Ich habe vor 3 Jahren ein Grundstück mit 3 Wohneinheiten und 1 Gewerbeeinheit erworben.
Im Prinzip wurde die Immobilie als Familie erworben, jedoch ging es zu diesem Zeitpunkt nur, wenn ich die Immobilie alleine kaufe.
Jetzt ist läuft die Finanzierung nur auf mich, als Eigentümer bin nur ich eingetragen.
Ich möchte jetzt die Hälfte auf meinen Vater überschreiben, kann ich das ohne weiteres als Schenkung machen?
Der Wert der gesamten Immobilie beläuft sich auf gut 800000.-
Mein Vater ist derzeit als Mieter in einer Einheit drin.
Vielen dank.
Wohneigentum an Eltern verschenken?
23. April 2017
Thema abonnieren
Frage vom 23. April 2017 | 19:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohneigentum an Eltern verschenken?
#1
Antwort vom 23. April 2017 | 20:46
Von
Status: Unbeschreiblich (130047 Beiträge, 41470x hilfreich)
In der Regel kannst Du mit Deinem Eigentum machen was Du willst.
Hier könnte es aber sein, das dann der Kredit gekündigt werden kann wenn plötzlich 50% des Hauses verschenkt werden. Da sollte man mal die vertraglichen Vereinbarungen durchlesen.
#2
Antwort vom 23. April 2017 | 22:27
Von
Status: Richter (8620 Beiträge, 4680x hilfreich)
Zitat:Hier könnte es aber sein, das dann der Kredit gekündigt werden kann wenn plötzlich 50% des Hauses verschenkt werden.
Das sehe ich nicht so. Durch die Schenkung ändert sich weder die dingliche noch die persönlich Haftung.
Zitat:Ich möchte jetzt die Hälfte auf meinen Vater überschreiben, kann ich das ohne weiteres als Schenkung machen?
Ja, das ist möglich. Dafür wird der Vater allerdings Schenkungssteuer zahlen müssen (und das nicht zu knapp).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "WEG, Wohnungseigentum, Immobilien" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. April 2017 | 22:35
Von
Status: Unbeschreiblich (130047 Beiträge, 41470x hilfreich)
Zitat :Durch die Schenkung ändert sich weder die dingliche noch die persönlich Haftung.
Ja, aber Banken haben da manchmal ganz merkwürdige Klauseln drin stehen. Insbesondere wenn da öffentliche Förderungen geflossen sind.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.966
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten