Wohneigentum an Eltern verschenken?

23. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
donny0606
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohneigentum an Eltern verschenken?

Ich habe vor 3 Jahren ein Grundstück mit 3 Wohneinheiten und 1 Gewerbeeinheit erworben.
Im Prinzip wurde die Immobilie als Familie erworben, jedoch ging es zu diesem Zeitpunkt nur, wenn ich die Immobilie alleine kaufe.
Jetzt ist läuft die Finanzierung nur auf mich, als Eigentümer bin nur ich eingetragen.

Ich möchte jetzt die Hälfte auf meinen Vater überschreiben, kann ich das ohne weiteres als Schenkung machen?
Der Wert der gesamten Immobilie beläuft sich auf gut 800000.-
Mein Vater ist derzeit als Mieter in einer Einheit drin.

Vielen dank.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

In der Regel kannst Du mit Deinem Eigentum machen was Du willst.
Hier könnte es aber sein, das dann der Kredit gekündigt werden kann wenn plötzlich 50% des Hauses verschenkt werden. Da sollte man mal die vertraglichen Vereinbarungen durchlesen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8620 Beiträge, 4680x hilfreich)

Zitat:
Hier könnte es aber sein, das dann der Kredit gekündigt werden kann wenn plötzlich 50% des Hauses verschenkt werden.

Das sehe ich nicht so. Durch die Schenkung ändert sich weder die dingliche noch die persönlich Haftung.
Zitat:
Ich möchte jetzt die Hälfte auf meinen Vater überschreiben, kann ich das ohne weiteres als Schenkung machen?

Ja, das ist möglich. Dafür wird der Vater allerdings Schenkungssteuer zahlen müssen (und das nicht zu knapp).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Durch die Schenkung ändert sich weder die dingliche noch die persönlich Haftung.

Ja, aber Banken haben da manchmal ganz merkwürdige Klauseln drin stehen. Insbesondere wenn da öffentliche Förderungen geflossen sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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