muss/soll?

Wenn jemand mit seiner Wohnsituation unzufrieden ist steht es ihm frei seine Wohnung zu verkaufen/zu vermieten und sich eine andere Wohnung zu kaufen/mieten. Wo bitte ist das Problem?

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#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Zitat:
Es geht mir darum, dass doch dieses Sondereigentum eigentlich eine schlechte Regelung ist. Denn das Sondereigentum passt sich nicht dem Wohnraumbedarf an. Für die junge Familie ist es zu klein und für die Rentner ggf. zu groß. Bei einer ideellen Teilung würde man entsprechend eine andere Wohnung in der Anlage nutzen, natürlich mit einem finanziellen Ausgleich.


Das ist ein anderes Modell, muss man die Leute für finden, die gemeinsam so etwas machen wollen.
Bei uns im Ort ist ein Mehrgenerationenhaus genossenschaftlich organisiert. Da kann man sich finanziell an der Genossenschaft beteiligen und die Wohnung wird quasi gemietet.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Es spricht rechtlich nichts dagegen, es so zu machen.

Nur das es überwiegend nicht so gemacht wird, zeigt praktisch, dass es offensichtlich wesentlich mehr Nachteile als Vorteile gibt.

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
mehr Nachteile als Vorteile


Das dürfte schon damit anfangen, dass bei nur einem Grundbuchblatt auch nur ein Grundschuldeintrag an erster Rangstelle stehen kann > praktisch müssten also damit eher alle ihren Anteil vollständig aus Eigenkapital bezahlen können, was den Kreis der Interessenten recht überschaubar halten dürfte

Uihjee und dann der laufende finanzielle Ausgleich für Mehr- oder Mindernutzungen (bezogen auf den gekauften Anteil) und die dann erforderlichen Ermittlungen um den jeweiligen etwaigen steuerlichen Überschuss korrekt versteuern zu können! Ne, daran mag ich überhaupt nicht weiter denken - wer sich damit befassen will:
http://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/vermietung-ofd-aeussert-sich-zur-besteuerung-von-grundstuecksgemeinschaften-f71366

Und alle paar Jahre findet dann wohl eine große Tombola statt, aus der sich ergibt wer nun zukünftig welche Wohnung genau nutzen darf? Die Tumulte dürften vorprogrammiert sein, wenn einer gar nicht wechseln will oder wenn einer nicht die gewünschte Wechselwohnung bekommt ... :devil:

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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